Maler hat nicht die ausgeschriebene Farbe benutzt

Diskutiere Maler hat nicht die ausgeschriebene Farbe benutzt im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; wie sieht denn überhaupt die rechtliche seite aus?? stellt es nicht einen betrug dar, wenn ich als unternehmer einen meines wissens viel teueren...

  1. #41 Alex1505, 03.12.2008
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    wie sieht denn überhaupt die rechtliche seite aus??
    stellt es nicht einen betrug dar, wenn ich als unternehmer einen meines wissens viel teueren putz anbiete dann aber einen "billigen" verarbeite???
     
  2. #42 Herr Nilsson, 03.12.2008
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    .........ist doch auch eine Frage ob Du dem VA nachweisen kannst dass er von der "schlechteren" Qualität gewusst hat. Ausweichen kann er ansonsten vom Material, da passiert ihm nix.

    1. Stufe: vertraglich vereinbartes erfüllt?
    2. Stufe: vertraglich vorausgesetzte Verwendung erf.?
    3. Stufe: Eignung für gewöhnliche Verwendung?

    Spätestens ab der 3. Stufe kannst Du dann auch mit einem "günstigeren" Produkt den Vertrag "erfüllt" haben.
    Beispiel BGH Urteil (gaaaaanz kurz):
    - GU baut Parkhaus in niedrigerer Betongüte als ausgeschrieben
    - Gerichtsstreit, SV stellt fest dass die Statik usw. alles ausreichend ist
    - GU bekommt keinen dran und AG verliert, obwohl schlechter geliefert als vereinbart
     
  3. #43 Herr Nilsson, 03.12.2008
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  4. #44 Lili Marie, 03.12.2008
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    Also Mädels,

    nicht sauer sein, wenn Ihr den schönen rosa Benz abholen wollt und nen grauen Logan mitnehmen dürft.
    :irre

    :winken
     
  5. #45 Herr Nilsson, 03.12.2008
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    .......was dann aber KAUFVERTRAGSRECHT wäre gell:konfusius!?
    Mir sind manche Urteile auch etwas befremdlich......................
     
  6. #46 bnebenda, 04.12.2008
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    Es besteht also keine Pflicht den AG davon zu unterrichten, dass er ein anderes Material benutzen will?

    Erfolgt die Beurteilung der Eignung gewöhnlich durch einen SV? D.h. wenn ich Klarheit will, reicht dann ein Gutachten oder ist ein Gutachten immer nur dazu da letzlich vor Gericht ein Entscheidung durch (nicht sachverständige) Richter zu ermöglichen. Oder anders herum, kommt es oft vor das ein Gericht von der Meinung eines (öffentlich bestellten und vereidigten) Gutachters abweicht?

    Wie unterschiedlich fallen denn Gutachten in ähnlich gelagerten Fällen aus?

    Hintergrund der Frage ist, ob ein Gutachten im Vorfeld Sinn ergibt, oder ob man lieber gleich ein Verfahren anstrengen soll und ein (Privat-)gutachten rausgeschmissenes Geld ist.

    Gibt is eigentlich irgendwo eine Sammlung mit Urteilen zu ähnlich gelagerten Fällen?
     
  7. #47 Ralf Dühlmeyer, 04.12.2008
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    Nein. Zumindest wenn es streitig wird.
    Es sei denn, der Baurechtsanwalt wäre zufällig gelernter Putzer ;)
    Der Anwalt beherrscht seine Gesetze, aber nicht die Fachregeln für den Putz und die Farbe.
    Dafür braucht er Zuarbeit durch den Gutachter.
    Im selbstständigen Beweisverfahren und im Prozess wird der Gerichts-SV mit Fragen beauftragt. Die MUSS er beantworten, DARF aber nicht links und rechts schauen.
    Daher kann die Fragestellung über Sieg oder Niederlage entscheiden.
    Und die techn. Seite der Fragestellung kann der Anwalt nun mal nicht.
     
  8. #48 Herr Nilsson, 04.12.2008
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    Ist natürlich ohne vertragliche Fixierung im Rechtsstreit etwas doof. Eine Ausschreibung ist ja kein Beweis dafür, dass man schlussendlich eine Vereinbarung über ein bestimmtes Material getroffen hat.
    Bleiben Behauptungen oder der (jetzt wird es noch perverser) "funktionale Mangelbegriff". Bessere Qualität mit geringem Mehraufwand. Fraglich, ob NUR die Siliconharzfarbe aRdT ist, sonst funzt der gar nicht.
     
  9. #49 bnebenda, 04.12.2008
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    Kann mal einer "aRdT" für mich übersetzen?
     
  10. #50 shneapfla, 04.12.2008
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  11. #51 Shai Hulud, 04.12.2008
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  12. #52 bnebenda, 05.12.2008
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