Mögliche Bebauuung maximal ausreizen?

Diskutiere Mögliche Bebauuung maximal ausreizen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Das DG kann dann kein VG sein, Du kommst mit Mühe, wenn man die 10*7 zu Grunde legt auf 120 m² Wohnfläche, macht 140m² Teppichbodenfläche. Alles...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2014
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    Das DG kann dann kein VG sein, Du kommst mit Mühe, wenn man die 10*7 zu Grunde legt auf 120 m² Wohnfläche, macht 140m² Teppichbodenfläche.

    Alles andere muss mehr bebaubare Fläche hergeben. Ich halte das Grundstück aber mal für untergroß für Deinen Hauswunsch. (Ich bin auch nur zu klein für mein Gewicht :o)
     
  2. #22 Gast56083, 30.07.2014
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    Deswegen rechnen die Makler ja immer nach WoflVO den Keller/Hobbyraum zur 1/2 mit und die Terasse/Balkone zu1/2 oder 1/4. Und schon sinds locker 145m² nach WoflVO oder >200m² nach DIN 277.

    dito..
     
  3. #23 Oranien, 30.07.2014
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    Also der Makler braucht absolut nichts schönreden. Für das Grundstück gab es innerhalb der ersten 24 Stunden ganze 65 Kaufanfragen. Das Grundstück liegt direkt am See und der Bahnhof ist auch gleich ums Eck. Von daher ist es was die Lage betrifft ein echter Traum und wird sich wie geschnitten Brot verkaufen. Das ich bei der Wohnfläche Abstriche machen muss ist mir vollkommen klar und ich kann das auch akzeptieren. Ich will halt nur nicht mit 120 m² rumdümpeln, 140m² sollten es bei 2 Vollgeschoßen schon werden.

    Die Straße ist auch keine wirkliche Straße, das ist ein kleiner ungeteerter Trampelpfad ohne Durchgangsverkehr, da Sackgasse.
     
  4. #24 StefanMeier, 30.07.2014
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    Ist der Verkäufer die Nr 259? Vielleicht verkauft der noch etwas Fläche mit dazu.
    Und beim ungeteerten Trampelpfad ist die Erschließung gesichert? Wem gehört denn jener "trampelpfad"? Gibt doch mal die google koordinaten
     
  5. #25 Oranien, 30.07.2014
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    Der Verkäufer ist tatsächlich 259, der wohnt aber nicht selbst dort.

    Ob und wie die Straße erschlossen wird ist mir nicht bekannt. Wer der Eigentümer ist, ist mir ebenfalls unbekannt.
     
  6. #26 StefanMeier, 30.07.2014
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    Umso besser wenn er da nicht wohnt. dann ist der verkaufswille sicher größer

    Positives Szenario: Der verkauft noch etwas dazu von Flurstück 259 und du kommst auf ein 160m² EFH. Vielleicht reicht es auch eine Baulast auf 259 eintragen zu lassen, dann wirds günstiger für dich

    Negatives Szenario: Du kaufst eine unerschlossene grüne Wiese die du im Sommer nichtmal mal mähen kannst, weil der Eigentümer des Trampelpfades dir nicht erlaubt den weg zu nutzen
     
  7. #27 th_viper, 30.07.2014
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    Wie sieht es denn mit einem Keller aus?
     
  8. #28 Oranien, 30.07.2014
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    Keller würde ich gern haben ;)

    Muss man da auch was beachten?
     
  9. AnneB

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    Wenn es München-Stadt sein sollte: das hiesige Baureferat benötigt selbst für die Antwort auf eine Bauvoranfrage mehrere Wochen!! So lange hat der TE nicht Zeit, da bin ich mir sicher. Bis dahin hat jemand anderes blind gekauft.
     
  10. #30 Norderstedter, 30.07.2014
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    Untergrund (wenn direkt am See gelegen) mag ungünstig sein, das ist dann aber eher eine Frage der Kosten und des individuellen Geschmacks. Weniger der rechtlichen oder technischen Machbarkeit.

    Bauordnungen etc lassen meist etwas wie "Oberkannte Kellerdecke nicht höher als 50cm über Straßenniveau" zu. Müsstest sehen, ob Dir das für Deine Belange (bei Ideen wie "Schlafzimmer in den Keller") reicht. Gerade bei dem Minigrundstück wo Du nicht am Hang über eine weite Wiese blicken wirst. Denn Licht braucht der Mensch in der Regel schon und ein feucht-kaltes Klima eher nicht. Lässt sich alles über Dämmung und Haustechnik regeln, aber man muss da etwas mehr Überlegung und Geld reinstecken als in ein Erdgeschoss.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2014
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    Keller, die baurechtlich als solche gelten sind in aller Regel nicht geeignet für baurechtliche Aufenthaltsräume.
    Lass doch daher einfach solche Reatschläge!
     
  12. #32 th_viper, 30.07.2014
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    Würde der Keller denn deinen Wunsch nach den 160 m² Wohnfläche in den oberen Geschossen reduzieren können?
     
  13. #33 Thomas B, 30.07.2014
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    ...das sicher nicht, th_viper, aber ohne Keller würden zudem die Technikräume auch noch oberirdisch irgendwie reingefummelt werden müssen und da ist's ja nun jetzt schon mehr als eng.
     
  14. Muppet

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    Wenn der in einem Tag 64 Interessenten hatte wird der den Teufel tun was von seinem (vermieteten?) Grundstück abzuzwacken oder eine Baulast eintragen zu lassen. Da wird dann einfach einer den Zuschlag bekommen der keine Forderungen stellt.

    Die Frage nach Erschließung des Grundstücks und ggf. Wegerecht sollte natürlich geklärt sein.
     
  15. #35 th_viper, 30.07.2014
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    Ich bezweifle mal, dass der TE die Feinheiten der verschiedenen Wohnflächenermittlungsmethoden kennt. Daher weiß man auch nicht, was er mit seinen 160 m² eigentlich wollte, auch wenn ich das mal eben als Wohnfläche tituliert habe.
     
  16. #36 Norderstedter, 30.07.2014
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    Guck mal in BayBO und Art 2 (5) und Art 47. Das Thema "Keller" zur Vergrößerung Deiner Fläche ist definitiv relevant weiterzuverfolgen. Was genau Du da hineinsetzen kannst, kann Dir am besten ein lokal ansässiger Planer sagen. Mit Glück auch grobe Schätzungen zu den Kosten. Das wird übers Forum schwer. Wenn es keinen Bauplan gibt und Nachbarn auch Kellergeschosse neben 2 oberirdischen Vollgeschossen haben, dann hast Du da einige weitere Optionen. Auch wenn ich das als Laie so in den Raum werfe und da manche nicht glücklich drüber sind.

    Solltest Dich aber ranhalten damit Du nicht umsonst Geld für den Architekten ausgibst und das Grundstück dann doch jemand anderes bekommt.
     
  17. #37 ultra79, 30.07.2014
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    Genau darauf hat er doch hingewiesen - mit Keller musst du dir eben mehr Gedanken machen um das zu nutzen etc.
     
  18. #38 Norderstedter, 30.07.2014
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    thx ultra. R. D. hat insofern Recht, als dass er sich explizit auf den Begriff "Keller" anstatt "Kellergeschoss" und "baurechtliche Aufenthaltsräume" bezieht. Da ist keinerlei Fehlaussage enthalten. Nur hilft seine Aussage dem Threadersteller nichts, bzw erreicht das Gegenteil da es hierdurch aussieht als ob "unterirdisch" nichts zu machen wäre. Obwohl es ja auch keine knallharte Forderung nach "Keller" anstatt "Kellergeschoss" gibt. Kommt vermutlich mit dem Beruf, dass man die Fachbegriffe halt sehr penibel auslegt - wodurch dann andere Eindrücke als bei umgangssprachlicher Verwendung entstehen.

    @TE: Dir scheint ein bischen das Grundstück ans Herz gewachsen zu sein und die Nachfrage im Münchner Umfeld ist eh "angespannt". Falls Du im worst-case Szenario auch mit 130qm Wohnfläche (2x55 netto + 20 im DG) und 55qm Nutzfläche im "Keller" auskommst und Dir die Lage mehr Wert ist als die Größe (und das könnte ich gut nachempfinden), dann kauf es nach Klärung des Wegerechts. Wenn der Preis etc ansonsten auch stimmt.
    Wenn Du eigentlich doch gerne mehr Fläche hättest, dann KANN das immer noch möglich sein, dann musst aber schnell mit einem Profi vor Ort gucken gehen und hast evtl diese Kosten in den Sand gesetzt.

    Subjektiv auf mich bezogen: Mir wäre die zusammenhängende Gartenfläche (nach Abzug von Garage/Stellfläche, Mindestabstandsflächen zu den Nachbarn etc) zu klein und die Grunstücksausrichtung inkl Straßenfront zu nervig, das mögliche Gebäude für einen 3-Personenhaushalt halte ich für locker ausreichend, bei größerer Familie wäre es mir aber auch mit Keller evtl zu klein. Da würde ich vermutlich bei der Lage Abstriche machen, um großzügiger bauen zu können.
     
  19. #39 PaulDiracBaut, 17.08.2014
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    Hallo,

    dass eine Bauvoranfrage bzw. Gespräch mit Bauamt gut ist, wurde ja schon gesagt. In Bayern gilt wohl folgendes: Nach Süden musst Du volle Traufhöhe H bis zur Straßenmitte einhalten, nach Norden und Westen würden wohl H/2 genügen, also z.B. 3 m wenn Du Traufhöhe 6 m hast.
    H/2 darf nut bei 2 Grundstücksseiten in Anspruch genommen werden. So kannst Du leicht berechnen, welcher Außengrundriss bleibt.
    Überlege evtl den Keller herauszuziehen und von oben zu belichten.
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2014
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    Wann lernen Laien, sich aus Baurechtsfragen heraus zu halten???

    Ein vorstehender Keller mit Oberlichtern erlaubt noch immer keine Aufenthaltsräume, weil ein Aufenthaltsraum mehr Anforderungen als (Tages)Licht und Lüftung erfüllen muss!
     
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