Kostenschätzung

Diskutiere Kostenschätzung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, in wie weit ist die Kostenschätzung "bindend" für einen Architekten. Beispiel: Kostenschätzung für z.B. Rohbau 30.000 €...

  1. Tomm

    Tomm

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    Hallo zusammen,

    in wie weit ist die Kostenschätzung "bindend" für einen Architekten.

    Beispiel:
    Kostenschätzung für z.B. Rohbau 30.000 €
    Angebote befinden sich allerdings zwischen 45.000 € - 60.000 €.

    Somit schon beim ersten Gewerk ca. 50 % überschreitung. Andere Abschnitte der Kostenschätzung ähnlich wenn auch nicht in dieser Größenordnung. Teilweise allerdings auch Unterschreitung der Kostenschätzung bei wenigen Punkten

    Tom
     
  2. #2 bauhexe, 02.09.2003
    bauhexe

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    Die Kostenschätzung ist eine Schätzung und keine Berechnung.
    Wofür wurde sie erstellt, für den Bauantrag, Baubeschreibung?
    Hier gibt es Richtwerte auf cbm - Basis und die reichen für die Baubeschreibung, da danach die Genehmigungsgebühren berechnet werden. Diese Richtwerte entsprechen oftmals nicht der Realität. Der Eine investiert etwas mehr und hochwertiger, der Andere verbilligt durch Eigenleistung od. Billichbauerei.
     
  3. Tomm

    Tomm

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    Vielen Dank für die Info, so hab ich das auch gesehen. Wollte mich nur noch mal versichern
     
  4. Bruno

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    Der selbe Tomm wie nebenan? Dann haben Sie wohl doch einen Architekten von der eher leichtfertigen Sorte erwischt.

    Dass eine Kostenschätzung nur eine Schätzung ist so leicht darf man es sich nicht machen. Bis vor kurzem war die Rechtsprechung eher bauherrenfeindlich. Bei Kostenüberschreitungen wurde dieser auf die sog. "Sowiesokosten" verwiesen. Ein Schaden war praktisch nicht geltend zu machen, weil der Bauherr den Gegenwert in Gestalt einer höherwertigen Immobilie bekam und die Kosten bei richtiger Schätzung sowieso angefallen wären.

    Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Dem Bauherrn nutzt es wenig, wenn seine finanzielle Lebensplanung aus der Bahn gerät weil er eigentlich nicht so teuer bauen konnte und wollte. Ein Haus zu verkaufen um sich zu refinanzieren ist heute auch nicht leicht.

    Die jüngste Rechtsprechung des BGH geht in eine für den Bauherrn erfreuliche (und für den Architekten unerfreuliche) Richtung. Wird mit dem Architekten eine Baukostenobergrenze vereinbart und finden sich im Vertrag keine Hinweise, dass die genannten Kosten unverbindlich sind, steht dem Architekten kein Toleranzrahmen zu. (Gesamt-)Kostenüberschreitungen führen dazu, dass das Werk mangelhaft ist. Ergebnis: Schadensersatzpflicht. Nach meiner Lesweise hat eine Formulierung wie "Architektenvertrag, Objekt Einfamilienhaus für 150.000 €" fast den Charakter einer Garantie.

    Ob meine Lesweise richtig ist und ob die vertraglichen Voraussetzungen gleich gelagert sind wie im <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Sort=3&Datum=2003-2-13&Art=en&client=2&anz=26&pos=25&nr=25925&id=1058350454.88&Blank=1.pdf" target="_new">Fall beim BGH</a>, muss ein Anwalt einschätzen. Der wird - wenn sich der Trend der 50%-igen Überschreitung fortsetzt - sowieso nötig sein, denn außergerichtlich wird sich die Rechtsauffassung des BGH kaum durchsetzen lassen.
     
  5. Tomm

    Tomm

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    Genau, der selbe wie nebenan :)
    Das ist eben die Frage ob der Architekt die profesionalität hat die ich erwartet habe. Das ganze bringt zwar die Finanzierung nicht komplett zum erliegen, allerdings müssen so einige Dinge aus Kostengründen nun wohl entfallen :cry
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    *auchmalsenfzugebe*

    Von Problemen mit Architekten die befreundet sind, hab ich schon öfter gehört, leider erst, nachdem ich selbst negative Erfahrung gemacht hatte. Scheint so, dass die Motivation bei Verwanten und Freunden stark sinkt?
     
  7. Bruno

    Bruno

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    Die Auffassung mit der fehlenden Motivation bei befreundeten Bauherren teile ich nicht. Es ist halt oft so, dass Architektenaufträge von Bekannten/Freunden erteilt werden. Irgendwie müssen die beiden ja zueinander finden. Darum ist der Fall nicht selten.

    Falsch ist natürlich, wenn man als Architekt vom befreundeten Bauherrn einen Bonus erwartet und glaubt, sich ungenaues Arbeiten eher erlauben zu können. Das Gegenteil ist der Fall. Soll die Freundschaft nicht leiden, ist mindestens so viel Engagement gefragt wie beim "fremden" Bauherrn.
     
  8. Tomm

    Tomm

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    Eben. Bei uns hat es ja auch sofort gepasst. Wir haben unsere "Wüsche" genanant und schon der erste Entwurf war ein absoluter Volltreffer. Nach wenigen Änderungen bedingt durch gewissen gegebenheiten die man bei Anbauten an ein "älteres" Haus immer hat war es genau unser Wunschhaus.
    Hier hat eben die Chemie gestimmt.
    Dies ist ja auch der Grund warum es jetzt etwas schwierig wird wie man bei Problemen verfahren soll. Gleich die RA Kelle auspacken und schriftliche Stellungnahmen fordern... Ist nicht mein Ding. Allerdings kann ich ja auch nicht alles durchgehen lassen. Denn ganz am Ende geht es auch um sehr viel Geld (sehr viel ist immer relativ) Aber vor allem geht es um mein / unser Geld das hier ausgegeben wird.
     
  9. MB

    MB Gast

    Kanthölzer sind für Bauleiter

    Und Rechtsanwälte müssen auch nicht gleich die Keule auspacken.

    Wo kommt das eigentlich her, daß ein Rechtsanwalt gleich mit Gericht und Keulen verbunden wird? Ich kenne es anders.

    Daher hatte ich ja auch vorher schon geschrieben, einen RA zur juristischen Klärung einzuschalten. Idealerweise durch beide Seiten. Das geht als Rechtsberatung, natürlich nicht im Streit- oder Klagefall.
     
  10. Tomm

    Tomm

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    Kleiner Nachtrag zur Kostenschätzung

    Inzwischen haben sich noch weitere "kleine" Fehler in der Kostenschätzung bzw. bei den Ausschreibungen eingeschlichen.

    Kleines Beispiel:

    Verputzarbeiten Kostenschätzung und Ausschreibung: ca. 200 m²

    Reale Fläche: ca. 300 m²

    Schade nur dass ich nicht vorher alles bis auf den letzten Meter nachgerechnet habe.

    Nur Frage ich mich, wofür hat mein Architekt eigentlich Geld bekommen (LP 1-9 beauftragt) wenn ich jeden Schritt kontrollieren muß.

    Beauftragt wurde er da mir das technische Wissen und vor allem die Zeit fehlt. Nun das technische Wissen scheint ihm auch zu fehlen.

    Denn nicht nur dass er sich bei der Kostenschätzung total verhauen hat. Planung und Bauleitung waren von ähnlich hoher Qualität.
     
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