Mindestfensterfläche - nur für Vollgeschosse ?

Diskutiere Mindestfensterfläche - nur für Vollgeschosse ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir hatten heute mit dem Haus-Planer gesprochen, weil wir einige der Bodentiefen Fenster gegen "normale" Fenster austauschen...

  1. #1 tcdiscoz, 04.03.2008
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    Hallo zusammen,

    wir hatten heute mit dem Haus-Planer gesprochen, weil wir einige der Bodentiefen Fenster gegen "normale" Fenster austauschen wollten.

    Er wies uns darauf hin, dass dies nicht so möglich sei, da mindestens 1/8 der Wohnfläche als Fensterfläche vorhanden sein muss.

    Meine Frage: Wo kann ich dazu Details bekommen ?

    Speziell interessiert mich, ob dies nur für Vollgeschosse in der Form gilt.
    Denn im Umgekehrschluss müsste dann ja auch ein Keller entsprechend mit grossen Fenstern versehen werden, sofern ich in diesem Wohnräume habe !?

    Viele Grüße,

    TC
     
  2. sepp

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    dies gilt für aufenthaltsräume
    nachzulesen in der jeweiligen bauordnung
    definition "aufenthaltsräume"
    wenn ein wohnraum im keller als aufenthaltsraum dienen soll muss er die gleichen anforderungen erfüllen.
    zusätzlich gilt hier nicht nur die fenstergröße sondern auch der lichteinfall bzw. böschung vorm kellerfenster und brüstungshöhe usw.
     
  3. #3 tcdiscoz, 04.03.2008
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    Vielen Dank für den Hinweis - habs in der BO gefunden.

    Für mich zum Verständnis:
    Wie unterscheidet sich eigentlich "Wohnraum" von "Aufenthaltsraum" ?
    Woher weiss die Behörde, ob ich den Raum als Wohnraum (Wohnkeller) nutzen möchte, oder nicht (Nutzkeller) ?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 04.03.2008
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    Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Eßzimmer = Aufenthaltsräume

    Küche, Bad, Flur = keine Aufenthaltsräume

    Oder anders: Alle Räume, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten (planmässig oder real) sind Aufenthaltsräume.

    MfG
     
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