Mindestabstand zum Nachbargrundstück

Diskutiere Mindestabstand zum Nachbargrundstück im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, welcher Mindestabstand ist zum Nachbargrundstück bei einem EFH mit 2 Vollgeschossen einzuhalten? 3 m wurden geplant ist das ausreichend?...

  1. #1 BavariaBlue, 18.03.2012
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    Hallo, welcher Mindestabstand ist zum Nachbargrundstück bei einem EFH mit 2 Vollgeschossen einzuhalten? 3 m wurden geplant ist das ausreichend? Wir sind in Bayern :bounce: Landkreis Kelheim
     
  2. #2 Pruefhammer, 18.03.2012
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    kann man so nun wirklich nicht beurteilen, wie Hoch ist das Haus, welche Dachneigung etc.
     
  3. #3 BavariaBlue, 18.03.2012
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    Toskanahaus mit 11 auf 12 m, "Seiten-Höhe 5,97" Gesamthöhe bis zum First 7,97
     
  4. #4 BavariaBlue, 18.03.2012
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    Toskanahaus mit 11 auf 12 m, "Seiten-Höhe 5,97" Gesamthöhe bis zum First 7,97, Dachneigung 20Grad,
     
  5. #5 BavariaBlue, 18.03.2012
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    Wie hoch darf das Haus maximal sein damit die 3m aureichen? Welche Höhe zählt. Wandhöhe oder bis zum Dachfürst (höchste Stelle am Walmdach) danke!
     
  6. #6 Pruefhammer, 18.03.2012
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    ich kenne die BayBO nicht genau, bei uns Traufhöhe x 0,4 = Abstandsfläche, Dächer bis 30Grad bleiben unberücksichtigt.
     
  7. #7 Thomas B, 19.03.2012
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    Normal zählt die Höhe h als Abstandsfläche. H ist die Höhe vom natürlichen Gelände (=ursprüngliches Gelände) bis zur Traufe. Traufe hierbei: Schnittpunkt der aufgehenden Wand mit der Dachhaut (Ziegel).

    Bei Dir als 5,97 m. An zwei Gebäudeseiten darf die Abstandsfläche auf 0,5 H reduziert werden, mind. aber 3,00 m.

    Also nicht: 4 Seiten, 4 mal mind. 3 m, sondern 4 Seiten, an zweien davon darf auf 3,00 m reduziert werden.

    Dachhöhe bleibt bei dieser DN unberücksichtigt.

    Wichtig aber, ich wiederhole mich, das Gelände. Dieses darf man nicht einfach mal z.B. 1 m aufschütten um die Abstandsfläche unterzubringen. Es zählt das natürliche Gelände an der Grundstücksgrenze, also zum Nachbarn hin.

    Thomas
     
  8. #8 papabaut, 19.03.2012
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    Hallo Thomas,

    zählt wirklich die Geländehöhe an der Grenze oder am Fußpunkt der betroffenden Mauer?
    Bei uns steigt das Gelände von der Nordseite auf den letzten Metern bis zur Grenze noch einmal einen Meter an. Bei uns wurde h als Höhe zwischen Dachhaus-Wand Schnittpunkt und der alten Geländehöhe am Fußpunkt der Wand gemessen.

    Helge
     
  9. Baumal

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    also bei uns in BW, gibts die geländeoberfläche,
    nix mit natürlichem gelände.....

    da kann man immer wieder schön streiten,
    wie hoch das gelände neu modeliert werden darf.....:D
     
  10. Baumal

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    § 10

    Höhenlage des Grundstücks

    Bei der Errichtung baulicher Anlagen kann verlangt werden, dass die Oberfläche des Grundstücks erhalten oder ihre Höhenlage verändert wird, um
    1. eine Verunstaltung des Straßen-, Orts- oder Landschaftsbildes zu vermeiden oder zu beseitigen,
    2. die Oberfläche des Grundstücks der Höhe der Verkehrsfläche oder der Höhe der Nachbargrundstücke anzugleichen oder
    3. überschüssigen Bodenaushub zu vermeiden.
     
  11. #11 Thomas B, 19.03.2012
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    Kleine Korrektur: M.W. gilt die Höhe nicht an der Grenze, wie ich oben geschrieben hatte, sondern dort wo die Abst.-fläche auf dem natürlichen (=ursprünglichen) gelände "aufschlägt". Machth auch Sinn: Sonst könnte man ja zur Unterschreituzng der Ab.fl. einfach das gelände so lange anfüllen bis es wieder paßt.

    Oder andres: Die Aufschüttung wäre dann eine bauliche Anlage, die ebenfalls eine AF auslöst. So oder so, kommt aufs selbe heraus.
     
  12. #12 BavariaBlue, 19.03.2012
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    Also lieber 50 cm mehr Abstand und auf Nummer sicher gehn um Nachher keine Probleme zu bekommen mit dem Nachbarn...
     
  13. #13 Thomas B, 19.03.2012
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    ...oder einfach korrekr planen. Dann gibt's auch keinen Ärger.

    In der Tat gehe ich -so es möglich ist- gerne etwas weiter weg. 4m Grenzabstand sind eigentlich schon angemessen. Unabhängig vom Erlaubten.

    Oder: Die Kunst besteht nichjt darin das Erlaubte bis zum Letzten auszureizen, sondern etwas Vernünftiges und Gutes zu planen und zu gestalten....
     
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