Minderpreis bei Eigenleistungen VOB

Diskutiere Minderpreis bei Eigenleistungen VOB im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir bauen ein schlüsselfertiges Haus. In der Baubeschreibung stand Holztreppe, was als Systemtreppe danach angeboten wurde. Wir möchten eine...

  1. #1 GTS2022, 03.07.2024
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    Wir bauen ein schlüsselfertiges Haus. In der Baubeschreibung stand Holztreppe, was als Systemtreppe danach angeboten wurde. Wir möchten eine Wangentreppe. Wo ist in der VOB geregelt, wie der Minderpreis bei Eigenleistung ermittelt wird, falls wir diese selbst woanders bestellen? Der Bauträger wird wahrscheinlich so wenig wie möglich vergüten wollen.
     
  2. #2 Fabian Weber, 03.07.2024
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    Ist nicht geregelt.

    Wenn überhaupt, dann entweder VOB/B 2.3 oder 2.5.

    Aber habt Ihr überhaupt einen VOB-Vertrag?

    Gibt’s einen Preis für die Treppe?

    Warum beauftragt Ihr nicht die Baufirma, eine Wangentreppe herzustellen?
     
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  3. #3 VollNormal, 03.07.2024
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    Was interessiert dich die VOB bei einem Bauträgervertrag?

    Falls er nicht äußerst kulant ist, wird er vermutlich sagen: "Du hast die Treppe bestellt, also bekommst du sie auch. Du kannst die ja nachher, wenn das Haus dir gehört, rauswerfen und eine andere einbauen."
     
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  4. #4 VollNormal, 03.07.2024
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    Kann er ja gerne machen, das braucht den Bauträger aber gemäß BGB 650u (2) nicht weiter zu interessieren.
     
  5. #5 11ant, 03.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 03.07.2024
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    Wenn Ihr tatsächlich baut und nicht kauft, dann gibt es in diesem Spiel überhaupt keinen Bauträger. Unter einer "Systemtreppe" kann man sich alles oder nichts vorstellen. Erläutere doch mal, worin sich diese "Holztreppe" von einer "Wangentreppe" (was meist eine hölzerne ist) unterscheiden würde. Was in der VOB überhaupt geregelt ist, könnte Dir nur nützen, wenn die Anwendung der VOB in Eurem Bauvertrag vereinbart wurde.

    Sowohl beim Kauf von einem Bauträger als auch beim Bau mit einem Derlaiehörtnichtaufihnbauträgerzunennen aka GU ist nur für Leute die zu viel Geld ausgeben wollen zu empfehlen, "spontan" / nachunterschriftlich auf- oder umzubemustern. Am besten streichst Du sämtliche nur teilverstandenen Begriffe aus Deinem Vokabular und erzählst mal in klarem Deutsch von Anfang an, worum es hier geht.
     
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  6. Oehmi

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    Die VOB kennt keine "Eigenleistung".
    Wenn es tatsächlich einen VOB Vertrag geben sollte, wäre das "streichen" der Treppe aus der Auftragnehmerleistung eine Teilkündigung, für die der Auftragnehmer Kosten geltend machen kann.

    Ich denke aber auch, dass die VOB/B hier keine Gültigkeit hat.
     
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  7. 11ant

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    Ich gehe ja eher von Hemmungen mit Fachleuten Normaldeutsch zu reden aus.
    Für den Laienschutz fühlt sich eher das BGB zuständig. Aber generell sind beide Regelwerke nicht dafür gedacht, versäumte Vereinbarungen zu heilen. Wer die Kosten seiner Umentscheidungen regeln will, muß das selbst bei der Vertragsabfassung tun. Aber das nur zum rechtlichen Aspekt. Praktisch ist nicht ratsam, die Treppe aus einem ansonsten Einzugsfertig-GU-Bauvertrag herauszunehmen.
     
  8. #8 thomenec, 04.07.2024
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    Hallo,
    dieser Fall riecht nach dem klassischen Versäumnis sich in der Angebotsphase zu erkundigen was man in diesem Punkt für sein Geld bekommt. Im Fall von Missgefallen entweder Verhandlungen über die Form der Treppe aufzunehmen, sie als Eventualposition mit einem Preis hinterlegen zu lassen oder als Bauherrenleistung ganz aus dem Angebot herausnehmen zu lassen.

    Jetzt kann der Unternehmer behaupten sie gratis herstellen und einbauen zu können und im Fall der Nichtabnahme auch nicht erstatten zu müssen. Dumm gelaufen würde ich sagen ...

    Grüße
     
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  9. #9 petra345, 04.07.2024
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    Der Verkäufer/AN hat das Ganze BVH entsprechend seiner Kosten und seinem Gewinnzuschlag kalkuliert und möchte diesen Gewinn auch dann erzielen, wenn Leistungen nicht abgerufen werden.
    Deswegen bekommt der Kunde nur einen sehr kleinen Betrag für die nicht abgenommene Leistung vergütet. Wenn er das nicht will, muß er rechtzeitig einen anderen Vertrag machen.
     
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