Nachbar hat Wand meiner Garage aufgefüllt

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  1. Tara21

    Tara21

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    Hallo miteinander, ich hätte mal dringend einen guten Rat oder Tipp für mein Problem bin nämlich gerade am Ende
    meiner Kräfte.
    ich wohne in menem Elternhaus , es wurde 1974 eine Einzelgrage von meinem Vater gebaut. damals ging
    das noch diret an der Grenze. Dort befand sich ein Hang.Die garage wurde zu 2/3 ganz frei und der Rest mit einem leichten Gefälle so dass die Garage zu 85 % frei stand.
    Eben eine Einzelgarage. Der Damalige Nachbar hat nie etwas gebaut.
    Nun wurde das Haus vor Jahren verkauft ,die alten Besitzer sind gestorben.
    Zunächst sollte nur ein Carport von dem Neuen Nacharn gebaut werden.
    Da sich aber angeblich Treibsand unterirdisch befunden hatte wurde aus dem Carport ein 3 Seitiger
    Betonunterstand. Der Hang wurde verändert und meine Garage vollständig bis zu 1 m nach vorn aufgefüllt.
    Davor noch eine Wand zwischen meiner Garage und dem Betonbunker.
    Natürlich bin ich davon ausgegangen das diese meine Garagenwand Vorschriftsmäßig abdichten und
    schützen da ja jetzt meine Wand nicht mehr frei steht.
    War auch auf dem Bauamt und habe mir sagen lassen das so alles seine Richtigleit hat .
    Danach ist mein Mann verstorben . ich war danach mit sehr vielen anderen Dingen beschäftigt.
    Kinder ,Arbeit......
    Nun stellt sich seit einiger Zeit ca 5 Jahren heraus das meine Wand kaputt geht.
    Sie verschimmelt regelrecht ist feucht und man sieht das sie schon keine fugen mehr hat.
    Ich habe einen Experten geholt und er versicherte mir das die Wand nur noch einen oder 2 Winter durch hält.
    Dann bricht sie mr zusammen weil sie dem Druck nicht stand hält.
    Ich habe mit den Nachbarn gesprochen . Sie redeten sich heraus das würde daran liegen das ich keine Dachrinne habe. Was im übrigen unmöglich ist da die garage bis unters Dach aufgefült ist. Die andere Seite ist auch vollkommen in Ordnung da das Wasser immer gleich abfliessen konnte auf beiden Seiten.
    Auf ein Anwaltsschreiben wurde 1 Jahr garnicht reagiert. Ich habe es nochmals im Guten probiert da wurde mir versprochen im Frühjahr würde man frei machen.
    Da es sich ja inzwischen heraus gestellt hat das überhaupt keine Drainage noch eine Noppenfolie an meine Wand angebracht wurde ,also die pure Erde und noch der Hang des Nachbarn.
    Nach einem erneuten Schreiben meines Anwalts , kam nur ein Schreiben vom neuen Anwalt er müsse sich zuerst in die Materie einlesen. Danach wieder halbes Jahr nichts . Jetzt habe ich eine Frist gesetzt meine Wand frei zu legen das ich sie reparieren kann. Danach kam tatsächlich nach der Frist ein Eine Antwort vom gegenanwalt. Ich könne das reparieren aber ich muss das seber frei legen.
    Und muss Schadensersatz leisten wenn der Hang des Nachbarn runter komnt.
    DEN HANG IMMERHIN ZWISCHENZETLICH MEINE GARAGE TRÄGT.

    Habe ich Aussicht auf Erfolg ? Muss er mein Eigentum frei legen ? Damit ich meine Wand Richten kann ?
    Ich wäre für Vorschläge sehr dankbar.
    Was noch zu sagen wäre inzwischen teilen sich die Jungs die jetzt Erwachsen sind mit der Mutter das Haus
    beide Arbeiten bei einer Baufirma.
    Aber sie wollen nichts ändern. Sie berufen sich auf Ihren Vater ,der inzwischen die fam. verlassen hat und in China lebt.
     
  2. Alex88

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    soweit ich weiss, muss der Schadensverursacher für die Regulierung aufkommen, da gab es doch jüngst den Fall einer Rentnerin,
    die ca. 200.000,-E bezahlen muss, weil die Wurzeln eines ihr gehörenden Baumes, das Mauerwerk des Nachbarn beschädigt hat.
    Was du brauchst ist ein Baufachanwalt der sich mit der Materie auskennt, notfalls bei der Anwaltskammer nachfragen,
    keinen der ein Jahr auf ein Antwortschreiben wartet
     
  3. Tara21

    Tara21

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    Ich hab mir das auch gedacht aber kann ich einfach so wechseln ? da muss ich mich mal erkundigen.
     
  4. #4 nordanney, 29.09.2021
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    1. Neuen Anwalt suchen (das geht ratzfatz)
    2. Anwaltlich mal richtig die Keule rausholen
    3. Fristen setzen und nicht wieder zig Monate warten
    4. Klagen

    Das alles sollte innerhalb von drei bis vier Monaten laufen.
     
  5. JPtm

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    Ich denke auch, dass hier ohne willigen, fachkundigen Anwalt nichts läuft.
    Am Besten du sagst zu denen gar nix mehr. Wenn die in einem artverwandeten Beruf arbeiten kennen die alle nötigen "Ausdrücke" mit denen die sich später rausreden können. Vor Allem, unterschreibe nix was sie dir ev geben. Man kann wunderschöne Sätze formulieren die total toll klingen und später genau das Gegenteil bedeuten.

    Das die deine Gebäude beschädigen und du ihnen dann noch Entschädigung zahlen sollst, das selbst reparieren, das ist schon echt frech. Wenn das so stimmt, sind die eh nicht an einer konstruktiven Lösung interessiert. Denen gehen deine Probleme am A... vorbei. Da brauchst du auch keine Rücksicht drauf nehmen.
    Wenn dass so stimmt wirst du vermutlich vor Gericht Recht bekommen. Spätestens wenn beim Aufbuddeln keine Sperreschichten etc auftauchen wirds eng. Dann werden die vermutlich plötzlich ganz Nett werden, "und das war doch alles so nicht gemeint" usw, lass die am ausgestreckten Arm verhungern und verzichte auf nix.
    Bei der Aufschüttung wird es zb auch Interessant ob das Statisch mal gerechnet wurde. Sone Erdschicht baut nicht zu unterschätzenden Erddruck auf. Ist deine Wand dafür überhaupt ausgelegt?

    PS: Du reparierst da gar nix. Den Schaden verursachten die. D.h. die reparieren dass und übernehmen die Kosten.
     
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  6. BaUT

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    Das kann noch richtig schmutzig werden...
    Stell dir vor, die Nachbarn behaupten, dass sie damals vor der Aufschüttung deinen Mann angesprochen hätten, ob er vorher noch die Wand abdichten will und dann behaupten sie weiter, dass er gesagt habe dass der vorhandene Zementputz ausreichende Dichtwirkung gehabt habe und er deshalb auf eine Abdichtung verzichtet habe.
    Und stell dir vor sie behaupten weiterhin, dass sie deinen Mann damals wegen der Statik gefragt hätten und er behauptet habe dass eine Erdanfüllung kein statisches Problem ergeben würde weil die Wand ja ausreichend stabil sei. Dann hätten sie ja nach Treu und Glauben gemäß Nachbarrecht alles richtig gemacht und hätten keinen Schuld.
    Solche Lügereien passieren, wenn niemand da ist der das Gegenteil behaupten kann.
    Also Anwalt her - und zwar einen harten Hund, einen bissigen.
    Dein Fachmann schreibt dann über die Durchfeuchtungen und den zunehmenden Verlust der Standsicherheit eine gutachtliche Stellungnahme und dann kann dein Anwalt die Schäden bei Gericht geltend machen.
     
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  7. JPtm

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    Falls du jetzt auf die Gedanken kommst, nee will ich mir nicht antuen usw. Meine Frau würde da vermutlich auch lieber den Kopf in den Sand stecken und der Konfrontaion aus dem Weg gehen. Aber das ist keine Lösung.

    Wie dein Fachmann sagte, 1-2 Jahre dann fällt das zusammen. Das muss also repariert werden. Solche Arbeiten sind nicht preiswert.
    Alleine das Ausschachten da, ev noch per Hand weil der Bagger gar nicht richtig hinkommt. Dann die Reparatur der Wand. Mit Pech muss da etwas statisch gestützt werden usw. Das sind alles teure Arbeiten. Wieder ordentlich verdichten, alten Zustand wieder herstellen usw. Da reden wir in der Summe ganz schnell über 5-10k.
     
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  8. BaUT

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    Ich denke auch dass die Schreiberei zwischen den Anwälten jetzt echt albern wird. Der Fachmann soll sein Kurzgutachten schreiben und gleich was zu den Ursachen der Schäden schreiben und dann sollte ihr Anwalt damit zu Gericht gehen und ein "selbständiges Beweisverfahren" nach §485 ZPO beantragen. Da benennt das Gericht ohne vorherige Verhandlung einen Sachverständigen, der dann die Parteienfragen beantworten soll:

    1.
    a) Liegen Durchfeuchtungen der Seitenwand der Garage vor?
    b) Sind diese ursachlich auf seitlichen Wassereintritt aus dem angefüllten Erdreich zurückzuführen?
    c) Fehlt eine Bauwerksabdichtung im durch nachbarlichen Geländeauffüllung erdberührten Außenwandbereich?

    2.
    a) Liegen statische Schäden bzw. Gefügeschäden an der Garagenwand vor?
    b) Ist die Standsicherheit der Wand infolge Erddruck aus nachbarlicher Geländeanfüllung kurz- oder mittelfristig beeinträchtigt?

    3. Welche Mängel- bzw. Schadensbeseitigungsmaßnahmen sind mindestens erforderlich, um
    a) den Zustand vor nachbarlicher Geländeanfüllung wieder herzustellen
    b) ein funktionsfähiges Gebäude (Garage) inkl. nachbarlicher Geländeanfüllung herzustellen

    4. Welche Schätzkosten werden für die unter 3 benannten Maßnahmen angenommen?

    Wenn dieser Beweisantrag bei Gericht liegt, bekommt der Nachbar davon einen Durchschlag und dann laufen Fristen und irgendwann kommt der Sachverständige und dann kommt das Gutachten des öbuv SV und dann kann sich der Nachbar überlegen, ob er im Hauptsacheverfahren auf Rückbau seiner Geländeanfüllung und anschließenden Schadenersatz zur Wiederherstellung der Garage verklagt werden will oder ob er die nötigen Arbeiten dann gemäß Gutachten doch gleich veranlasst.
     
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  9. JPtm

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    Hallo, würde mich interessieren ob sich hier noch etwas getan hat.
    LG
     
  10. Tara21

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    Hallo miteinander, ich habe den Anwalt gewechselt. Das ist jetzt genau 1 Jahr her. Dieser ist auch hier gewesen hat Fotos gemacht und wollte sich melden.
    Den inzwischen hat der Nachbar sein Grundstück aufgefüllt und ist um einiges höher als meins. Ergo jetzt muss ich schauen das nicht immer die Erde zu mir rüber kommt..
    Aber nach dieser Besichtigung des Anwalts habe ich nichts mehr von ihm gehört.
    Nach endlosen Anfragen und Androhung ist nichts mehr passiert.
    Ich werde immer nur vertröstet er meldet sich.
    Das ist nun schon der zweite Anwalt der untätig ist.
    Was soll ich da tun.
     
  11. Tara21

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    Vor allem würde mich interessieren.. Wenn ich jetzt einfach eine Firma beauftrage die Wand zu richten. Was passiert dann. Der Nachbar hat mich wissen lassen das er es nicht frei macht. Sollte ich das machen und bei ihm würde der Hang runter kommen dann müsste ich das auf meine Kosten entfernen und ihm Schadensersatz leisten
     
  12. #12 hanghaus2000, 12.05.2023
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    Kannst Du mal Bilder der Situation einstellen?

    Wie hoch hat der Nachbar aufgefüllt?

    Ein Lageplan mit den betreffenden Bauwerken würde auch helfen das zu beurteilen.
     
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  13. #13 hanghaus2000, 12.05.2023
    Zuletzt bearbeitet: 12.05.2023
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    Rechtsberatung ist hier verboten. Aber ich kann eventuell zur Aufklärung beitragen.

    Der Nachbar hat vermutlich nach Absprache mit dem Eigentümer der Garage das Gelände auf seiner Seite aufgefüllt. Zumindest lässt die Jahrelange Duldung dies vermuten.

    Ein erforderliche Abdichtung hätte der Eigentümer der Garage aufbringen müssen, da der Nachbar gar nicht berechtigt ist an dem fremden Eigentum (Garage des Nachbarn) etwas zu verändern.

    Der Nachbar hat ein berechtigtes Interesse Das Sein Eigentum nicht durch die Sanierung der Garage geschädigt wird.

    Du als Eigentümer der Garage hast aber im Gegenzug das Recht sein Grundstück zur Ausführung der Sanierungsarbeiten zu betreten. Diese sollte vorab rechtzeitig schriftlich angekündigt werden. Mind. 14 besser 30 Tage vorher würde ich empfehlen.

    Ob Du dabei das Eigentum des Nachbarn dauerhaft schädigst kann ohne weitere Informationen nicht beurteilt werden.

    Das kann Dir aber der Baufachmann, der die Sanierung durchführt sagen. Ebenso ob und wie die 50 Jahre alte Garage saniert werden kann.

    Eventuell ist das der Grund warum Deine Anwälte nicht tätig werden. Aber den Auftraggeber einfach im unklaren lassen ist schäbig.

    Du solltest übrigens hier nicht den Kopf in den Sand stecken. Nach Aussage des Sachverständigen besteht ja bereits Einsturzgefahr.
     
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Thema: Nachbar hat Wand meiner Garage aufgefüllt
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