Nachbar hat Grenzpunkte gesetzt

Diskutiere Nachbar hat Grenzpunkte gesetzt im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, hab ne Frage bezüglich von Grenzpunkten. Ich benutze zusammen mit dem Nachbar eine gemeinsame Einfahrt, wo ein gegenseitiges Geh...

  1. #1 Wolle140, 12.07.2019
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    Hallo zusammen, hab ne Frage bezüglich von Grenzpunkten. Ich benutze zusammen mit dem Nachbar eine gemeinsame Einfahrt, wo ein gegenseitiges Geh und Fahrrecht eingetragen ist. Mein Haus steht seit 1966 und ist mein Elternhaus, das andere steht noch länger. Seit ein paar Monaten dreht der Nachbar am Rad und behauptet, im hinteren Bereich Bestände kein Fahrrecht. Ich hab dann Samstags nachmittags gesehen, wie ein Vermesser, wo irgendwie befreundet mit seiner Nichte ist, gemessen hat und mein Nachbar Löcher in Pflastersteine gebohrt hat und Rohre eingeschlagen hat. Mein Frage ist nun, das kann doch nie und nimmer was offizielles sein.
    LG Wolfgang
     
  2. #2 bauspezi 45, 12.07.2019
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    von amtlichen Ingenieure Büro vermessen lassen,kostet nur etwas.
    Dem Nachbar seine Messerei ist wertlos
     
  3. Dimeto

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    Bundesland?
    Ein eigenes Flurstück?
    Grundbuch? Baulastenverzeichnis? Lageplan?
    Unwahrscheinlich, aber möglich, sofern es nicht Bayern ist. Wenn der Vermesser öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist, könnte er bei Bedarf ja einen offiziellen Auftrag daraus machen. Dann müssten die Grenzpunkte aber verhandelt werden, sprich, es folgt eine Einladung an Dich und alle beteiligten Nachbarn und die Grenzpunkte werden vor Ort angezeigt.
    Was will der Nachbar denn bezwecken? Hat er sich denn schon zum "Vermessungsergebnis" geäußert?
     
  4. #4 El Gundro, 18.07.2019
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    Ich vermute, das war erst mal eine eigene Kontrolle der Grenzpunkte. Offiziell sind in Bayern da doch immer Feldgeschworene beteiligt.

    Also: Die Eintragung des Fahrrechtes sollte im Grundbuch stehen. Die Vermessung der Grenzpunkte vor Ort kann der Nachbar zwar für sich machen, wenn er es halt wissen will, aber rechtlichen Wert hat das erst mal nicht.
     
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