Möglichkeiten einer Genehmigung EFH mit strikten BPlan

Diskutiere Möglichkeiten einer Genehmigung EFH mit strikten BPlan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Forengemeinde, wir sind zwei junge Bauherren und haben den Fehler gemacht, vor dem Kauf des Grundstücks nicht zu prüfen, ob es...

  1. tha619

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    Hallo liebe Forengemeinde,

    wir sind zwei junge Bauherren und haben den Fehler gemacht, vor dem Kauf des Grundstücks nicht zu prüfen, ob es einen Bebauungsplan für das Grundstück gibt.
    Gefragt haben wir es den Makler, der uns gesagt hat es gibt keine Vorschriften, dass aber leider nur telefonisch, somit nicht nachweisbar.
    Natürlich hat der Makler Druck gemacht und gesgat es gibt andere Interessenten etc. Ihr kennt das Spiel wahrscheinlich.

    Es war natürlich naiv und ein Fehler von uns.

    Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.

    Ursprünglich wollten wir eine klassische "Stadtvilla" bauen. Da es nur 1,5 geschossig sein darf haben wir es ändern lassen, womit wir noch leben könnten.

    Nun zu meiner Frage, ob ihr irgendeine Möglichkeit seht unser Haus so zu bauen, wie im Anhang zu erkennen.
    Das Bauamt hat schon ein leichtes "Nein" durchsickern lassen.

    Ich habe euch im Anhang einfach mal das geplante Haus von außen angehangen, vorne wie hinten. Zusätzlich noch den BPlan. Wir sind im Gebiet WRIo SD/WD.

    Wir wollen absolut kein klassisches Haus wie vor 100 Jahren, wo alles Schrägen sind etc.
    Zur Not müssen wir das Grundstück schweren herzens wieder verkaufen, obwohl die Lage perfekt ist.

    Könnt ihr mir eine Einschätzung geben und evtl. Tipps wie wir etwas modernes mit möglcihst wenig Schrägen bauen könnten, falls dieses nicht möglich ist?
     

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  2. #2 Andybaut, 31.01.2017
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    das kann man nicht lesen...
    zu klein...
     
  3. tha619

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    Entschuldigung, das Originalformat ist viel größer. Hab es hier nochmal hochgeladen.
     
  4. #4 Andybaut, 31.01.2017
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    und es steht nun zur Diskussion ob euer DG Aufbau eine Gaupe oder ein zu hoher Drempel ist, oder?
    Ich vermute mal, dass die Größe des DOG so ist, dass es kein Vollgeschoss wird!?
    Die Dachneigung ist eingehalten?
     
  5. #5 Onkel Dagobert, 31.01.2017
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    Den B-Plan kann ich leider auch nicht lesen, und die Verlinkung fängt bei mir die Firewall ab.
    Was bedeutet bei dir 1,5-geschossig? Das gibt es normalerweise im B-Plan nicht. Es sind immer nur die Anzahl der möglichen Vollgeschosse angegebeb. Ich gehe mal davon aus dass bei dir nur 1 Vollgeschoss möglich ist. Gibt es den eine Begrenzung der Traufhöhe? Wenn nicht dann könntet ihr doch "Modell Stadtvilla" bauen, mit einem "Anbau" im EG um die Geschossigkeit herzustellen. wird bei uns auf dem Land bei dementsprechenden B-Plänen auch oft gemacht.
     
  6. #6 Andybaut, 31.01.2017
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    Es ist zwar nicht eure Frage,
    aber aus ästhetischer Sicht sollte das so nicht gebaut werden.
     
  7. tha619

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    Das obere ist lt. Architektin kein Vollgeschoss. Die Dachneigung von dem "Haupthaus" passt, nur eben dieser Aufbau hat eine Dachneigung von 21°.
    Ist das der Knackpunkt?

    Leider gilt in NRW die Flächenzahl des JEWEILIGEN Geschosses. Das hatten wir auch schon versucht.
     
  8. #8 Onkel Dagobert, 31.01.2017
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    Verstehe ich nicht, ist aber auch egal, da eine Drempelhöhe von 0,75m vorgeschrieben ist. Damit hat sich das Thema "Stadtvilla" erledigt.
    Des weiteren schließe ich mich dem letzten post von Andybaut an.
     
  9. #9 tha619, 31.01.2017
    Zuletzt bearbeitet: 31.01.2017
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    wie meinst du das?
     
  10. #10 Andybaut, 31.01.2017
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    Na ob das der Knackpunkt ist weiß ich nicht :-)
    Damit hätte ich jetzt allerdings weniger Probleme.

    Für mich stellt sich die Frage ob es sich bei dem "Dings" im Dach um einen Dachaufbau handelt.
    Da ist eine Architektin dabei ???
    Ich drück´s mal anders aus: das Haus sieht nicht gerade hübsch aus. Man könnte auch sagen es sieht grausig aus.
    Um in den Garten zu kommen springt man aus dem Fenster?

    Aber zurück zu eurem Problem :-)
    Lasst euch den zeichnerischen Teil des Babauungsplans geben und prüft vorhandene Gebäude in dem Gebiet.
    Dokumentiert Abweichungen hinsichtlich Dachaufbauten und hofft, dass ihr flacher geneigte Dächer findet.
    ich hoffe, dass ihr es nicht tut :-)
    Hab ich schon gesagt, dass das nicht gut aussieht?
    Das sieht nicht gut aus.
     
  11. tha619

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    Ist denn das was wir möchten, unmöglich dort zu bauen?
    Und ihr findet unseren Entwurf unästhetisch oder den, was nur der BPlan vorgibt?
     
  12. tha619

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    Ja aber wir wollen absolut nicht ein Haus, was nur Schrägen oben beinhaltet.
    Der Garten kommt an die Seite, ich habe nur die Vorder und Rückansicht hochgeladen.

    Wir müssen die Garage überbauen, damit das obere kein Vollgeschoss wird, da wir im OG Fläche gewinnen, die mit in die Berechnung einfliesst.
    Also mit der Berechnung sollte es passen.

    Das Nachbarhaus ist ein 4 Familienhaus, welches auch so ein "Dingen" vorne hat. Das "Dingen" ist seitlich zugemauert und nur vorne offen, das es für die Leute wohl ein Balkon sein soll.
    Darauf ist ein Flachdach.

    Das wurde genhemigt, aber die Leute die später da Wohnen machen vorne ne Scheibe vor und können es auch als Wohnraum nutzen. Verstehe den Unterschied nicht.
     
  13. #13 Andybaut, 31.01.2017
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    Ich persönlich finde das ganze wirklich nicht schön.
    Das ist nicht böse gemeint.

    Das sieht nach 10 Wünschen aus, die in einem Gebäude vereint werden müssen.
    Wenn die Wünsche sich widersprechen geht das schief.

    Anders erklärt:
    Rote Schuhe können schön sein, auch eine gelbe Hose und ein karrierstes Hemd ist Super,
    auch ein Bayrischer Trachtenhut kann gelegentlich mal passen.
    Aber in Kombination wird das halt nichts.
     
  14. #14 Andybaut, 31.01.2017
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    mit Dings, mein ich das auf dem Dach:-)
    das sieht halt leider nicht lecker aus...
     
  15. #15 Andybaut, 31.01.2017
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    Mit der Garage bringt ihr was durcheinander.
    für die Geschossigkeit fließt die nicht in die Berchnungen der EG Fläche ein.
    Zumindest nicht in BW. Zumindest nicht, wenn darüber kein Wohnraum ist.
    Ist das eine Grenzgarage? Was ist oben drin?

    Aber auch in NRW wird es so sein, dass man die Fläche im EG maximieren muss um möglichst viel im OG bauen zu können,
    ohne das es ein Vollgeschoss wird.
     
  16. #16 tha619, 31.01.2017
    Zuletzt bearbeitet: 31.01.2017
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    Nein leider eben nicht, hier in NRW hat das EG leider nichts mit der Berechnung Vollgeschossigkeit für das OG zu tun..

    Die Berechnungsgrundlage stellt nur das jeweilige Geschoss (hier OG).

    Auzug §2 BauO NRW:

    (5) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen.


    Sonst wäre es definitv einfacher geworden.
     
  17. #17 Andybaut, 31.01.2017
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    sag ich doch :-)

    Wir müssen die Garage überbauen, damit das obere kein Vollgeschoss wird, da wir im OG Fläche gewinnen, die mit in die Berechnung einfliesst.
    Also mit der Berechnung sollte es passen.


    Die Garage fließt nicht mit ein. Aber was bedeutet dann der Text von dir?
    Sinngemäß verstehe ich dich so:
    wir müssen über der Garage Fläche schaffen, damit das OG kein Vollgschoss wird. Da wir im OG Fläche gewinnen, die mit in die Berechnung mit einfliesst.
    Aber warum sollte man freiwillig Fläche im OG schaffen, die in die Berechnung einfliesst?
    Das Ziel ist es doch die Fläche im OG zu mionimieren um kein Vollgschoss zu erhalten.
     
  18. #18 Andybaut, 31.01.2017
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    Nein leider eben nicht, hier in NRW hat das EG leider nichts mit der Berechnung Vollgeschossigkeit für das OG zu tun..

    Jetzt lese ich es grade richtig:-)

    Ja wie definiert sich dann das OG bezüglich Geschossigkeit, wenn nicht über ein Verhältnis zum EG?
     
  19. tha619

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    Weil wir dort ein Kinderzimmer unterbringen müssen, welches aber mit Schrägen ist. Wir brauchen dieses Zimmer.
    Entschuldige, habe mich sehr undeutlich ausgedrückt.
     
  20. #20 Andybaut, 31.01.2017
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    vielleicht reden wir aneinander vorbei,

    aber die Grundfläche umfasst die Garage.
    Also einmal die Grundfläche des EG (mit Garage), das mit 2/3 multiplizieren.
    Das wäre die max. Fläche für das OG auf einer Höhe von 2,30m.
    Ob die 2,30m nun aber bei euch bis OK Dach oder UK Dach gelten, wäre zu klären.
    Aber da sich die 2,30m auf die Raumhöhe beziehen, vermutlich bis UK Dach.

    Das sollte rein optisch bei dem Gebäude aber kein Problem sein, oder?
     
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