Kündigung Bauleiter nichtig - > Bauamt ist das egal

Diskutiere Kündigung Bauleiter nichtig - > Bauamt ist das egal im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich interpretiere das so, daß hier vom Bauamt ein Bauleiter im Sinne des Behördenansprechpartners mit glaubhaft gemachter fachlicher Eignung...

  1. 415B

    415B

    Dabei seit:
    03.12.2024
    Beiträge:
    892
    Zustimmungen:
    172
    Ich interpretiere das so, daß hier vom Bauamt ein Bauleiter im Sinne des Behördenansprechpartners mit glaubhaft gemachter fachlicher Eignung gemeint ist.[/QUOTE]
    Ja und ein Meister aus dem Handwerk reicht gut jetzt kein Uhrmacher oder Fleischer
     
    simon84 gefällt das.
  2. #22 Fabian Weber, 04.12.2024
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.376
    Zustimmungen:
    5.961
    Das Zitat so zu kürzen auch keine tolle Idee @simon84.

    Das Zitat geht nämlich so weiter:

     
    simon84 gefällt das.
  3. #23 simon84, 04.12.2024
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.650
    Zustimmungen:
    6.563
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Das hab ich schon verstanden lieber @Fabian Weber :bierchen:

    mein Punkt ist : die ausstehenden Arbeiten werden was die Überwachung angeht unterbewertet .
    Egal ob vom amt gefordert oder nicht, hier braucht es eine saubere Überwachung

    Du hast recht dass es keine erkennbare rechtliche Grundlage gibt Nachweise für die Sachkunde zu fordern

    nutzt aber dem Fragesteller nix wenn ein Metzger unterschreibt und dann nur ne Wurst dabei raus kommt
     
    Oehmi und Fabian Weber gefällt das.
  4. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.287
    Zustimmungen:
    1.350
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Je einschlägiger, desto banaler: beim Architekten beispielsweise durch Angabe der Mitgliedsnummer in der Kammer, Bauingenieure ähnlich; beim Maurer- oder Zimmerermeister der Meisterbrief, beim Altgesellen eventuell die Ausbildereignungsanerkennung ...

    Was für ein Cross-Insidergag ;-)
    (gib´ mal in der Suche im orangen Forum "Fleischerhaus" ein *LOLLL*)
     
    profil und simon84 gefällt das.
  5. #25 simon84, 04.12.2024
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.650
    Zustimmungen:
    6.563
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Schön dass das nicht unerkannt blieb
     
  6. #26 Fabian Weber, 04.12.2024
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.376
    Zustimmungen:
    5.961
    Das Amt hat aber kein Recht, sowas zu verlangen, darauf wollte ich hinaus.
     
    simon84 gefällt das.
  7. profil

    profil

    Dabei seit:
    09.01.2011
    Beiträge:
    1.856
    Zustimmungen:
    845
    Beruf:
    Tischlermeister
    Ort:
    Lauterbach
    Benutzertitelzusatz:
    ö.b.u.v Sachverständiger Kunststofffenster
    Das ist wieder so eine Rechtsfrage die Laien (Architekten,...) nicht selten falsch...
     
    11ant und SIL gefällt das.
  8. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.736
    Zustimmungen:
    4.136
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Dann schau mal in deine LBO und die dazugehörigen Kommentare.
     
    11ant gefällt das.
  9. #29 simon84, 05.12.2024
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.650
    Zustimmungen:
    6.563
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Finde das nur für die GEG, nicht für Bauleiter gem. Bauantrag etc
    Und noch ein paar Kommentare zum Thema Holzbau
    Wo hast du was allgemeingültiges gesehen ?
     
  10. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.230
    Zustimmungen:
    5.103
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Warum nur wurde diese Frage bisher nicht beantwortet?

    Was glaubt ihr passiert, wenn ihr die Arbeiten ohne Meldung eines BL weiter laufen lasst?
     
    11ant gefällt das.
  11. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.736
    Zustimmungen:
    4.136
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    OWi ggf Bußgeld plus im Extremen Einstellungsverfügung und wenn trotz dessen Fertigstellung - kein Einzug
     
    11ant gefällt das.
  12. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.287
    Zustimmungen:
    1.350
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Das mag schon sein, daß die fachliche Eignung des Bauleiters dem Bauamt nicht vorzulegen / nachzuweisen ist. Aber auf dem Merkblatt zum Bauantragsformular wird schon irgendwo stehen, welche Befähigungen für die Übernahme der Verantwortlichkeiten gefordert sind und mit der Unterschrift als vorhanden versichert werden. Wer da einen Fleischermeister als Bauleiter einträgt, kann sich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung damit aufhalsen. Die benannte Person gilt m.W. auch als empfangsbevollmächtigt für die Zustellung einer Baueinstellungsverfügung. Die auch strafrechtlichen Haftungsgefahren sind es ja in der Regel, die einen Bauleiter zur Demission motivieren.
    Aus dem Streit über seine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung hat der Bauleiter abgeleitet, daß es für ihn ratsam sei, das Vertrauensverhältnis mit Euch aufzukündigen. Mit "nichtig" meint Ihr wohl, daß Ihr ihn dazu nicht berechtigt wähnen würdet (was das Bauamt selbst wenn Ihr Eure Auffassung der Nichtigkeit der Kündigung dort aktenkundig machtet nicht zu beurteilen hat). Euer Anwalt würde Euch erklären, daß Ihr durch Euer Handeln in seine Position als Bauleiter eingetreten seid, wofür das Bauamt Eure Qualifikation bezweifeln muß. Sofern es kein Bungalow ist, wird der Außenputz ein Gerüst erfordern. Und auch eine Terrasse kann - beispielsweise weil die GRZ überschreitend, wenn man sie ggü. dem genehmigten Bauplan vergrößert - einen Anlaß zu einer Baueinstellungsverfügung geben.

    Ob der Bauleiter "schuld" war, "ungerechtfertigt" gekündigt hat usw. ist eine zivilrechtliche Frage zwischen Euch und ihm; Eure Verpflichtung gegenüber der öffentlichen Ordnung, dem Amt einen qualifizierten Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, bleibt bestehen und ist somit fortgesetzt zu erfüllen.
     
  13. 415B

    415B

    Dabei seit:
    03.12.2024
    Beiträge:
    892
    Zustimmungen:
    172
    Die Anzeige eines neuen Bauleiters erfolgt über ein Formular welches der Bauherr bzw bevollmächtigte ausfüllt und ans Bauamt sendet.
    Da wird nur Name, Adresse Telefon, und Qualifikation gefragt. Beispiel, Peter Müller Maurermeister oder Tischlermeister oder Elektromeister Strasse 1 in Stadt B.
    Ich habe noch nicht erlebt das ein Meister beim Bauamt seinen Meisterbrief vorlegen muss.Der Meistertitel ist auch die Befähigung als Bauleiter tätig zu werden oder Freunden auszuhelfen die alles selber machen wollen.
     
  14. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.230
    Zustimmungen:
    5.103
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Theoretisch ja! Praktisch bei den noch ausstehenden Arbeiten eher unwahrscheinlich.
    Für die Putzarbeiten kann man ja den Meister nachmelden.
    Der Rest inkl. Meldung der Bezugsfertigkeit muss dann ohne BL gehen.
    Im Zweifel wird das BA für diesen Fall selbst jemanden schicken, der die Bezugsfertigkeit feststellt.
     
  15. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.736
    Zustimmungen:
    4.136
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Ernsthaft das BA unterzeichnet hier die Fertigstellung und wenn schon die Aufforderung vorliegt zum BL sehe ich dies eher nicht so.
     
  16. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.230
    Zustimmungen:
    5.103
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Da sind die in ICKE-Land (Berlin-Brandenburg) gelassener. Kenne das von meinem Vater als der noch als BL gearbeitet hat.
    Da gab es so manchen Ortstermin des BA auch ohne Unterschriften des BL auf der Fertigstellungsbescheinigung, manchmal erst 1 Jahr nachdem die Leute schon eingezogen waren.
     
Thema:

Kündigung Bauleiter nichtig - > Bauamt ist das egal

Die Seite wird geladen...

Kündigung Bauleiter nichtig - > Bauamt ist das egal - Ähnliche Themen

  1. Wartungsvertrag Wärmepumpe kündigung

    Wartungsvertrag Wärmepumpe kündigung: Hallo Sollte man bei einem Hausverkauf, den Wartungsvertrag für die Heizungsanlage kündigen? Das habe ich nämlich diese woche gemacht und jetzt...
  2. Festpreisangebot kündigen?

    Festpreisangebot kündigen?: Hallo Zusammen, wir haben im Januar eine Firma nach einem Festpreisangebot (ohne Vereinbarungen zu Abschlags / Vorauszahlungen und ohne...
  3. Kündigung durch Handwerker vor Beginn der Arbeit

    Kündigung durch Handwerker vor Beginn der Arbeit: Hallo, wir haben vor über 1,5 Jahren einen Auftrag erteilt (neue Abwasserrohre für 3 Reihenhäuser legen). Ganz klassisch haben wir ein Angebot...
  4. Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte

    Ablauf nach VOB-Vertrag Kündigung durch AG da keine Mängelbeseitigung erfolgte: Mich interessiert der Ablauf wenn ein Bauvertrag nach VOB durch AG wegen Mangel der Beschaffenheit und Verstoß gegen die aRdT und keine...
  5. Kündigung aus wichtigem Grund §648 BGB - Wie wird die Zumutbarkeit definiert?

    Kündigung aus wichtigem Grund §648 BGB - Wie wird die Zumutbarkeit definiert?: Hallo zusammen, laut §648 BGB "können die Vertragsparteien aus wichtigem Grund kündigen wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht...