muss ich mir so etwas gefallen lassen :(((

Diskutiere muss ich mir so etwas gefallen lassen :((( im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Auf einmal kommen die auf die idee das ich doch 1,50 meter vom haus weg bebauen kann. Wieso DU, die bauen doch. Pass auf, daß die vertraglich...

  1. #81 ralph12345, 04.07.2013
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    Wieso DU, die bauen doch. Pass auf, daß die vertraglich geschuldete Leistung nicht auf einmal bei Dir hängen bleibt und Du dann den Ärger hast, wenn es nicht geht.
    Wie passt die 1,5m zu dem hier aus dem 1. Post:
    Überbaut der BT jetzt das Nachbargrundstück? Oder weisst Du selber nicht mal genau, wo das Grundstück zu Ende ist?
     
  2. #82 dare100em, 04.07.2013
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    Nicht möglicherweise - das trifft den Nagel auf den Kopf:hammer:
     
  3. KlausK

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    Hoffentlich werden die Zugaben nicht an anderer (versteckter) Stelle wieder eingespart.
     
  4. #84 MartyMcFly99, 05.07.2013
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    Es geht ja hier nicht, um im Vergleich zu bleiben, um einen Gebrauchtwagen, sondern einen Neuwagen. Und lässt Du jeden Neuwagen, den Du Dir kaufst vom Fachhändler, vorher vom Sachverständigen prüfen? Ich nicht.

    Ich vertraue eigentlich darauf, dass Volkswagen es schafft, ein fehlerfreies Farzeug zu bauen. Wenn nicht, brauche ich später vielleicht Sachverstand. Aber doch nicht vor dem Kauf.

    Marty
     
  5. Taipan

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    Ja, siehe #60 & #61.
     
  6. #86 MartyMcFly99, 05.07.2013
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    man sollte Threads zu Ende lesen bevor man postest, da hast Du ebenfalls Recht.

    Die Frage bleibt dann nur, wieviel Prozent meines Budgets man für Sachverstand vorhalten sollte. Anscheinend knapp 30-50%.

    Marty
     
  7. Taipan

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    Erfahrunggemäß, wenn es keine größeren Schwierigkeiten auf dem Bau gibt, die Zeit ohne Ende verursachen, sind etwa 1,5-2% der Bausumme für techn. Vertragsprüfung und baubegleitende Qualitätskontrolle bis hin zur Fertigstellung ausreichend. Ich hab schon deutlich weniger, aber auch deutlich mehr erlebt.
     
  8. #88 MartyMcFly99, 05.07.2013
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    Naja, wenn aber von den Fachleuten hier gefordert wird, vor Vertragsschluss Baugenehmigungen, Baupläne, Zulässigkeiten der Bebauung, Statiken und den Vertrag an sich prüfen zu lassen, dann ist man viele tausend Euro los und hat evtl. am Ende nicht mal einen Vertrag geschlossen, sondern muss sich das nächste Objekt suchen, wo das wieder von vorne anfängt.

    Wir liegen aktuell nach dem Bau bei ca. 10.000 Euro Kosten für Gutachter. Mängel, die wegen nicht fachgerechter Ausführung und falscher Statik entstanden sind. Um das auszuschliessen, hätten wir vor dem Kauf die Statik prüfen lassen müssen... weil Einzelfall und deshalb soll man das ja, wie ihr weiter oben erläutert.

    Der Anwalt für die Vertragsprüfung hätte auch noch mal 2.000 Euro gekostet. Und wenn dann einer der Fachleute gesagt hätte, dass das alles so nicht zulässig wäre, dann hätte man nicht gekauft. Viel Ärger gespart, natürlich, aber auch hohe Kosten gehabt.

    Und wenn man hier mal, wie ich, als Laie mitliest, wieviel Ärger man sich einhandeln kann , dann braucht es vermutlich 3-4 Anläufe, bis man einen Vertrag auch wirklich unterschreibt. Da kommt man mit 2% der Bausumme nicht weit.

    Wieso kann man sich nicht auch auf einen Bauunternehmer und einen Architekten, die jeweils schon mindestens 100 Häuser geplant und gebaut haben, nicht ebenfalls so verlassen, wie auf einen Autobauer? Wieso muss man selbst einfachste Sachen vorher von Sachverständigen prüfen lassen? Und wieso hat ein Sachverständiger eigentlich mehr Ahnung, nur wegen des Titels?

    Bei mir gibt der Statiker nach eigenen Angaben Vorlesungen an der Uni. Und unser Sachverständiger hat 6 Monate gebraucht, bis der verstanden hat, wo seine Fehler liegen. Da fragt man sich, wem man überhaupt noch trauen kann.

    Marty
     
  9. #89 Thomas B, 05.07.2013
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    Hier geht es doch sicher um mehr, oder? Also sind wir schon bei gericht bzw. zoffen sich Rechtsanwälte?

    Eine baubegleitende Qualitätskontrolle kostet sicher deutlich weniger. Als Architekt erhalte ich ja bei einem "normalen" EFH schon weniger, bin aber natürlich deutlich häufiger vor Ort als ein Baubegleiter...außer dieser erhält einen horrenden Stundensatz...dann mag es wieder passen.
     
  10. #90 MartyMcFly99, 05.07.2013
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    Ja. Fehlerhafte Statik, das Dach hatte erhebliche Mängel, Abdichtungen, Garage und viele Kleinigkeiten.

    Was bedeutet denn bei einem Bauträger "baubegleitend"? Ein Bauträgervertrag ist ja vergleichbar mit einem Kaufvertrag, man bekommt am Ende ein Haus mit Grundstück. Hier wurde z.B. eine ganze Siedlung hochgezogen, ohne das die Käufer Zutritt zu den Baustellen hatten.

    Mir geht es ja hier auch um die Forderung, vor dem Kauf oder Vertrag die Dinge prüfen zu lassen. Was kostet denn die Vertragsprüfung bei einem Anwalt? Was würde es bei Dir kosten, wenn ich mit allen Planungsunterlagen, Statik, Baugenehmigung, Detailplanung etc. von einem Bauträger komme und von Dir reine rechtsverbindliche Stellungnahme haben möchte zur Statik, zu der rechtlichen Machbarkeit, zur Planung? Eine Stellungnahme für die Du auch haftest? Bekomme ich die für 1-2% der Gesamtsumme?

    Marty
     
  11. #91 Thomas B, 05.07.2013
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    Nö...eine Prüfung der Statik bekommst Du von mir gar nicht ;) ..weil ich kein Statiker bin.

    Rechtliche Machbarkeit der Planung müßte (eigentlich) mit der rechtskräftigen Baugenehmigung erledigt sein.

    Bauunterlagen/ Details usw. kann man natürlich checken lassen. Was das kostet hängt natürlich ganz erheblich von der Komplexität ab. einfache Hütte vs. Palast mit Sonderlösungen.
     
  12. #92 MartyMcFly99, 05.07.2013
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    Siehst Du, dann geht es los und man braucht noch einen Statiker zusätzlich. Und um welches Objekt es sich hier im Thread handelt, kann ich auch nicht wissen, ich würde eher auf Durchschnitt tippen, weil es ja um eine Wohnung in einem 2-Familienhaus geht.

    Und ob die Machbarkeit mit der Baugenehmigung erledigt sein könnte, nützt dem Käufer ja nichts. Er muss ja vorher prüfen, ob die Baugenhemigung wirklich umfasst, dass Wohnraum im Keller zulässig ist in genau der Ausführung, wei der Bauunternehmer das bauen möchte. Kann er nicht ohne Sachverstand.

    Marty
     
  13. #93 Pruefhammer, 05.07.2013
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    es ist doch keineswegs so, dass beim Kauf eines Autos, Fernsehers oder Waschmaschine die Kunden immer glücklich sind, wie oft hat jemand ein Gerät aus der "Montagsproduktion" erwischt oder beim Auto von Hersteller x, Modell y geht fast immer nach der Garantiezeit die Einspritzpumpe kaputt mit entsprechend teurer Reparatur. Die Vorteile bei einem solchen Konsumgüterkauf liegen darin, dass es z.B. beim Auto nur wenig Hersteller gibt, da erhät man mit etwas Glück Kulanz, weil der Hersteller sonst schlecht Presse fürchtet, Ansprüche sind einfacher durchzusetzen, weil z.B. eine Wandlung im Gegensatz zu einer Immobilie einfacher durchzuführen ist.
    Bei einem Haus vom BT sollte man sich zumindest bewußt sein, dass der BT (auch ein ganz natürliches verhalten) zuerst an sich denkt und seinen Gewinn und nicht an das Wohlergehen des Bauherrn. Wenn man weiß wo es Interessenkonflikte gibt, weiß man auch wo man kritisch hinschauen muß und evtl. ein unabhängiger Fachmann eine gute Investition ist.
    Das Hinzuziehen von Fachleuten reduziert das Risiko nicht auf 0, denn es gibt auch schlechte Fachleute, aber es wird deutlich verringert. Ob es einem das wert ist, muss jeder selbst entscheiden. Wenn ein Archi und Tragewerksplaner beispielsweise je einen Tag damit verbringen die Pläne zu prüfen kommen da vielleicht Kosten von 1500€ zusammen, an einem Tag kann aber ein versierter Planer eine Menge erkennen. Wenn ich hier sehe wie schnell bei einem Grundriß die Profis hier wichtige Fallstricke aufgezeigt haben, dann wird eine solche überschaubare Investition nicht dazu führen jedes Risiko auszuschalten, aber selbst wenn man sich gegen das Objekt der Begierde entscheidet hat man vermtl. einiges gelernt und kann bei weiterer Suche dieses Wissen schon erfolgreich einsetzen um im Vorfeld das ein oder andere Problem zu erkennen.
     
  14. #94 denis5586, 10.07.2013
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    Jetzt kommt langsam fahrt in das geschehen.

    Der unabhängige architekt setzt mor ein schreiben auf und spricht mit der baubehorde meiner stadt das es sich hier nicht um einen wohnraum handelt.
    Die alte baugenehmigung ( von 3.09. ) ist abgelaufen und danach wurde wohl eine freistellung beantragt. Bin mal gespannt was das bauamt zu den vorwürfen sagt.

    Wir haben mal ausgerechnet, dass das schlafzimmer ca. 17500 euro wert ist. Also einfach den quadratmeter preis hochgerechnet.

    Was würdet ihr sagen kann man vom baupreis abziehen wenn es sich hier nur um einen keller raum handeln sollte ?

    Mfg denis
     
  15. H.PF

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    die Frage ist: Was ist DIR das Schlafzimmer wert? Und ist die Wohnung überhaupt für dich noch passend?
     
  16. Taipan

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    ist es überhaupt noch eine Wohnung?
     
  17. #97 denis5586, 11.07.2013
    denis5586

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    Da ich schon 110 000 bezahlt muss ich trotzdem dort wohnen. Werde aber das schlafzimmer in ein kinderzimmer verlegen.

    Schön ist es natürlich nicht.

    Wenn ich mal vermieten will oder verkaufen. Dann ist es ja ein zimmer weniger.
    Von 4 1/2 auf 3 1/2
     
  18. H.PF

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    schon mal über eine Rückabwicklung nachgedacht? Dann bekommste dein Geld wieder... (irgendwann leider erst...)
     
  19. #99 Thomas B, 11.07.2013
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    Natürlich kann man anhand des Kaufpreises einen m2-Preis ermitteln.

    Der m2-Preis ist zwar sicher ein Anhaltspunkt was die wertminderung abelangt, jeoch mE nicht so ohne weiteres anwendbar.

    Denn: wenn Du ein SZ + 2 KiZi hast (weil da eben 2 Kinder sind...) und nun hast Du nur noch 2 KiZi, aber kein Schlafzimmer, dann ist der Wohnwert sicher deutlicher getrübt als einfach nur um X m2 reduziert.

    Die Wohnung funktioniert -so wie sie urspünglich geplant war- einfach nicht.

    Ich würde wohl auch ene Rückabwicklung anstreben. Kann natürlich sein, daß der GU ob dieses Szenarios erkennt, daß er eigentlich gar kein Geld hat...
     
  20. #100 Thomas B, 11.07.2013
    Thomas B

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    Nachtrag:

    Die Eigentumsanteile gem. WEG ändern sich natürlich auch!

    Da kann man das ganze paket wieder aufschnüren...Abgeschlossenheitsbescheinigung...1000stel - Anteile...usw. usf.
     
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