Neubau nebenan - Ärger wegen Unterfangung

Diskutiere Neubau nebenan - Ärger wegen Unterfangung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebe Forenmitglieder, wir wohnen an einem Hanggrundstück in Hessen. Unsere Garage steht direkt auf der Grenze und ist unterkellert. Nebenan...

  1. sriver

    sriver

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    Liebe Forenmitglieder,

    wir wohnen an einem Hanggrundstück in Hessen. Unsere Garage steht direkt auf der Grenze und ist unterkellert. Nebenan wurde das alte Haus abgerissen. Mit dem neuen Nachbarn gab es hin und wieder Kontakt und wir erkundigten uns im groben nach dem Neubau. Die Erklärungen klangen alle gut und plausibel, Abstand von 3 Metern wird zu uns gewahrt - dementsprechend war das für uns okay.
    Als jetzt begonenn wurde die Baugrube auszuheben, waren wir einige Tage nicht da. Während unserer Abwesenheit wurden wir vom Bauherren angerufen, ob wir zustimmen würden, dass unsere Garage gesichert werden würde. Das war alles sehr nebulös und erst nach Nachfrage vor Ort erfuhren wir, dass eine Unterfangung stattfinden muss. Letztendlich wird nebenan nicht nur ein kleines Haus gebaut sondern ein sich über 4 Ebenen erstreckendes Haus und das stufenartig. Da neben unsere Garage der Aufzug hinkommen soll, müssen sie entsprechend tief in den Hang rein - ca. 2,5 Meter unterhab des Niveaus Bodenplatte unserer unterkellerten Garage. Der Aushub wurde erstmal gestoppt aber es wurde schon im Bereich der Garage gegraben, die Mindestbreite der Berme von 2 Metern nicht eingehalten...
    Bei einem Vororttermin (Bauherr, Architekt, der auch Statiker ist und Baufirma) wurde uns sehr grob die Vorhehensweise beschrieben und es wurde immer wieder betont, dass für unsere Bausubstanz keinerlei Risko bestehen würde. Wir erbaten und Bedenkzeit, in der ich mich erstmal in die Materie eingelesen habe. Relevant ist die DIN 4123. Wir baten um Zuschaltung eines von uns benannten neutralen Ingenieurbüros. Dies rief ich an, der mir dann mitteilte, dass ein Prüfingenieur notwendig wäre. Nachdem dann der Kontakt zu einem Prüfingenieur hergesellt war, bat dieser um die "Geprüfte statische Berechnung der Unterfangung". Und siehe da - diese war gar nicht vorhanden. Alle Unterlagen sollten erstellt werden. Die Bauaufsicht hat mit der Situation übriges kein Problem.
    Heute kam dann der nächste Vorschlag. Keine Unterfangung sondern sie stellen L-Steine hin und schmeißen ne Menge Beton rein (siehe Anhang). So wird dann nach Aussage des Architekten auch kein Prüfingenieur mehr benötigt. Aber auch da wird ja in der Nähe der Garage gegraben und nach DIN 4123 sollte das doch nicht zulässig sein, oder?
    Den Prüfingenieur habe ich zu dem Thema noch nicht sprechen können.

    Mir geht es einfach darum ein Gefühl für die Situation zu erhalten. Ich will ja nicht gleich am Anfang das nachbarschaftliche Verhältnis zerstören, aber irgendwie werden wir ja schon verarscht.... Was meint ihr, zu welchen Schritten ich greifen soll. Was meint ihr zu der neuen Lösung mit den L-Steinen?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
     

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  2. #2 simon84, 24.06.2021
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    Was für einen Boden habt ihr denn dort so und was passiert mit dem Regenwasser?
     
  3. sriver

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    Der Boden ist ein fester lehmiger Boden. Bodenklasse kenne ich aber nicht. Was meinst du mit "was passiert mit dem Regenwasser"?
     
  4. #4 Fabian Weber, 24.06.2021
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    Wie wollen die das denn herstellen? Ausbaggern geht ja nicht ohne Böschung.

    Verbau, Spundwand?

    Unbedingt auf ein Beweissicherungsverfahren bestehen.
     
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  5. sriver

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    Die wollen das Ausbaggern, danach L-Steine hinsetzen und wieder verfüllen (siehe Anhang im 1. Beitrag). Ohne Verbau und Spundwand...
     
  6. #6 simon84, 24.06.2021
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    Was ich meine ist, dass ein lehmiger Boden ggf nicht besonders gut versickerungsfähig ist.
    Wenn ihr jetzt eine sehr tiefe Betonwand da hinstellt, dann kann das Wasser doch noch schlechter weg.
    Ist zwar jetzt kein großer Unterschied ob es eine Haus/Kellerwand oder eben diese L-Steine sind die dann da stehen, aber Gedanken über die Versickerung sollte man sich schon machen an der Stelle...
     
  7. #7 Fabian Weber, 24.06.2021
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    Das ist aber nicht zulässig, erstens wegen Arbeitsschutz und zweitens weil einfach Eure Garage da reinpurzelt.
     
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  8. sriver

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    Ok - verstehe - da muss also eine Drainage hin - danke!
     
  9. #9 Fabian Weber, 24.06.2021
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    Die wollen also im Abstand von 50cm neben Eurer Garage ca.3m senkrecht runtergraben, da würden bei mir alle Alarmglocken läuten.
     
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  10. sriver

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    Das habe ich fast befürchtet.
    Also ist nach wie vor der richtige Weg auf einen Prüfingenieur zu bestehen incl. Beweissicherungsverfahren!
     
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  11. sriver

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    Und was ist da die richtige Vorgehensweise? Wie können wir uns wehren? Technisch graben Sie nicht unter unserem Grund, deswegen benötigen Sie keine Zustimmung mehr. Dass dies höchst kritisch ist, ist uns auch klar. Es werden ja alle Vorschriften mit Füssen getreten, die in der DIN 4123 zu finden sind.
     
  12. #12 Fabian Weber, 24.06.2021
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    Wenn’s losgeht Polizei rufen.
     
  13. #13 Fabian Weber, 24.06.2021
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    Also ich denke da greift dann schon das Nachbarschaftsrecht, da bin ich aber nicht fit.
     
  14. Mok

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    Da hilft auch kein Prüfstatiker, die Lösung mit dem L-Steinen funktioniert so nicht. Da muss ein vernünftiger Verbau hin. Unterfangung ginge auch, aber bei Unterfangung nach DIN 4123 ist immer mit Setzungen zu rechnen. Unbedingt Beweissicherung im Vorfeld.
     
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  15. #15 petra345, 24.06.2021
    Zuletzt bearbeitet: 25.06.2021
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    In der HBO ist nur festgelegt, daß die benachbarten Gebäude nicht beschädigt werden dürfen.

    In der DIN 4123 ist dazu erläutert, daß vor Baubeginn eine statische Berechnung über die Standsicherheit der benachbarten Gebäude vorgelegt werden muß! Da schläft die Bauaufsicht gerne und bleibt untätig, obwohl es ihr Job wäre. Es sind eben nur Garagen und der Büroschlaf ist ja so gesund!

    Eigentlich müßte das Vorgehen des Bauherren, für eine Einstweilige Verfügung und einen Baustopp ausreichend sein.

    Also wenn das so weitergeht, und das fängt ja gerade erst an, sollte man sich schon mal einen Anwalt sichern. Leute die hier was taugen sind so zahlreich wie weiße Elefanten im Hochgebirge. Es wäre nicht ungewöhnlich, wenn der Anwalt einen "Gutachter" haben will. Das wäre dann z. B. der Vermesser.

    Ohne einen Anwalt wird sich die Polizei vermutlich nicht bewegen. Sie sind schließlich keine Fachleute.

    Außerdem sollte man Höhenmarkierungen an der Garage anbringen und einmessen.
    Ich habe dazu einen ausgemusterten Richtkreis der Bundeswehr für 60 € genutzt und mir einen Schaden von 50.000 € erspart.

    Sonst muß man eben ein Vermessungsbüro, am besten den gewählten "Führer" dieser Zunft, beauftragen. Die genaue Bezeichnung dieser Position fällt mir gerade nicht ein. Aber er organisiert an der Ingenieurkammer die technischen Dinge seiner Zunft. Im Hochtaunuskreis ist das Herr Wittich.

    Höhenmarkierungen sind sowieso vorgeschrieben und sie sind täglich zu messen und zu protokollieren.
    Mit einer richtig durchgeführten Unterfangung kann man die Setzung auf Null bringen, behaupte ich mal.
    Aber das muß man auch können und vor allem wollen.

    Die große Firma Züblin hat bei einem BVH von den Garagen des Nachbarn einen schönen Abstand eingehalten und für 30.000 € eine Hebeanlage gebaut, weil man ein ausreichend großes Abwasserrohr neben den Garagen nicht mehr bauen konnte. Vorher war es natürlich ein Planungsfehler.
    .
     
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  16. #16 Fabian Weber, 25.06.2021
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    Dass sieht doch dann ein Blinder mit Krückstock, dass das nicht geht, dazu brauchst keine Fachkenntnis.
     
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    Dazu ein Blick über den Gartenzaun ins orange Forum:
    Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen
     
  18. PLeo

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    Also nur mal grob als Anhaltspunkt: Bei 2,5m tiefer Unterfangung geht ohne Statiker gar nichts.
    In Hessen gibt es grundsätzlich auch bei einem EFH eine Prüfstatikerpflicht.

    Auch bei der Abgrabung für die L-Steine, muss ein Standsicherheitsnachweis vom Statiker für Ihre Garage (->was wieder zum Prüfstatiker muss) durchgeführt werden.
    Es gibt mit Sicherheit von keinem L-Stein Hersteller Standard-Statiken für solche Fälle!
     
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  19. Mok

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    Bis zu den L-Steinen kommt man nicht mal, weil sich die Standsicherheit nach Abgrabung nicht nachweisen lässt. Unverständlich, dass sich der Planer überhaupt traut, so einen Vorschlag vorzubringen. Das schreit ja förmlich danach, dass das in die Hose geht.
     
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  20. sriver

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    Die Sache gewinnt an Dynamik und an Dramatik. Gerade eben wurde mir mitgeteilt, dass am Montag mit den Arbeiten begonnen wird. Am Montag wird mir dann auch der statische Nachweis zur Verfügung gestellt werden.
    Wie soll ich denn jetzt bitte an einem Freitag darauf reagieren???
     
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