Neubau MFH

Diskutiere Neubau MFH im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, generell ist meine Frage.. welche Sonderanforderungen gibt es bei einem MFH die man zu beachten hat, wenn man statt eines ZFH...

  1. #1 KeinPlanHaber, 23.01.2012
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    Hallo zusammen,

    generell ist meine Frage.. welche Sonderanforderungen gibt es bei einem MFH die man zu beachten hat, wenn man statt eines ZFH oder EFH ein MFH baut?

    Hintergrund ist.. ich habe ein Baugrundstück "über" , dass ich mit 2,5 Geschossen ohne Beschränkung der zugelassenen Wohnungen bebauen kann.
    Und irgendwas "produktives" will ich damit anfangen.

    Derzeit befindet sich auf dem Grundstück noch ein kleines Fachwerkgebäude (bj 1975) als Büro und Stellplatzfläche (ca 100qm). Kann man dieses GEbäude im "fackwerkstil" anbauen und zum MFH erweitern? Sonst müsste man ja wieder 6 meter Abstand zu diesem GEbäude einhalten und abreißen wäre auch zu schade.

    Gerne höre ich Ideen;)

    Danke und Grüße
    KPH
     
  2. #2 rechter Winkel, 23.01.2012
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    Anforderungen für das Bauen, auch von MFH, werden hier in Deutschland u. a. in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.

    Welche Anforderungen in Kambodscha herrschen, wird dir hier kaum jemand sagen können.
     
  3. #3 Baufuchs, 23.01.2012
    Baufuchs

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    Na ja, auch wenn die Zahl der zulässigen Wohneinheiten nicht beschränkt ist, wird es wahrscheinlich eine GRZ + GFZ für das Grundstück geben.

    Damit wird dann geregelt, weclher Anteil die überbaute Fläche bzw. die Geschossfläche bezogen auf die Grundstücksfläche haben darf.

    Was da möglich ist bzw. nicht, sagt dir ein Architekt in Kenntnis des B.-Plans und der örtlichen Verhältnisse.
     
  4. #4 KeinPlanHaber, 23.01.2012
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    das ist ja soweit geregelt.
    mit geht ja es ja vierl mehr darum... was kann man aus der vorhandenen situation machen.

    ist es überhaupt möglich an ein bestehendes Fachwerkgebäude ein neues FAchwerkgebäude mit 3 Wohneinheiten zu bauen? Dürfen die ineinander übergeben oder sind es dann quasi 2 GEbäude doch Gebaüdeabschlusswand getrennt?
     
  5. chf01

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    Generell ist das natürlich möglich. Ob es in deinem Fall möglich ist, wird dir mit den obenstehenden Angaben keiner beantworten können.

    Ob dabei der Fachwerkstil verwendet wird, wird vermutlich nicht ausschlaggebend sein. Bei Baujahr 1975 kann ich mir auch ned vorstellen, dass es da Auflagen seitens Denkmalschutz gibt, die dir sowas vorschreiben oder verbieten würden.
     
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