Küchenfenster zu niedrig - wie vorgehen

Diskutiere Küchenfenster zu niedrig - wie vorgehen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Stimmt, aber ein fenster ist dort nicht eingezeichnet.

  1. #21 rotstift68, 19.10.2012
    rotstift68

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    Stimmt, aber ein fenster ist dort nicht eingezeichnet.
     
  2. #22 Baufuchs, 19.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In dem Plan fehlt die Angabe der 2cm für die Spüle, auch die Höhe OKFB bis OK Arbeitsplatte hätte der BU erst aus Einzelmaßen ausrechnen müssen.
     
  3. #23 Baufuchs, 19.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @AnneB
    Wenn Hersteller sagt "geht", dann ist davon auszugehen, dass er auch weiß, wie er das ausführt.
     
  4. AnneB

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    100 + 780 (nicht 785) + 40 = absoluter Standard in sehr vielen Küchen heutzutage, und Grundschulniveaurechnen.
    Und selbst die 92 cm ohne die Spüle wären bei dem Fenster zu viel.

    Edit: in den mir vorliegenden Unterlagen ist eine Verstellbarkeit im Minusbereich auch nur um 15mm angegeben, nur nach oben geht es 25mm.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 19.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Obs geht oder nicht, ist eine zweitrangige Frage. Im ersten Rang steht die Tatsache, dass der TE nun mal diese Arbeitsplattenhöhe wollte!!!

    Das ist genauso, als würdet Ihr drüber debattieren, ob statt des gewollten braunen Dachziegels der verbaute rote liegen bleiben kann, weil deren Verfalzung unterschiedlich ist.
    Wenn jukcht der Falz? Wenn die Farbe nicht passt, wird umgedeckt - basta!
     
  6. #26 ralph12345, 19.10.2012
    ralph12345

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    Geteiltest Fenster? Oben aufklappbar, unten 10-20cm fest?
    Nennt sich Gewürzfenster. Dann kann auch der Wasserhahn ohne umklappen stehen bleiben und man kann das Fenster öffnen ohne die Blumen davor wegzuräumen.
    Dazu muß allerdings dann wohl das Fenster neu, aber davon ausgehend, daß hier sowieso der GU tätig werden muss...
     
  7. juwido

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    Aber was die Kosten angeht, wird der BH die wohl übernehmen müssen.
    Da kann man eigentlich weder dem BU noch dem Küchenbauer groß Schuld geben.
    Letzlich hat der BH ein Haus und eine Küche gekauft, die jetzt nicht zusammenpassen. (=Koordinationsproblem)
    Natürlich hätte da einer Bedenken anmelden können, aber hätte es einer, Bh oder Küchenbauer, merken MÜSSEN ?

    juwido
     
  8. phihe

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    Wir haben aber die Küchenpläne dem BU übergeben, bevor die Fensteröffnungen zugemauert und die Fenster bestellt wurden. Ausdrücklich mit der Bitte, dass diese Installationspläne an alle beteiligten Gewerke verteilt werden, damit die Küche ins Haus passt.
    Reicht das nicht?

    Gruß
    Phil
     
  9. #29 gunther1948, 19.10.2012
    gunther1948

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    hallo
    okay frag dich mal selber was ist installation. möchte dich nur vor einer falschen wortwahl bei verhandlungen mit dem BU bewahren.

    gruss aus de pfalz
     
  10. #30 Baufuchs, 19.10.2012
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    Baufuchs Gast

    @phihe

    Um 10:24 hast Du ja zugestimmt, dass es gut wäre, den GÜ zunächst mal anzurufen.

    Was hat das Gespräch denn ergeben?

    Nachtrag:

    Mir ist in 25 Jahren noch kein Bauherr begegnet, der mir Kücheninstallationspläne mit den Worten "bitte leiten Sie den an alle Beteiligten weiter" übergeben hat.
    Arbeitsplattenhöhen sind nur deshalb kein Problem, weil Fensteraufmaße grundsätzlich nur im Beisein der Bauherren durchgeführt werden und der Fensterbauer nach geplanter Arbeitsplattenhöhe fragt.
     
  11. phihe

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    Ich habe mich gestern mit dem BU getroffen.
    Seine Aussage war, dass er seit "14 Jahren die Arbeitplattenhöhe auf 90cm plant und das noch immer gereicht hat". Der Küchenbauer soll die Küche gefälligst niedriger schrauben oder andere Sockel benutzen. Ich habe ihm gesagt, dass uns vom Küchenbauer gesagt wurde, dass dies nicht möglich ist. Daraufhin hat er gesagt, dass er sich mit dem Küchenbauer persönlich in Verbindung setzten will, um das zu klären. Ich habe ihm die Kontaktdaten gegeben. Da der Küchenbauer uns jetzt schon mehrfach bestätigt hat, dass er mit dieser Fensterhöhe nicht klarkommen wird, erwarte ich nicht, dass dieses Telefonat zwischen Küchenbauer und BU eine Lösung ergibt.

    Wie können wir jetzt weiter vorgehen? Wir müssen uns bis spätestens nächste Woche entscheiden, was passieren soll, weil sonst die Küche nicht mehr rechtzeitig fertig werden wird. Wir wollen keine andere Küche.

    Können wir mahnen, dass das Fenster höher gesetzt wird mit Frist und dann eigene Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem BU bei der nächsten Rechnung abziehen?
    Eigentlich wollen wir diese Art der Konfrontation nicht, aber ich gehe im Moment davon aus, dass der BU sich mit Händen und Füssen wehren wird, Mehrkosten irgendeiner Art zu übernehmen, auch wenn der Fehler unserer Meinung klar auf seiner Seite liegt.

    Vielen Dnak,
    Phil
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 25.10.2012
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    Machen könnt Ihr das - ja. Ob Ihr damit am Ende Erfolg haben werdet, ist zumindest fraglich.
     
  13. phihe

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    Was würdest Du denn denken, wie wir eher zum Erfolg kommen?
     
  14. #34 Thomas B, 25.10.2012
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    Was reicht oder nicht reicht definiert der Bauherr und nicht der BU. Wenn dem eine Mikrowelle reichen würde, die in der Abstellkammer steht, könne man nach dieser Denke die Küche auch gänzlich weglassen....weil ER braucht ja keine.....sag' mal geht's noch?
     
  15. #35 Baufuchs, 25.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das muss der dann aber auch machen.

    Ob die Überreichung eines "Installationsplans Küche" dafür ausreicht, wage ich zu bezweifeln.
    Zumal das geforderte Maß "Oberkante FFB bis OK Spüle" in diesem Plan gar nicht enthalten ist.
     
  16. #36 Thomas B, 25.10.2012
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    Naja...im Küchenplan sollte aber schon das Maß für die OK der Arbeitsplatte drinstehen.....finde ich
     
  17. #37 Baufuchs, 25.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das ergibt sich aus dem Plan (ist irgendwo weiter vorn eingestellt) nur durch die Addition von Einzelmaßen.

    Und wenn einem BU ein "Installationsplan" übergeben wird, fängt der nicht an zu rechnen, ob Arbeitsplattenhöhe passt.

    Mal die Reihenfolge beachten:

    1.) Baupläne mit Brüstungshöhe 90 werden erstellt
    2.) Nach diesen Plänen wird gebaut
    3.) Bauherr läuft ins Küchenstudio, der plant mal einfach eine "Wunscharbeitsplattenhöhe" ohne zu fragen, was denn der Bauplan vorsieht
    4.) Bauherr übergibt dem BU die Zeichnungen des Küchenstudios als "Installationspläne"
    5.) Installation wird wie eingezeichnet berücksichtigt

    Nach Fenstereinbau kommt Bauherr auf die Idee mal zu messen, wie hoch denn die Fensterbrüstung ist und merkt : passt nicht.

    Nun soll der BU schuld sein?

    Das wird nix.
    Der BU darf erst mal darauf vertrauen, dass der Bauherr sich eine Küche planen lässt, die zur Hausplanung/Ausführung passt.
    Lässt der Bauherr eine Küche planen, die Änderungen der Planung/der Ausführung bedingen, dann muss der Bauherr diese Änderungen ausdrücklich anordnen. Dem BU einen "Installationsplan" in die Hand zu drücken reicht dafür nicht aus.

    Nachtrag:
    Fehlt nur noch, der "Küchenplaner" hat mm genau nach Bauzeichnung geplant und wundert sich später, dass die Maße nicht passen, weil er den Putz nicht berücksichtigt hat.

    Gibts nicht? Gibts.

    Zu billigen Küchen gibts die passenden "Küchplaner"
     
  18. #38 Thomas B, 25.10.2012
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    Ah ja...jetzt gesehen.

    Nun: Das Aufaddieren halte ich für durchaus zumutbar. Nicht für den Maurer vor Ort, aber für den Planer/ Architekten/ Bau.Ing. des GÜ/ GU..irgendjemand muß ja wohl Pläne mit entsprechenden maßlichen Angaben gemacht haben. Und sei es, daß die Maße händisch in die 100stel Pläne gekritzelt worden sind....

    Aber: Die Farge ist natürlich WANN diese Küchenpläne vorlagen. Häufig (meistens? Fast immer?) ist es ja so, daß Bauherren irgendwann mal zum Küchenheini rennen...da steht dann der Rohbau evtl. schon...Dann fällt es natürlich schwer die Maße dem Maurer zu kommunizieren, denn der ist längst auf den Malediven, Urlaub machen.
     
  19. Julius

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  20. phihe

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    Auf dem Plan ist die Gesamthöhe der Arbeitsplatte (92cm) auch nochmal auf der rechten Seite zu sehen, für die denen das Aufsummieren von 3 Zahlen Schwierigkeiten bereitet.

    Es gab keine Pläne, in denen die Brüstungshöhe eingezeichnet war, sonst hätten wir ja schon vorher gemerkt, dass das nicht passt. Der Maurer vor Ort hat mit den 1:100 Plänen vom Architekten gearbeitet.

    Als wir die Küchenpläne übergeben haben, war die Fensteröffnung des Küchenfensters noch nicht zugemauert und die Fenster waren nachweislich noch nicht ausgemessen geschweige denn bestellt worden. Die Maurer sind eigene Angestellte des BU und die waren auch nicht im Urlaub.
     
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