Mein Grudriss (selber gezeichnet)

Diskutiere Mein Grudriss (selber gezeichnet) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hey ypg111 viel dank für deine Mühe :D Sieht echt nicth schlecht aus. So ein Grudriss habe ich habe schon mal gesehen. Ich würde nur Kinderzimmer...

  1. ypg111

    ypg111 Gast

    Das ist nur eine Skizze und umwandelbar. Ziemlich viele Bungalowgrundrisse sehen so aus (Wohnbereich mit Schlaftrakt)
    Ja, ich wollte Dich etwas aufmuntern und Dir den Knoten nehmen.
    Aber ich glaube nicht, dass der GRZ mitmacht (auch oder gerade Makler reden gern schwammig, wenn etwas nicht so vorteilhaft ist)

    Ansonsten könntest Du, wo HWR wäre, Büro rein, HWR dort, wo jetzt Bad und Bad neben die Küche. Dann müsstest Du aber wohl einige Meter Anschlüsse für Gas, Strom und Wasser draufzahlen.
    Zu Deiner Frage, wo der HWR hinkommen soll: dort, wo er gebraucht wird (Nähe Küche und Ausgang), aber möglichst nicht zu weit ab der Erschliessund (Strasse). Du kannst bei den Anbietern erfargen, wieviel Meter im Anschluss im Preis drin sind. Bei uns sind das 12,5 Meter.
     
  2. #62 Geodesy, 22.02.2013
    Geodesy

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    Ich würde mal zum Architekten gehen und ihm sagen dass Du entweder nen 42 Zoll oder 60 Zoll TV hast und er bitte drumherum nen Haus planen soll. ;)
     
  3. Jan81

    Jan81

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    als es kein richtiger Marker (er bekommt keine Provision)
    Also ich mache erst mal meine Hausaufgaben und versuche herraus zufinden wie jetzt mit GRZ aussieht und wieviel Meter in den Anschluss Pauschale drin sind.

    Vielen Dank erst mal.
     
  4. Jan81

    Jan81

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    Hier ein Auszug aus dem B-Plan, damit ihr mir glaub dass da keine GLZ steht.


    Bauplan:

    Textliche Festsetzung:

    1. Einzelhandel ist in allen Baugebieten unzulässig. In den Allgemeinen Wohngebieten sind die gemäß § 4 (3) Nr. 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig. In dem durch 1 gekennzeichneten Mischgebiet sind Wohngebäude unzulässig (gemäß § 1 (4), (5) und (6) BauNVO).

    3. Innerhalb der Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist eine Lärmschutzanlage mit einer Höhe von mindestens 3,5 m über der Oberkante der Straßengradiente der Voss- Straße zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).

    4. Innerhalb des durch 3 gekennzeichneten Wohngebietes müssen die Gebäude so platziert werden, dass die Außenwohnbereiche nicht an der dem Straßenlärm zugewandten Gebäudeseite liegen. An Gebäudeseiten, die der L 410 (Voss-Straße) direkt zugewandt sind, sowie an Gebäudeseiten im Mischgebiet, die direkt der Glückaufstraße zugewandt sind, sind folgende Schalldämmmaße einzuhalten:
    - Außenbauteile von Aufenthaltsräumen: mindestens 40 dB resultierendes Schalldämmmaß
    - Dachflächen bei einem Fensterflächenanteil bis zu 20 %: bewertetes Schalldämm-Maß R' W>45 dB
    - Fenster von Aufenthaltsräumen in Gebäuden in Massivbauweise: Schallschutzklasse 3
    - Schlafräume und Kinderzimmer sind zusätzlich mit schallgedämmten Lüftungsöffnungen, Schallschutzklasse 3, auszustatten.
    An Gebäudeseiten innerhalb des genannten Wohngebietes, die senkrecht zur Voss-Straße angeordnet sind, sowie innerhalb des Mischgebietes, die senkrecht zur Glückaufstraße angeordnet sind, sind folgende Schalldämmmaße einzuhalten:
    - Außenbauteile von Aufenthaltsräumen: mindestens 35 dB resultierendes Schalldämm-Maß
    - Dachflächen bei einem Fensterflächenanteil bis zu 20 %: bewertetes Schalldämm-Maß R' W>37 dB
    - Fenster von Aufenthaltsräumen in Gebäuden in Massivbauweise: Schallschutzklasse 2
    - Schlafräume und Kinderzimmer sind zusätzlich mit schallgedämmten Lüftungsöffnungen, Schallschutzklasse 2, auszustatten.
    Ausnahmen hierfür können zugelassen werden, wenn im Einzelnen nachgewiesen wird, dass der erforderliche Lärmschutz auf andere Weise gesichert wird (gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB).

    5. In den Baugebieten ist auf Stellplatzflächen mit mehr als 9 Stellplätzen je angefangene 10 Stellplätze mindestens ein Laubbaum anzupflanzen und zu erhalten. Wahlweise sind die Arten
    - Feldahorn (Acer campestre).
    - Hainbuche (Carpinus betulus),
    - Mehlbeere (Sorbus aria und intermedia),
    - Rotdorn (Crataegus Iaevigata „Fastgiata“, „Pauls Scarlet“),
    - Apfeldorn (Crataegus lavellai „Carrierei“) oder
    - Vogelbeere (Sorbus aucuparia) zu verwenden. Die Bäume sind den jeweiligen Stellplätzen zuzuordnen. Pflanzflächen sind zu begrünen und nachhaltig gegen Überfahren zu schützen (gemäß § 9 (1) Nr. 20, 25a und b BauGB).

    6. In der Verkehrsfläche sind mindestens 20 standortgerechte Laubbäume als kleinkroniger Hochstamm wahlweise nach der Artenliste in der Textlichen Festsetzung Nr. 5 anzupflanzen und zu erhalten. Die nicht als Fahrbahn, Gehweg, Stellplatz oder Zufahrt benötigten Flächen sind mit Raseneinsaat oder immer grünen Bodendeckern zu begrünen (gemäß § 9 (1) Nr. 20, 25a und b BauGB).

    7. Innerhalb der Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind je Baugrundstück und je 30 m2 Anpflanzfläche mindestens ein Laubbaum und je 4 m2 Anpflanzfläche mindestens ein Laubstrauch anzupflanzen. Die Anpflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen (gemäß § 9 (1) Nr. 25a und b BauGB).

    8. Auf der Fläche für „Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern" sind die vorhandenen Laubbäume und -sträucher zu erhalten und zu pflegen und bei Abgang durch gleichwertige zu ersetzen (gemäß § 9 (1) Nr. 25b und a BauGB).

    9. Für die in den Textlichen Festsetzungen Nrn. 5 bis 8 vorgesehenen Bepflanzungen bzw. zu erhaltenden Anpflanzungen gilt folgendes:
    a) Alle anzupflanzenden Gehölze müssen in ihrer Qualität und Größe der DIN 18916 und „den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" entsprechen. Die Pflanzenware muss für Sträucher mindestens 100 bis 150 cm hoch sein. Für Bäume sind mindestens 150 bis 200 cm hohe Heister als Pflanzenware zu verwenden.
    b) Die Gehölze sind artgerecht zu unterhalten und im Falle ihres Abganges durch neue zu ersetzen. Vorhandene Gehölze sind in die Pflanzungen zu integrieren (gemäß § 9 (1) Nr. 25a und b BauGB). April) durchzuführen (gemäß § 9 (1a) BauGB).

    Stand: Juli 2008
     
  5. #65 Gast036816, 22.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du meinst wahrscheinlich GRZ, die steht selten im textteil, meistens im planteil!
     
  6. #66 Geodesy, 22.02.2013
    Geodesy

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    grz.jpg

    sieht meist so aus

    0,4 = GRZ
    0,8 = GFZ
     
  7. Jan81

    Jan81

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    so daten gerade bekommen:


    WA = Allgemeines Wohngebiet
    Grundflächenzahl = 0,4
    Geschossflächenzahl = 0,8
    II = 2 Vollgeschosse
    O = Offene Bauweise


    Wieviel kann ich jetzt bebauen 430 qm * 0,4 oder wie? Also sind doch 172qm und ich will für Haus 140 qm und carport + Gartenhäusen ca. 24-30 qm.

    Sollte doch gehne.
     
  8. ypg111

    ypg111 Gast

    keinen Bungalow!
     
  9. Jan81

    Jan81

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    Habe gerade noch mal nachgefragt und er hat gesagt, auf meinem Grundstück kann ich ein Bungalow bauen. II = 2 Vollgeschosse kann man, aber muss man nicht. Er schickt mir den Bebaungsplan zu.

    Genau daneben steht auch schon ein Bungalow.

    Ich werde nächste woche bei Bauamt nachfragen. Heute haben sie schon zu.
     
  10. #70 Mikalaya, 22.02.2013
    Mikalaya

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    Du musst für die GRZ alle versiegelten Flächen zählen, also auch Terasse, Zufahrt und Zuweg zur Haustür. Ggf kannst Du dann die 0,4 GRZ mit Garage+Zuweg nochmal um 50% (0,2) überschreiten, das geht aber nur wenn es nicht ausgeschlossen ist. Zuweg, Haus und Terasse zählen immer in die 0,4.
     
  11. Jan81

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    ja das wurde mir gestern auch gesagt. Für die Zuweg zu Garage wollte ich mit diesen Durchlässigen Steinen machen.
    Also machbar ist es, man müsste alles mal durch rechnen.

    Wo kann ich nachfragen ob man für Garage+Zuweg nochmal um 50% (0,2) überschreiten darf?
     
  12. #72 Baufuchs, 23.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mögl. Überschreitung ist in der Baunutzungsverordnung geregelt.
    Im B.-Plan können aber Einschränkungen gemacht werden.

    Zufahrt zählt auch bei wasserdurchlässigem Pflaster mit.
     
  13. Jan81

    Jan81

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    Neuer Grundriss

    Am Freitag hat mir ein Berater folgen Grundriss empfohlen. Ich habe ich mal am Wochenende abgezeichnet, damit ich Möbel usw. reinstellen kann.
    Ich persönlich finde seht gut, under Flur wurde sehr gut ausgenutzt. Wie findet ihr es?

    Nur innenwände mir 115 .. mit Putz usw. sind bestimmt dicker, aber gut.

    Ich weiß auch nicht ob in Badezimmer eine Eckbadewanne rein passt. Muss man noch sehen.
     

    Anhänge:

  14. #74 kappradl, 25.02.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Eine Fensterloses Klo im Wohnzimmer. Und zum Duschen läuft auch jeder durchs Wohnzimmer.
    Ich würde sagen: Nein, das wars nicht. Nochmal neu, bitte!
     
  15. #75 bobby81, 25.02.2013
    bobby81

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    Also ich bin nur Laie.
    Aber mir gefällt das einfach gar nicht.
    1. Zum HWR durch die Küche gehen! Finde ich nicht gut!
    2. Schlafzimmer und Kinderzimmer sehr langer weg zum Bad! Kann ich mir nicht vorstellen.
    3. Toilette direkt an Esszimmer und Küche. Geht für mich gar nicht!
    Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Vielleicht denke andere da anders.
     
  16. #76 Gast036816, 25.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zugang zum bad und zum wc direkt vom wohnzimmer und essplatz aus - das ist gut? gruselig hoch drei!!!
     
  17. Taipan

    Taipan

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    Berater wofür? Der sollte mal besser bei SEINEN Leisten bleiben.

    folgendes geht nicht: WC<>WoZi; BAD<>Wozi,Terrasse (!!) mit 5,77m², Mindestbelichtung/Belüftung SZ nicht gewährleistet (wobei ich davon ausgehe, dass sich über Fenster noch keiner Gedanken machte), Morgensonne im Schlafzimmer nicht möglich, Diele nutzlos, HWR über Essen & Kochen erreichbar (Wäsche Maschine<>Garten, Technik, Einkäufe ...) ...
     
  18. #78 bobby81, 25.02.2013
    bobby81

    bobby81

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    Gib mal in Google Bilder - Grundrisse Bungalow ein.
    Da gibt es Tausende Grundrisse!
    Ich habe noch keinen schlechteren gefunden als den!
     
  19. Baumal

    Baumal

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    schon wieder dieser roboter, in der küche! was verflucht soll das sein?...:D

    also viel schlimmer gehts nimmer! :yikes

    was hast du da für einen berater an
    land gezogen?

    die "diele" ist ein flur ohne möglichkeiten mal ein paar
    schuhe abzustellen. im wohn/essbereich duschen oder
    aufs klo zu gehen ist doch wohl ein witz! noch nie gesehen
    so etwas...
     
  20. #80 Baufuchs, 25.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    zum Piepen der Grundriss....:mega_lol::mega_lol::mega_lol::mega_lol::mega_lol:
     
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Mein Grudriss (selber gezeichnet)

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Mein Grudriss (selber gezeichnet) - Ähnliche Themen

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