Neubau: Modernes EFH mit Doppelgarage

Diskutiere Neubau: Modernes EFH mit Doppelgarage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wenn er sich seiner Sache so sicher ist, spricht ja nichts dagegen, die Pläne vor Einreichen mal mit dem Bauamt zu besprechen. :) Sorry! Noch...

  1. #21 Baufuchs, 04.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn er sich seiner

    Sache so sicher ist, spricht ja nichts dagegen, die Pläne vor Einreichen mal mit dem Bauamt zu besprechen. :)

    Sorry! Noch mal nachgelesen, ist ja schon eingereicht.:o
     
  2. #22 Stefan61, 04.02.2008
    Stefan61

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    Na ja, in #1 hat der OP ja berichtet, daß es keineswegs um seinen Architekten geht, sondern vielmehr um den Architekten des BU. Da ist die Interessenlage eine andere.
     
  3. #23 Baufuchs, 04.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch in diesem

    Fall hält der Architekt im Zweifel den Kopf hin.

    @pbcom
    Im Genehmigungsfreistellungsverfahren gilt:

    Im Klartext:
    Geht die Bauanzeige durch und einer der Nachbarn (womöglich einer, der ähnlich bauen wollte) zeigt dem Bauamt an, dass Sie seiner Meinung nach 2-geschossig bauen, kann es Riesenärger geben. Dann bis hin zur Rückbauverfügung.
     
  4. #24 Stefan61, 04.02.2008
    Stefan61

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    Genau diese Gefahr hatte ich dezent andeuten wollen. Vielleicht macht der BU ja auch Rückbau ...
     
  5. #25 VolkerKugel (†), 04.02.2008
    VolkerKugel (†)

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    Den hätte er aber selber an der Backe - es ist ja sein Architekt :p .
     
  6. #26 Stefan61, 04.02.2008
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    Right, aber oft ist's ja eine GmbH. Und die ist dann irgendwann nicht mehr ... So läuft es doch ständig: Erst werden genügend Dumme abkassiert, und dann wird insolviert!
     
  7. sw

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    Das mit dem Luftraum...das wird schon gehen, wir haben letztes Jahr auch so eine Nummer gebracht. 1a zweigeschossiger Bau mit Flachdach, Wohnzimmer über 2 Geschosse, oben Galerie drumherum. Könnte gut gehen würde ich sagen. Auf dem Bauamt die haben zwar weniger zu tun, aaaber die dürfen ja nichtmehr prüfen (in Hessen).
    Wenn man sich kennt, ist sowas schonmal machbar. Man muss ich auch mal was trauen. Das ändert aber nichts an den Schwächen des Entwurfes, den ich nicht als modern betrachte.
    Aber es muss ja dem Bauherr gefallen.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2008
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    Die Bauanzeige ist das falsche Wort.
    Sie teilen dem Bauamt lediglich mit, dass Sie bauen wollen und das alles in Butter ist (vereinfacht gesagt).
    Das Bauamt prüft nur, ob Sie alle Unterlagen eingereicht haben, zählt also eigentlich nur Seiten.
    Eine inhaltliche Prüfung oder gar eine Prüfung auf Verstösse gegen das Baurecht wird NICHT vorgenommen.

    Haftbar für alles was schieflaufen kann sind Sie ganz alleine. Natürlich steht es Ihnen frei, sich Regress zu holen. Aber auch wenn das BU bis dahin durchhält, wird es an Ihrer Forderung eingehen - egal wie seriös es ist.
    Denn Rückbau usw. incl aller Prozesskosten usw. dürfte sich nicht mehr im 5-stelligen Bereich bewegen.

    Wenn das alles SO easy ist, können Sie ja locker mal zum Bauamt gehen, die Pläne hinlegen und unsere Bedenken ansprechen. Wir sind sehr gespannt auf die Rückmeldung.

    MfG
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2008
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    Sorry - aber das hat nichts mit rechtssicherer Auslegung des Baurechts zu tun, sondern ist ganz einfach Roussisch Roulette mit fremdem Geld (und eigenem im Zweifel noch dazu)
    Das alles geht gut, so lange keiner näher hinsieht. Ich habe schon zu oft miterleben müssen, wie die Ideen von Kollegen bei Gericht den Bach runter gingen, weil die LBO "verbogen" wurde.

    MfG
     
  10. #30 Baufuchs, 04.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    Ihr Architekt bei dieser Idee

    mit dem Spruch kommt: "man soll keine schlafenden Hunde wecken" , wissen Sie, dass er sich keineswegs sicher ist. :konfusius
     
  11. #31 Thomas B, 04.02.2008
    Thomas B

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    Was issn das für'n Tip.....

    ....:wow

    :motz:bounce::fleen:mauer

    Ich darf auch ein paar Tips zum besten geben:

    Bauen Sie -wenn die Hütte denn einst stehen sollte- ruhig Hanf in Ihrem Gärtchen an....die Bullen fahren wg. Personalmangel ohnehin kaum Streife....:biggthumpup:

    Sie wollen Geld für die Scheidung sparen? Kein Problem: Sizilianische Scheidung sei hier empfohlen....merkt schon keiner....:frust

    Oder ganz kurz und knackig: Sich was trauen ist ja schön und gut, aber wissend gegen Bauvorschriften zu verstoßen wäre reichlich dümmlich. Denn wenn's in die Hose geht ist das Geschrei groß!

    Daher würde ich derart geartete Vorschläge sehr kritisch beäugen.

    Gruß

    Thomas
     
  12. pbcom

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    OK, nun klärt mich bitte mal auf:

    Was unterscheidet denn die Bauweise mit 1 oder 2 vollen Geschossen?
     
  13. #33 wasweissich, 04.02.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :offtopic: da fällt mir ein musiktitel aus meiner jugend ein.......:one and one is one....(war von Badly Drawn Boy)
     
  14. sw

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    @Thomas B

    jaja, ich hätte ja auch gekniffen. Aber es gibt Architekten die sich einfach über Vorschriften hinwegsetzen. Es war das letzte Grundstück in der Siedlung, die Bauherren waren über das Riskio informiert.

    Wenn man nur rechtssicher bauen wollte, würden in den Baugebieten nur Entwürfe realisiert, die sich an langweiligen Vorschriften der Bebauungspläne aus den 60er oder 70er Jahren des letzten Jahrhunderts orientieren. Wenn kein Mensch diese Vorschriften infrage stellt würde weiter langweilig gebaut.
    Mitunter gibt es überhaupt keine Grundlage für die Beschlüsse die sich in manch Bebauungsplan wiederfinden.

    Und diese Einstellung teilt halt auch manch Bauamtsmitarbeiter.
     
  15. #35 Baufuchs, 04.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    hier

    hilft dem Architekten im Zweifel nichts.

    Im übrigen lassen sich auch bei Beachtung der jeweiligen B.-Plan Festsetzungen alles andere als langweilige Häuser bauen.

    Langweile Häuser gibt es deshalb zuhauf, weil (fast) nur noch aus Katalogen ausgesucht wird.
     
  16. #36 Baufuchs, 04.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @pbcom

    Aufklärung "Vollgeschosse"

    Absatz (4) mal in Ruhe lesen.

    Nachtrag:
    Auf den Vorschlag mal die Planung mit dem Bauamt zu besprechen sind Sie noch nicht eingegangen.
    Haben Sie da Bedenken? Wenn ja, welche ?
     
  17. pbcom

    pbcom

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    Ich habe hier einen Nachweis der Geschossigkeit für unser Haus gefunden.

    Dort steht:

    Erdgeschoß: Grundfläche = 112,83 m²
    Obergeschoß: Fläche mit lichter RH=>2,2m Geschoßfläche = 66,49 m²
    Spitzboden:
    Fläche mit lichter RH =>2,2m Geschoßfläche = 3,01 m²

    Direkt drunter steht:
    Oberstes Geschoß ist somit kein Vollgeschoss

    Im B-Plan steht nur das 1,5 geschossige Bauweise erlaubt ist. Die Traufhöhe max. 7m und die Gebäudehöhe max. 10m betragen darf.
     
  18. #38 Baufuchs, 04.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ja und?

    Galerie-/Luftraumflächen nicht mitgerechnet.

    Das ist doch der Knackpunkt.
    Nach 2/3 Regelung dürfte das OG 75,22 m² haben.
    Rechnet man die Luftraum-/Galerieflächen den 66,49 m hinzu, wirds mehr als 75,22 m² = OG ist Vollgeschoss.

    Würde mich sehr wundern, wenn in Niedersachsen die Lufträume von der Geschossfläche abgezogen würden.
    Wie auch in NRW würde dies dem Schummel Tür/Tor öffnen. Galerie einplanen und nach 1 Jahr Decke einziehen ?

    Gibt es eine Schnittzeichnung des Hauses ?
     
  19. sw

    sw

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    (5) Vollgeschosse sind Geschosse, derren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von min. 2,30 m haben. Ein gegenüber den Aussenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen

    Soweit die Landesbauordnung von NRW. Wie kommt denn der Zauberlehrling auf 2,20m (die Geister die ich rief....)?

    Die Aussenwand er Galerie springt ja nicht zurück.
     
  20. pbcom

    pbcom

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    Die Galerie ist mit knapp über 12m² mitberechnet, der Luftraum in der Galerie natürlich nicht.

    Ja, leider nur in Papierform
     
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Neubau: Modernes EFH mit Doppelgarage

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