Mehrere große Maueröffnungen in Brandwand trotz niedrigen Gebäudeabstands möglich?

Diskutiere Mehrere große Maueröffnungen in Brandwand trotz niedrigen Gebäudeabstands möglich? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, der Abstand zwischen Nachbargebäude und eigenem Gebäude beträgt 3,5m, also noch weniger als 5m, wie im §27 Abs 2 HBO (Brandwände)...

  1. #1 bka24141, 22.09.2024
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    Hallo Zusammen,

    der Abstand zwischen Nachbargebäude und eigenem Gebäude beträgt 3,5m, also noch weniger als 5m, wie im §27 Abs 2 HBO (Brandwände) erforderlich ist (Siehe Bild).

    Sowie ich verstanden habe, darf normalerweise keine Maueröffnung in der Brandwand vorhanden sein, ausnahmeweise nur ein einziges F90 Fenster.
    Gibt es irgendwie doch eine Möglichkeit, mehrere größere Maueröffnungen für diese Brandwand von Bauamt genehmigt zu bekommen? Erwünscht sind mehrere bodentiefe Fenster im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Sanierung für die Wohnräume, die relative groß sind (2m x 3m) - Auf dem Bild sind 2 eingezeichnet - es sind eigentlich insgesamt 4 Fenster: 2 im Erdgeschoss und 2 im 1. OG.

    Momentan sind bereits mehrere, auch relativ große Fenster in dieser Brandwand eingebaut - sie waren alle in den 80er Jahren vom Bauamt genehmigt. Wäre ein Abweichungsantrag hier ein guter Versuch? Wenn ja, mit welcher Begründung wäre am besten?

    Vielen lieben Dank
    VG


    Nachbar_Gebäude_Skizze - 2.jpg
     
  2. #2 simon84, 22.09.2024
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    Hat der Nachbar Fenster in seinem Gebäude ? Ist das Gebäude beim Nachbarn Wohnraum (Aufenthaltsraum) ?
     
  3. #3 bka24141, 23.09.2024
    Zuletzt bearbeitet: 23.09.2024
    bka24141

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    Hi,
    ja, der Raum hat Fenster (neben der Tür auf dem Bild) und wird als Wohnraum benutzt.
    VG
     
  4. #4 simon84, 23.09.2024
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    Also bei dem Gebäude das als „Wohngebäude“ bezeichnet ist sehe ich eher keine Probleme. Es hält vermutlich grenzabstände/abstandsflächen ein, hat bereits Fenster und sollte perspektivisch auch seine Fenster behalten dürfen.

    für das Gebäude welches als „nachbargebäude“ bezeichnet wird sehe ich eher schwarz.
    Eine Scheune ist etwas anderes als Aufenthaltsraum. Es kann durchaus sein dass in der Vergangenheit dort Fenster abweichend zugelassen worden, das heißt aber nicht dass automatisch dass das heute für Wohnraum wieder so sein kann.

    Grade in Hessen wird da der Brandschutz wohl wichtiger sein.
     
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  5. #5 Fabian Weber, 23.09.2024
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    Ich glaube Dein Nachbar hätte ein größeres Problem, wenn er da Wohnraum draus macht.
     
  6. #6 bka24141, 23.09.2024
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    Hallo Zusammen,
    Vielen Dank für eure Antworten.
    Das ist eine gute Nachricht für mich.
    VG
     
  7. 11ant

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    Leider wurde dieser ("der neue") Post ohne Hinweis auf den Ursprung eröffnet, deswegen wohl auch die Bemerkung
    .
    Deine in den 80ern genehmigten Fenster bleiben davon unberührt, wenn Dein Nachbar die Wohnumnutzung seiner Scheune beantragt. Wie sich im Ursprungsthread bereits ergeben hat, werdet Ihr rechtlich wohl praktisch Doppelhausnachbarn gleichgestellt, insofern sehe ich auch für seine Fenster dieselben Regeln anwendbar, wie wir sie hier in etlichen Threads betreffend "ich will in meiner DHH Gauben nahe der Grenze einbauen" besprochen haben.
     
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