Neubau: Stellplatz-Problem

Diskutiere Neubau: Stellplatz-Problem im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebes Community, ich bin mir nicht sicher, ob man hier solche Fragen stellen darf, aber ein Versuch bringt niemandem um, und wenn es doch...

  1. #1 serior, 01.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 01.02.2020
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    Hallo liebes Community,
    ich bin mir nicht sicher, ob man hier solche Fragen stellen darf, aber ein Versuch bringt niemandem um, und wenn es doch nicht erlaubt ist, dann bitte einfach Bescheid geben. Ich lösche die Anfrage.Es geht um Folgendes:

    Ich möchte auf einem 13,5m breit x 40m tiefen Grundstück ein EFH und ein 3FH bauen. Hierbei würde ich von der erlaubten GRZ-Fläche am liebsten so viel wie möglich Gebrauch machen. Meine Architektin schien mir die Frage mit den Stellplätzen nicht lösen zu können. Sie würde einfach das Bauvorhaben verkleinern. Ich hoffe, dass ich das nicht muss. Deshalb wollte ich mich selbst mal erkunden, bin aber nun an meine Grenzen gekommen und stelle die Frage hier.
    Auf dem Bild sieht man das wesentliche. Für das EFH brauche ich 2 Stellplätze(eigentlich 1,5 wird aber hochgerundet) und für das 3FH brauche ich 5 Stellplätze. Also insgesamt 7 Parkplätze.
    Ich habe so meine Idee auf dem Bild stehen, bin mir aber nicht sicher, ob die Parkplätze P6 & P7 erlaubt wären, da sie den Zugang zum P4 & P5 erschweren.
    Könnt ihr mir sagen, ob das Vorhaben in dieser Form durchgeht oder ob man es noch besser machen kann?

    Vielen herzlichen Dank im Voraus...
     

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  2. #2 simon84, 01.02.2020
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    Wie parkt man auf P5 ein wenn auf P4 ein Auto steht ?
     
  3. serior

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    Achso, man darf bis zu zwei Parkplätze hintereinander stellen, wenn sie zu der selben Wohnung gehören. Mit anderen Worten, es müssen für 4 Wohneinheiten 4 unabhängig befahrbare Parkplätze sein.
     
  4. #4 Kriminelle, 01.02.2020
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    Du darfst doch die Hauptgebäude gar nicht auf Grundstücksgrenze setzen.!
    Wie kommst Du darauf?
     
  5. serior

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    Doch. Man darf laut Bebauungsplan an einer Grundstücksgrenze bauen. Zu der anderen Grundstückgrenze muss ich 3m Abstand halten.
     
  6. #6 simon84, 01.02.2020
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    Darfst du nicht die beiden Gebäude direkt aneinander bauen als ein Baukörper und dann die ganzen Stellplätze links an die Straße ?
     
  7. #7 Kriminelle, 01.02.2020
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    Was ist das?
    Dann zeig das anhand des B-Plans.
    Ich kenne KEIN Grundstück, wo man das Hauptgebäude an die Grundstücksgrenze anbauen kann,
     
  8. serior

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    Das EFH-Gebäude darf nur ein Vollgeschoss und das größere Gebäude darf 2 Vollgeschosse haben. Das EFH-Gebäude ist verpflichtend und muss auch direkt an der Straße sein. Ich darf beide Gebäude schon aneinander bauen, aber die Parkplätze dürfen dann trotzdem nur an der Grundstücksgrenze sein und eventuell ganz hinten, da bin ich mir aber nicht sicher.
     
  9. serior

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    Sorry, es sollte EFH sein. Also Einfamilienhaus.
    Hier gilt eine besondere Bauweise, weshalb man an der westlichen Grenze bauen darf. Siehe Bild.
     

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  10. Tezlaf

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    Moin,
    Ob eine solche Parkplatzplanung genehmigt wird, weiss ich nicht. Aber in der Praxis wird das nicht funktionieren. Alleine die Plätze P1-P3 sind zu klein, da diese direkt an eine Mauer/Gebäude grenzen.
    Damit das funktioniert wird man bei P1 und P3 mit 2,65m wenn nicht sogar mehr planen müssen. Sonst sind Parkrempler vorprogrammiert.
     
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  11. serior

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    Hallo,
    am Ende wird pro Wohnung nur ein Parkplatz vergeben. Falls eine Familie doch ein Mehrbedarf hat, dann können Sie die doppelten, leicht zugänglichen Parkplätze auch haben, aber es werden nicht alle 7 zur Verfügung gestellt.
     
  12. #12 simon84, 01.02.2020
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    das ist ja absolut der Sinn der Parkplatzsatzung!
     
  13. serior

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    Das das nicht der Sinn davon ist, stimme ich zu, aber dass Sie in dieser Gemeinde 2 Parkplätze für eine Wohnung verlangen, finde ich einfach überdimensioniert.
     
  14. #14 Siedler, 02.02.2020
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    Nein - es ist nicht überdimensioniert. Was glaubst Du denn, wo die ganzen Fahrzeuge hinterher in abgestellt werden?

    Gruß
     
  15. serior

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    Ich bedanke mich für die Hinweise. Um die Parkplätze größer zu machen, müsste ich auf Wohnraum verzichten und das kommt für mich in mein größtes Projekt nicht in Frage. Ich bitte um Verständnis. Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir bezüglich der gesetzlichen Anforderungen helfen könnte.
     
  16. #16 Lexmaul, 02.02.2020
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  17. Dimeto

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    Da Du den BPlan zur Geheimsache erklärt hast und auch sonst mit Informationen geizt, wirst Du Dich wohl auf die Aussagen deiner Architektin verlassen müssen oder Dich einer anderen Person dieses Fachgebietes anvertrauen.
     
  18. Taust

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    Nein, Du müsstest nicht auf Wohnraum verzichten, Du willst nur die Kosten für andere Lösungen als günstige Einzelstellplätze nicht tragen.
    Option 1) Tiefgarage.....ja ich weiß, hohe Kosten für etwas von dem Du meinst, dass nachher nur 4 der 7 Stellplätze benötigt werden.
    Option 2) Duplexparker / Parklifte zwischen den Häusern.

    Ob die jetzige "Planung" so eine Chance auf Genehmigung hat, kann Dir nur Deine zuständige Genehmigungsbehörde sagen, weil die Auslegungen/Anforderungen an Stellplätze pro Behörde sehr individuell sein können. Oft gibt es eine vorab Beratungsmöglichkeit für solche Fragen.
    Ich pers. kann mir nicht vorstellen, dass es genehmigungsfähig ist, aber ich weiß auch nicht, wie gut Du Dich mit Deinem Bürgermeister "verstehst".
     
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  19. serior

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    Den BPlan habe ich nicht gepostet, weil er in diesem Fall keine weiteren Infos bzgl. Stellplätze beinhaltet. RLP schreibt 1 Parkplatz pro Wohnung vor, die Gemeinde 1,5.
    Zum moralischen Teil:
    Ich bin kein Bauträger, sondern Angestellter im öffentlichen Dienst. Für das Vorhaben spare ich schon länger an allen Ecken und Kanten. Es ist sehr fraglich, ob ich überhaupt einen Kredit bekommen könnte, wenn ich die Kosten erhöhe. Ich habe auch keine Bekannte im Rathaus. Ich bedanke mich an allen Moralpredigern und hoffe, sie können ihre Profitprojekte an die Allgemeinheit spenden.
    Allen die mit reinem Gewissen versucht haben mir zu helfen, bin ich wirklich sehr dankbar.

    Freundliche Grüße
     
  20. Dimeto

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    Das ist eine typische Aussage von Forumsteilnehmern. Es ist nicht hilfreich, um Hilfe zu bitten, und Informationen zurückzuhalten, von denen man glaubt, sie wären nicht hilfreich, und dennoch erwartet, dass jemand bei den "gesetzlichen Anforderungen" hilft, ohne diese zu nennen.
    In deinem Fall wäre es von großer Bedeutung, wann der BPlan denn offen gelegen hat, denn danach richtet sich die anzuwendende BauNVO, in der eventuell die Stellplätze zu berücksichtigen wären, so dass deine Planung die GRZ reißt, die im übrigen auch unbekannt ist. Ebenso sind die überbaubaren Flächen von Bedeutung und vielleicht gibt es noch mehr Festsetzungen, die nur indirekt mit den Stellplätzen in Verbindung stehen. Das Bundesland hast Du auch erst in #19 verraten.

    Wenn es nur um die Anordnung der Stellplätze geht, dann beschränke doch deine Frage auf diesen Gesichtpunkt.
     
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Thema: Neubau: Stellplatz-Problem
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