Nicht beseitigte Mängel / Ende mit GÜ finden ...

Diskutiere Nicht beseitigte Mängel / Ende mit GÜ finden ... im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben Ende 2021 bis 30.10.22 mit einem grünen GÜ aus der Nähe von Hannover ein EFH, ca 180 Quadratmeter in Massivbauweise...

  1. #1 Willi87, 11.04.2023
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    Hallo zusammen,

    wir haben Ende 2021 bis 30.10.22 mit einem grünen GÜ aus der Nähe von Hannover ein EFH, ca 180 Quadratmeter in Massivbauweise (36,5 cm Poroton T8-MW) errichten lassen..

    Leider haben wir zahlreiche Mängel (trotz BQÜ) am Bau, die seit Abnahme Ende Oktober nicht abgestellt sind. Ende April haben wir einen "letzten Termin" mit unserem Bauleiter. Auf der Mängelliste des vom GÜ bestellten DEKRA-Gutachters fanden sich mehr als 50 Punkte (wobei 13 falsch gesetzte Innentüren einem Punkt entsprachen...)...

    Wir haben noch offen folgende Mängel:
    - in Folge eines "nachträglich = (durch Nachtrag, nach Vertragsschluss, 6 Monate vor Baubeginn)" in die Wand versetzten Heizkreisverteilers ist eine tragende Wand derart geschwächt dass Sie nicht mehr tragend funktioniert. Konkret lastet sie auf zwei Pfeilern 12x17,5cm rund 5 Tonnen ab. Das hält wohl die Decke zum EG (Last kommt aus der Mittelpfette im OG) auch nicht als Punktlast aus..

    --> Schaden laut BQÜ im schlechtesten Fall min. 30.000 EUR

    -> Ringbalken mit unterliegender Dachpappe --> siehe auch hier: Hochlochziegel - Pappe ?? - Ringbalken

    --> Sanierungskosten laut BQÜ min. 10.000 EUR

    --> die Ziegel wurden nicht mit dem VD-Verfahren sondern im Tauchverfahren verarbeitet. Verstoß gegen die bauaufsichtliche Zulassung der Ziegel. Das ist nicht "gesichert" sondern nur im Nachgang durch Fotodokumentation, Kernbohrung und die Situation der unverputzten Giebelwände im Dach erkannt wurden. Der BQÜ möchte sich hier "nicht aus dem Fenster" lehnen ohne weitere Eingriffe in die Bausubstanz.

    --> Innentüren mit Bodenluft von 12-25mm. Die "normalen" Türen wurden korrigiert und sind jetzt alle < 12mm. Allerdings haben wir auch drei Vollspantüren mit verstärkten Bändern die nicht tiefer gesetzt werden können. Teilweise ist der Estrich auch so schief, dass die Zarge 15mm höher steht (bei 86er Tür)... (= Zarge tiefer keine Option)
    --> Sanierung durch Schallex (Kosten: 1.500 EUR), Optischer Mangel bleibt


    Was ist euer Rat zur "Verhandlung" mit dem Bauleiter? Wir haben mehr als einmal, auch schriftlich und per Einschreiben, die Nachbesserung gefordert. Später haben wir Nachweise für die statischen Mängel angefordert und nicht erhalten.
    Wenn ich den Bauleiter richtig verstehe, dann wird er versuchen Ende April alles mit "Geld" abzugelten. Aber wie viel "Geld" kann den für einen unbestimmten statischen Mangel richtig sein? Ich habe das Gefühl, dass ich an dieser Stelle nur verlieren kann und eine Klage der richtige Weg ist, auch wenn ich die eigentlich sehr, sehr gerne vermeiden würde. Selbst wenn ich die Zahlen vom BQÜ (alle aus Mitte 2022) annehme, dann ist es evtl. zu wenig für die Sanierung und schützt ja auch nicht vor "Folgeschäden"...

    Ich freue mich über jeden kleinen Rat!

    PS: "Kleinigkeiten" wie ein (mittlerweile durch Wohngebäudeversicherung regulierter) Wasserschaden durch undichte Klempnerarbeiten, zerkratztes Parkett bei Abnahme, quietschende Rollos oder "ständig laufende" Spülkästen gehören wohl zum Schlüsselfertigen Bau ebenso dazu wie vergessene Abdichtung an den Sani-Lüftern durch die Unterspannbahn)..
     
  2. #2 Gast 85175, 11.04.2023
    Gast 85175

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    Das wollen die auch verhindern... Es ist schwierig vorherzusagen was am Ende besser ist, wenn du mit denen 5 Jahre vor Gericht bist und die am Ende in Insolvenz sind bevor du gewonnen hast, dann hast halt auch nichts davon. Wenn du vor Gericht gehst, dann müsste aber eh erst einmal die genaue Schadenssumme festgestellt werden und daran fehlt es gerade wohl. Mit irgendwelchen groben Schätzungen von einem Qualitätsüberwacher ist das ne unglückliche Sache...
     
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  3. Tilo

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    Hallo Willi
    Leider eine sehr unschöne Situation.
    Wenn ihr noch miteinander redet, besteht ja etwas Hoffnung. Vielleicht hast du ja die letzte Rate auch noch nicht bezahlt, was dein Vertragspartner gern geklärt haben möchte.

    Ob die Mängel berechtigt oder unberechtigt sind, wissen wir nicht. Welche Mängel die Gegenpartei anerkennt, wissen wir auch nicht.
    Ob du streitlustig bist oder die Sache schnell zu Ende bringen willst, spielt natürlich auch eine Rolle. Wie ich dich verstanden habe, sind es alles noch Punkte aus der Abnahme. Die Gewährleistungsfrist hat ja erst begonnen und da kann ja auch noch einiges passieren.

    Um euch anzunähern schlage ich vor du machst zwei Listen.
    In die eine schreibst du alle Punkte mit welchen zu leben könntest, aber eine Preisminderung erwartest. Die Minderung mit angeben.
    In die andere alle Punkte, welche unbedingt beseitigt werden müssen.
    Einigungen und Vereinbarungen immer dann beidseitig gleich unterschreiben.

    Sollten sich die Fronten verhärten, wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben als einen Rechtanwalt zu beauftragen, sich um alles zu kümmern.
     
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  4. #4 Holzhaus61, 11.04.2023
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    Was sagt denn der Ersteller der bautechnischen Nachweise zu diesem Klops:

    Die BQÜ der Bapperl-Fraktion ist, um es vorsichtig auszudrücken, nicht immer kompetent.

    Wenn das so ist, wie oben beschrieben, dann ist die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet, heißt raus, bevor Dir die Decke auf den Kopf fällt. Oder es ist alles gar nicht so schlimm und es wollte sich nur jemand wichtig machen. Dann aber so eben mal 30 k€ als Schaden anzusetzen, jo, das mal ne Hausnummer.

    Da bräuchte man gar nicht über Einbehalt reden, sondern Mangelbeseitigung
     
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  5. #5 Willi87, 12.04.2023
    Zuletzt bearbeitet: 12.04.2023
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    Hallo zusammen,

    vielen, vielen Dank für alle bisherigen Antworten!

    Wir haben 5% der Bausumme einbehalten und 5% liegen auf einem Notarkonto welches nur durch Mängelfreiheit (durch uns) freigegeben werden kann. Der Einbehalt ist (etwas) geringer als die Summe der Mängel laut BQÜ.

    Ein Rechtsanwalt ist beauftragt, allerdings - das ist auch einzusehen - kostet hier jede Stunde Geld. Erst einmal wurden natürlich Verträge geprüft und Möglichkeiten erörtert, die Rechtswege erläutert...

    Genau, es sind alles Punkte die auf dem Abnahmeprotokoll notiert wurden. Teilweise mit ("Strittig") markiert.

    Wir haben ein relativ gutes Verhältnis zu unserem Bauleiter und wir sprechen auch miteinander. Ich bin ihm in der Bauphase entgegengekommen und er mir - wir haben Mängel per Handschlag beseitigt - (z.Bsp. Betontreppe um 15cm verschoben eingebaut, dafür hat er mir das Gerüst umbauen lassen um die Garage richten zu können).

    Der BQÜ hat sich bei einem Prüfstatiker rückversichert und seine Aussage liegt mir auch vor. Daher gehe ich davon aus, dass sich nicht zwei SV derart täuschen, dass der Mangel "Quatsch" ist. Der Grund warum wir "keine Angst" haben, ist dass im Moment einfach kein Schnee auf dem Dach liegt welcher einen Großteil der Lasten ausmacht. Daher kann es auch gut sein, dass es 15 Jahre gut geht, und im 16. Jahr haben wir den Salat.

    Insofern nehme ich deinen Hinweis zur Beseitigung sehr ernst, allerdings haben wir hier das Problem, dass sich da trotz Rüge einfach nichts tut. Der Mangel ist seit Abnahme "angemeldet" - protokolliert schon seit Monaten vorher. Ich gehe davon aus, dass der Planer (vom GÜ) das schon mal "gehört" hat und keine (bezahlbare) Lösung finden konnte?
     
  6. #6 Willi87, 12.04.2023
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    Danke - auch das ist ein guter Hinweis! Es handelt sich um keinen kleinen GÜ, sondern um einen mit rund 250 Mio Umsatz p.a (Wikipedia). Zur Zahlungsfähigkeit in der aktuellen Situation treffe ich aber lieber keine Aussage...

    Danke auch für den Hinweis zu den groben Schätzungen - da hast du natürlich Recht, die können wohl auch in beide Richtungen ziemlich daneben liegen :/
     
  7. #7 opferdernatur, 12.04.2023
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    Na dann ab zum Anwalt und alles Einklagen. Leider hilft da meistens nur volle Härte, besonders nach so langem Stillstand. So eine Klage wirkt manchmal Wunder.
     
  8. #8 Tilo, 12.04.2023
    Zuletzt bearbeitet: 12.04.2023
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    Hallo
    Wenn du schon einen Anwalt im Boot hast, dann ist ja alles gut, es sei denn, er ist Fachanwalt für Familienrecht.
    Die Gegenseite hat vermutlich gleich einen in der Festanstellung, der das ganze Jahr enttäuschte Auftraggeber abwickelt.
     
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  9. #9 Fabian Weber, 12.04.2023
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    Teile dem Bauleiter oder dem korrekten Ansprechpartner mit, dass Du die Mängel per Ersatzvornahme beseitigen lässt.

    Wenn dann noch Geld übrig ist, dann wird der Rest ausgezahlt.

    Das ist der normale Weg.

    Einer Klage durch den GU würde ich entspannt entgegen sehen.
     
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