Mulde übers Grundstück

Diskutiere Mulde übers Grundstück im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Vielen Dank für die Info, ich werde heute abend mal in den Grundbuchauszug schauen was da steht!

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  1. Marry

    Marry Gast

    Vielen Dank für die Info, ich werde heute abend mal in den Grundbuchauszug schauen was da steht!
     
  2. #42 Manfred Abt, 02.11.2011
    Manfred Abt

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    dass soltest du allerdings (fast) auswendig kennen
     
  3. juwido

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    Als notwendiges Recht für die Baugenehmigungen, sollte das Recht des Wasserüberleitens eigentlich im Baulastenverzeichnis zu finden sein.
    juwido
     
  4. Marry

    Marry Gast

    Ja genau, das wurde uns auch gesagt vom Bauamt.

    Also im Grundbuch steht noch nichts, wird aber laut Notar bald eingetragen...

    Er hat mir noch eine Nummer gegeben von einem Gemeindemitglied, welches mehr zu sagen hat. Mal schauen ob ich da weiter komme :-)
     
  5. #45 Thomas B, 03.11.2011
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    Gibt es eine Möglichkeit aus dem Vertrag wieder rauszukommen? Das würde ich -wenn die Situation so ist wie beschrieben- einemal sehr zeitnah prüfen.
     
  6. #46 Baufuchs, 03.11.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Marry

    Hallo....???

    Du schreibst im 1. Beitrag, dass ihr das Grundstück gekauft habt.

    Habt ihr im Vertrag zugestimmt, dass da Grunddienstbarkeiten eingetragen werden?

    Wenn nein, wieso soll da ohne eure Zustimmung etwas eingetragen werden?

    Übrigens:

    mal hier lesen und dann mitteilen mit wem ihr baut..
     
  7. Marry

    Marry Gast

    Ja gibt es. Wir können das Grundstück wechseln, allerdings erst wenn es einen neuen Grundstückskäufer für unser Grundstück gibt und wir brauchen dann auch einen neuen DHH-Partner UND wir müssen für alle Kosten aufkommen, die entstanden sind...

    Naja das Grundstück was wir jetzt haben ist das letzte mit südausrichtung und wir haben ja auch Solaranlagen...
     
  8. Marry

    Marry Gast

    Wir sind noch nicht im Grundbuch eingetragen Bauchfuchs! ich habe das ganze erstmal angehalten...
    Was verstehst Du unter Grunddienstbarkeiten?
     
  9. #49 Manfred Abt, 03.11.2011
    Manfred Abt

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    das ist ja wohl was völlig anderes als "aus dem Vertrag rauszukommen".
     
  10. #50 Baufuchs, 03.11.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grunddienstbarkeit wäre eine Eintragung im Grundbuch eures Grundstücke, welches z.B. den Nachbarn erlaubt das Regenwasser über die Mulde auf eurem Grundstück abzuleiten.

    Kannst ja auch mal googlen.

    Im Prinzip also das, was angebl. schon als Baulast eingetragen ist.

    Ob ihr schon im Grundbuch steht spielt für Eintragung von Grunddienstbarkeiten keine Rolle.

    Lies mal in deinm grundstücksvertrag ob das irgendwas von "lastenfreier Übertragung" steht.

    Bei den ganzen Gewusel würde ich dir wirklich empfehlen, den Vertrag mal von Fachanwalt prüfen zu lassen.

    Wie/was hast Du denn da gemacht um "das Ganze anzuhalten"?
     
  11. Marry

    Marry Gast

    ja das stimmt aber selbst wenn wir aus dem Grundstücksvertrag rauskommen WÜRDEN wir kommen dann ja nicht aus dem Bauvertrag raus...
     
  12. Marry

    Marry Gast

    Ja das stimmt. Dann gucke ich mal nach später...alles ziemlich kompliziert und nervenaufreibend -.-
     
  13. Marry

    Marry Gast

    habe beim Rechtsanwalt angerufen, dass die Grundschuld noch nicht eingetragen werden soll. So würden uns wenn wir das Grundstück wechseln keine doppelten Kosten entstehen was die Eintragung angeht.
     
  14. Baumal

    Baumal

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    wie wird denn das nächste grundstück entwässert?:D
     
  15. Marry

    Marry Gast

    Genauso ;) Allerdings verteilt sich die Mulde da über zwei Grundstücke und somit gehen uns nicht 80 qm verloren sondern wenn überhaupt 40 qm und sie verläuft dort über die kürzere Seite ;)
     
  16. SvenW

    SvenW

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    IMHO würde ich mich mal mit dem Notar unterhalten. Der steckt nämlich bis über beide Ohren mit drin! Wenn die Konstruktion so ist wie du es schilderst muß er euch darüber aufklären was Sache ist. Ein reines "da sind Mulden auf dem Grundstück" reicht definitiv nicht aus, damit ein Laie weiß, daß diese nicht verfüllt werden dürfen und daß er das Recht erworben hat die Dinger frei zu halten bis an sein Lebensende. Somit dürfte der Notar seine Pflichten verletzt haben und ohne seinen Fehler hättet ihr den Bauvertrag nicht unterschrieben...... der gute Herr oder Dame dürfte dann ein interessantes Gespräch mit seiner Versicherung haben.

    Um es kurz zu machen: Beim Anwalt prüfen lassen wie ihr ohne Kosten aus der ganzen Sache rauskommt. Das Ganze ist so verworren, da geht gar nichts mehr ohne juristischen Beistand. Lieber jetzt aussteigen als sich später ein Leben lang ärgern und der Anwalt soll prüfen wie das kostenlos geht. Bei der Konstruktion sollte sich immer was finden lassen!
     
  17. #57 Baufuchs, 03.11.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @SvenW

    Ganz so einfach wird es nicht sein.
    Der Notar muss nicht wissen, was das für Mulden sind. Allerdings ist so ein Hinweis in einem Grundstücksvertrag ungewöhnlich, denn wer beschreibt im Notarvertrag einen Geländeverlauf, wenn das nicht von Wichtigkeit ist.

    Was die Eintragungen im Baulastenverzeichnis angeht, so nehmen die meisten Notare dort keine Einsicht (anders als Einsicht ins Grundbuch) und nehmen lediglich eine Standardklausel auf "Notar hat die eingesehen, die Parteien baten trotz der damit verbundenen Gefahren um Beurkundung". o.ä.

    Richtiger Tipp:

    Zum Anwalt.
     
  18. Baumal

    Baumal

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    wird auch der notar gesagt haben.
    was ist als laie daran schwer zu verstehen?
     
  19. Marry

    Marry Gast

    es stand das TEILWEISE und EVENTUELL Mulden verlaufen ;)
     
  20. #60 Baufuchs, 03.11.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Baumal

    Der Text, den Du zitierst, stammt von Dir.

    Im Grundstücksvertrag steht lt. Marry
    (siehe Beitrag #3)

    Von "zur Entwässerung der Nachbargrundstücke" lese ich da nichts.
     
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