Mängel nach erfolgter Abnahme

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  1. Kotek

    Kotek

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    Hallo Zusammen,

    bei uns ist in den letzten Wochen Einiges schief gelaufen. Wir wissen nicht so recht, wie wir jetzt weiter verfahren sollen. Für Unterstützung bedanke ich mich schonmal herzlich.

    Wir haben im Februar diesen Jahres eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger erworben. Das Haus war zu dem Zeitpunkt schon fast fertig gestellt. Die Übergabe sollte im Mai diesen Jahres stattfinden. Wir waren bei Kauf einmal mit einem Bausachgutachter drin. Anschließend wurde im Mai die technische Vorabnahme mit dem gleichen Bausachgutachter durchgeführt. Er hat uns nach der Begehung angeboten die Abnahme ohne ihn zu machen. Die Mängel seien nicht gravierend und wir würden das schon alleine hinkriegen. Ich war sehr skeptisch und äußerte meine Bedenken. Allerdings musste ich dann für ein paar Tage mit meinem kleinen Sohn ins Krankenhaus und es kam wie es kommen musste…..

    Ein Termin zur Abnahme wurde uns Mitte Juni angeboten. Niemand sagte uns zu dem Zeitpunkt, dass der Großteil der Mängel aus der technischen Vorabnahme noch nicht behoben wurde und dass Wasser und Strom noch nicht angeschlossen waren.

    Die Bauleitung wusste, dass wir schon Termine mit Fliesenleger und Malern hatten und bot uns an, den Fliesenleger direkt nach der Abnahme ins Haus zu schicken. Mein Mann machte also die Abnahme allein, ein Mängelprotokoll wurde angefertigt.

    Jetzt sind 4 Wochen vergangen und von Seiten des Bauträgers ist bisher von den Mängeln kaum etwas behoben worden. Unsere Handwerker haben uns nach und nach auf diverse weitere Mängel hingewiesen, die dem Gutachter nicht aufgefallen sind. Wir machen große Teile der Malerarbeiten selbst, im Zuge dessen sind auch uns diverse weitere Mängel aufgefallen.

    Unter anderem geht es nun darum, dass wohl das Treppenhaus mangelhaft ausgeführt wurde und unsere Maler noch 16 h Spachtelarbeiten veranschlagen müssen. Wir haben die Bauleitung gefragt, ob sie die Arbeiten durchführen, oder die Kosten übernehmen würden.

    Wo es vorher hieß: Wir sind noch mindestens 2 Jahre auf der Baustelle, wenn sie irgendwelche Probleme haben, kommen sie einfach zu uns. Alle Mängel werden natürlich schnellstmöglich behoben , wir sind ja nicht aus der Welt….heißt es jetzt: naja die Spachtelarbeiten waren doch nicht im Abnahmeprotokoll vermerkt. Und bei allen anderen Mängeln, werden wir eigentlich auch einfach abgewatscht.

    Meine Frage lautet nun: Wie sollen wir weiter vorgehen? Wir wollen niemanden verprellen und uns ist auch klar, dass manche Dinge halt etwas Zeit benötigen. Aber so langsam haben wir das Gefühl, dass wir hingehalten werden.

    Wir haben keine Telefonnummer und keine Email-Adresse von der Bauleitung. Es ist ein großes Baugebiet und sie sagen, wenn sie da ihre Kontaktdaten rausgeben würden, kämen sie gar nicht mehr zum Arbeiten. Man kann Mängel wohl in ein Mängelportal des Bauträgers hochladen. Wir sind von der Bauleitung darauf hingewiesen worden, dieses Portal nicht zu nutzen, da die Bearbeitung sehr sehr lange dauert und wir doch alles vor Ort klären können. Wir haben bisher, entweder persönlich bei denen angeklopft und mündlich Dinge versucht zu klären, oder unserer Verkaufsleitung eine Email geschrieben, die es dann an die Bauleitung weitergibt.

    Macht es Sinn, nochmal mit einem Gutachter reinzugehen? Zu unserem Gutachter haben wir ehrlichweise total das Vertrauen verloren. Kann jemand einen Gutachter im Raum Mettmann empfehlen?

    Sollen wir statt Gutachter eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen?

    Ich hätte so langsam gerne irgendwas schriftlich. Wir haben nächste Woche einen Termin mit der Bauleitung, wo wir mit unserem Malermeister durchgehen und besprechen, wie es da weitergeht.

    Sollen wir da nochmal ein neues Mängelprotokoll von der Bauleitung anfordern? Oder sollen wir eine Mängelanzeige verfassen und der Bauleitung nächste Woche überreichen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!!

    PS: Uns ist klar, dass wir bei der Abnahme naiv an die Sache rangegangen sind, aber wir sind scheinbar leider zu gutgläubig (gewesen). Wir hoffen aber auch, dass wir die Dinge freundlich und einvernehmlich klären können und wollen eigentlich kein großes Fass aufmachen….
     
  2. #2 BaUT, 10.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 10.07.2024
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    Egal ob ein Mangel im Abnahmeprotokoll steht oder nicht, wenn es ein baulicher Mangel ist, habt ihr innerhalb der Gewährleistungszeit Anspruch auf Mängelbeseitigung! Euer Problem: Ihr müsst den Mangel schriftlich anzeigen (In welchem Bereich liegt der Mangel vor, Foto, Beschreibung des Mangelumfanges) und darlegen dass es sich tatsächlich um einen Mangel handelt (z.B. Verstoß gegen welche DIN-Norm).

    2.
    Mit der Abnahme kehrt sich nur die Beweislast um, d. h. Ihr müsst jetzt jeden Mangel schriftlich anzeigen und dessen Beseitigung fordern mit angemessener Fristsetzung. Wenn ihr (oder eure Maler) den Mangel vorher schon selber beseitigt, dann verfallen eure Ansprüche leider.

    3. Für alle im Abnahmeprotokoll verzeichneten Mängel sollte es Fristen zu deren Beseitigung geben. Habt ihr das vergessen in die Liste einzutragen?
     
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  3. #3 Kriminelle, 10.07.2024
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    Was sind das für Spachtelarbeiten?
    Sind die zur Vertragserfüllung notwendig oder sind das Arbeiten, die Ihr nur gern hättet, um den Putz aufzuwerten?
     
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  4. #4 11ant, 10.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 10.07.2024
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    Anstatt ist Quatsch, Ihr braucht beides. Der Gutachter kann und darf nicht rechtsberaten, und der Jurist ist kein Bauingenieur. Nehmt keinen Scheidungsanwalt oder Verkehrsrechtler, man geht mit einem Augenleiden auch nicht zum Zahnarzt. Man kann in Form und Frist für Laien (und juristisch ist auch der Bausachverständige ein solcher) unüberschaubar viel falsch machen. In Eurem Vertrag steht ein Vertragspartner / Gegner mitsamt dem vereinbarten Postweg. Zurufe an einen "Bauleiter" sind "das Papier nicht wert". Die Fehlermöglichkeiten fangen hier schon damit an, ob es um Mängel am Kauf- oder Bauvertragsgegenstand geht. Die Verträgekonstellation kann von einem Bauträgerprojekt zum anderen verschieden sein. Eine form- und fristgerechte Zustellung an einen falschen Empfänger ist völlig wertlos, auch wenn der Inhalt korrekt und exakt beschrieben ist.
     
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  5. BaUT

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    1.
    Holt euch noch mal euren Bausachverständigen, der mit euch die Mängelliste der Abnahmebegehung noch mal durchgeht und Fristen zu deren Beseitigung ansagt.

    2.
    Dann soll euer Gutachter zu allen nachträglich festgestellten Mängeln eine ordentliche Mängelanzeige schreiben, die ihr dann beim Bauträger schriftlich einreicht (ebenfalls mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung)
     
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    Nein, Anwalt zuerst (wie gesagt: die schönste Mängelanzeige nützt nichts, wenn sie zu spät oder an den Falschen zugestellt wird).
    Also niemals eine Frist versäumen, bloß weil man es erst nochmal säuberlich zusammenschreiben will.
     
  7. Kotek

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    Hallo Zusammen,

    vielen vielen Dank schonmal für eure Antworten!! Ich werde mich gleich daran versuchen einen Anwalt für Baurecht/Baumängel an Land zu ziehen und um eine Beratung für das weitere Vorgehen bitten.

    Wir haben bereits Kontakt zu unserem Gutachter aufgenommen. Er hat uns angeboten nächste Woche gemeinsam mit der Bauleitung durchs Haus zu gehen.

    Ich war etwas unsicher ob dies Sinn macht, da wir ihn mehrfach gefragt haben, wie der weitere Verlauf sein sollte. Bei der technischen Vorabnahme habe ich gefragt, ob wir auch etwas schriftlich bekommen von ihm. Er hat verneint, wir hätten ja das Mängelprotokoll. Uns kam die technische Vorabnahme auch sehr gründlich vor. Alle Punkte sind am Schluss nochmal vorgelesen worden….Von Fristen, die WIR setzen war da nie die Rede. Nun ist diese Vorbegehung 8 Wochen her und die meisten Mängel stehen noch aus. Wir haben zwischenzeitlich direkt nach der Abnahme, als wir von unseren Handwerkern über diverse Mängel z.B. an der Treppe informiert wurden, mit dem Gutachter gesprochen. Wir haben auch gefragt, wie lange wir denen jetzt noch Zeit geben müssen, um die Mängel zu beseitigen. Er hat etwas zögerlich von 8 Wochen, wegen den Sommerferien und so, geredet. Dass wir da Fristen setzen müssen, wurde nicht erwähnt. Das habe ich (etwas spät, ich weiß) jetzt gelesen, als unser Ärger über das „Abwatschen“ größer wurde. Deshalb waren wir nicht so sicher, was wir jetzt davon haben, mit ihm nochmal durchs Haus zu gehen. Er hat jetzt auch wieder nicht Konkret von Mängelanzeigen und Fristensetzung gesprochen, sondern davon, dass er uns begleitet und denen mal die Damenschrauben ansetzt (was auch immer das heißt).

    @Kriminelle

    Also die Sache mit den Spachtelarbeiten, geht überhaupt nicht von uns aus, sondern von unseren Malern. Unser Haustyp wird eigentlich mit Malerarbeiten und Parkettböden übergeben. Diese Leistungen sind allerdings letztes Jahr, im Zuge von Einsparungen, rausgestrichen worden. Das war auch in dem Sinne kein Problem für uns, wir wollten dann gerne Eigenleistung bringen und das Haus wurde etwas günstiger angeboten. Bei der technischen Vorabnahme wurde uns dann klar, dass wir die Malerarbeiten, alleine nicht komplett schaffen. Also zumindest so, dass es gescheit aussieht. Deshalb haben wir entschieden, dass wir das Erdgeschoss und das Treppenhaus von einem örtlichen Meisterbetrieb machen lassen. Mit denen sind wir super zufrieden, die helfen uns total viel und die sagen aber, dass die Qualität, die da übergeben wurde, nicht gut genug ist. Im Vertrag steht Q2, es sind aber überall teilweise noch große Löcher/Abplatzungen an den Wänden, vor allem im Treppenhaus.

    Der Bauleiter sagt, wenn die uns ein Angebot mit Malervlies gemacht haben, müssen die die Wände sowieso erst auf Q3 bringen, das wäre dann deren Problem, falsch kalkuliert. Allerdings standen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch sämtliche Spachtelarbeiten aus, da waren „überall“ Löcher in den Wänden.
     
  8. #8 Kriminelle, 10.07.2024
    Kriminelle

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    Danke, genau darauf wollte ich hinaus.
     
  9. #9 Fabian Weber, 10.07.2024
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    Für ein Vlies braucht man vorher Q3, so steht es in den einschlägigen Merkblättern.
     
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