Mängel beim Fenstereinbau u. an den Fenster

Diskutiere Mängel beim Fenstereinbau u. an den Fenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, erst Monate nach dem Fenstereinbau u. nach der Abnahme sind nun Mängel erkannt worden. Und zwar zum Einen von unseren Fliesenlegern u....

  1. Ladi77

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    Hallo,

    erst Monate nach dem Fenstereinbau u. nach der Abnahme sind nun Mängel erkannt worden.
    Und zwar zum Einen von unseren Fliesenlegern u. zum Anderen von Mir. Die Fliesenleger stellten fest, dass unsere großen Schiebeelemente schräg eingebaut wurden. Mit ner popligen 2m Wasserwaage haben sie das festgestellt. Unser cooler Architekt hat das auch mal wieder nicht geprüft. Somit hängt auch die Fliegengitterschiebetür ziemlich bauchig an den Führungsschienen durch. Wie geht man bei solchen Schäden nachträglich überhaupt noch vor, das Fenster kann ja nicht mehr abmontiert werden (Estrich u. Fliesen sind ja schon vorhanden)? Was sind den die langfristigen Schäden bei schräg eingebauten Schiebetüren?
    Ich habe nun diverse so ca 10 St. kleine Glaseinschlüsse beim Fensterputzen festgestellt. Sie sind ca 2mm groß u. sind meist nicht auf der Außenfläche. Ich weiß gerade nicht wie ich es erklären soll. (Falls ich nachher ein Makro hinbekomme füge ich noch ein Foto ein). Bezahlt haben wir natürlich schon längst den Gesamtpreis der Fenster, da ja auch die blöde Abnahme bereits erfolgte. Unser toller A. läßt seit Wochen nichts von sich hören. Also haben wir uns nun selbst bemüht einen Termin bei der Fensterfirma zu bekommen. Was jedoch sehr schwierig ist, da diese Firma überhaupt nicht organisiert ist, aber Hauptsache es gibt ein Callcenter in Berlin. Vorab haben wir die Auskunft erhalten, dass falls man diese Einschlüsse bei einem Abstand von 1-2 m nicht mehr sieht, würde da nichts passieren. Das kann doch aber nicht sein! Wir haben doch den kompletten Preis für einwandfreie Ware bezahlt!:Baumurks

    Des Weiteren ist mir nun gestern an 2 Fenstern aufgefallen, dass wohl der Rohbauer beim wegflexen der Eisen an der Außenwand wg. dem Außenputz, das Glas beschädigt hat. Es sind heiße Eisenspritzer an das Glas gekommen u. haben sich regelrecht darin eingebrannt. Dies ist jedoch auch Monate her. Wie kann ich das noch beweisen. Unsere Bauleistungsversicherung schließt Glasschäden aus.

    Vielleicht kann uns jemand ein paar nützliche Infos geben.

    Danke.

    Ladi77
     
  2. #2 Pelztier, 08.03.2009
    Pelztier

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  3. #3 esslinger, 08.03.2009
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    Hallo Ladi77,

    wenn Du beweisen kannst,dass es der Rohbauer war, muss der den Schaden Bezahlen - das hat nichts mit der Abnahme der Fenster zu tun.

    Hat denn der A... schon eine Abnahme von Dir? wenn nein, dann dürfteder ein Problem haben


    Da hat Pelztier recht

    Doch - Fensterglas ist zur Durchsicht - nicht zur Ansicht das ist kein:Baumurks
     
  4. #4 schriebs71, 09.03.2009
    schriebs71

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    Hallo,

    Das sollte doch behebbar sein, mich würde interessieren, ob die Funktion beeinträchtigt ist?

    Es gibt auch Mängel nach Abnahme! Die muß der Fensterbauer genauso ernst nehmen, wie die vor der Abnahme (manche tun das bloß leider nicht!)

    Gruß
     
  5. #5 esslinger, 09.03.2009
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    seit wann? - außer "versteckter Mangel" und solche sind es ja nicht

    Hallo schriebs71,

    nach der Abnahme gips höchstens ne Reklamation (Fehler die erst nach der Abnahme auftreten)
    alles was abgenommen ist, ist als in Ordnung anerkannt.
     
  6. sepp

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    seit eh und je...
    ein mangel ist ein mangel und eine abnahme macht den mangel nicht besser.
    es dreht sich nur die beweislast um!
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7637

    wie nett :)
    und was machste mit deiner 4-5jährigen gewährleistung? an die reklamationsabteilung verweisen?
     
  7. #7 Baufuchs, 09.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sepp

    hat Recht und das passt nicht:

    Bauherr hat ein Recht auf eine zum Zeitpunkt der Abnahme mangelfreie Leistung.
    Ansprüche auf Beseitigung schon bei der Abnahme vorhandener Mängel verliert der Bauherr nur dann, wenn er in Kenntnis des Mangels abnimmt und sich seine Ansprüche bei der Abnahme nicht vorbehält.

    Bauherr hat den Mangel "schief eingebautes Fenster" aber erst nach Abnahme entdeckt. Den Mangel beweisen kann er, denn man kanns nachmessen.

    Ergo: Fensterbauer ist in der Pflicht.

    Etwas anderes wäre es z.B. bei Kratzer im Rahmen. Auch da kann er das erstmal als Mangel rügen, er wird aber nicht in der Lage sein, nachzuweisen, dass der Mangel bei Abnahme schon vorhanden war. Deshalb ist in dem Fall der Fensterbauer raus.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    "versteckte Mängel" gibt es nicht!
    Mit diesem Begriff wird etwas beschrieben, das die Juristen Arglist nennen.
    Arglist bedingt Vorsatz.

    Es muss der Mangel also mutwillig WIDER besseres Wissen hergestellt sein und das muss auch noch BEWIESEN werden.

    Also ein Fall, der eigentlich so gut wie nie eintritt!!

    MfG
     
Thema: Mängel beim Fenstereinbau u. an den Fenster
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