Öffentlicher Bau - Ausschreibungsplficht

Diskutiere Öffentlicher Bau - Ausschreibungsplficht im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe eine Frage bezüglich öffentlicher Bauprojekte. Ich habe gelesen das ab ca. 5.000.000 € ein Projekt europaweit ausgeschrieben...

  1. #1 Vanderbach, 20.05.2023
    Vanderbach

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    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich öffentlicher Bauprojekte. Ich habe gelesen das ab ca. 5.000.000 € ein Projekt europaweit ausgeschrieben werden muss. Außerdem habe ich gelesen das es einen Schwellenwert bereits bei 1.600.000 € gibt. Kann mir jemand den Unterschied erklären ?
    Gibt es für jedes Bundesland hier unterschiedliche Schwellenwerte ? Falls ja, wo liegt dieser in Rheinland-Pfalz?

    Vielen Dank.
     
  2. #2 Fred Astair, 20.05.2023
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    Etwas mehr musst Du schon von Dir preisgeben.
    Willst Du einen öffentlichen Auftrag vergeben, willst Du an einer Ausschreibung teilnehmen oder willst Du jemanden ans Bein pinkeln, der einen Auftrag vergeben hat?
     
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  3. #3 Vanderbach, 20.05.2023
    Vanderbach

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    Hallo,

    es geht um das vergeben eines Auftrages.
     
  4. #4 hanghaus2000, 20.05.2023
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    Hat die Ausschreibung nicht stattgefunden? Du hättest gern daran teilgenommen? Ich versteh die Frage nicht.
     
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  5. #5 VollNormal, 20.05.2023
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    Öffentliche Aufträge werden von öffentlichen Auftraggebern vergeben. Diese haben regelmäßig eine Stelle, die die Rechtmäßigkeit der Vergabe und der Abrechnung überprüft. Bei uns ist das das Rechnungsprüfungsamt. Die Kollegen dort kann man im Zweifel fragen.
     
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  6. #6 ichweisnix, 20.05.2023
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    Einzelnes Gewerk? Oder Gu?
     
  7. #7 Vanderbach, 20.05.2023
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    Hallo, vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.

    es geht nicht um ein konkretes Projekt. Mich interessiert lediglich ab welchem Schwellenwert ein gesamtes Bauprojekt europaweit ausgeschrieben werden muss.
    Ich bin etwas verwirrt bezüglich der verschiedenen Schwellenwerte ( 1.600.000 Mio und ca. 5.000.000 ).

    Wenn ich jetzt als Planungsbüro die Kostenschätzung für ein Projekt mache und dieses dann über 1.600.000 € kostet. Muss ich dann das Projekt europaweit Ausschreiben lassen ?
     
  8. #8 Gast 85175, 20.05.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich bin ja wirklich froh, mit der VOB/A schon lange nichts mehr am Hut zu haben, aber ich meine grundsätzlich kenne ich mich noch aus... Jetzt finde ich nur die 5,38 Mio. als Schwellenwert für die EU-Ausschreibung und die Wertgrenzen für die beschränkte/freihändige Vergabe. Woher hast denn die 1,6 Mio?
     
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  9. #9 Vanderbach, 20.05.2023
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    Ein Beispiel habe ich hier gelesen:

    ingbw.de/ingenieurkammer/aktuell-presse/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldung/article/planende-wehren-sich-gegen-pflicht-zur-europaweiten-ausschreibung-von-planungsauftraegen.html

    "Bisher mussten die Auftragswerte von Architekten, Tragwerksplanern und technischen Gebäudeausstattern grundsätzlich nicht addiert werden. Sollte § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV entsprechend der Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums tatsächlich gestrichen werden, müssten bei der Auftragsvergabe nun auch diese Leistungen addiert werden. In Zahlen ausgedrückt: Muss bisher erst bei Herstellungskosten von ca. 5 Mio. € europaweit ausgeschrieben werden, wären dies nach der Gesetzesänderung schon ab ca. 1,5 Mio. € erforderlich."
     
  10. SIL

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    Das stimmt so , eine Addition war schon immer notwendig , nur wurde hier ein 'Schlupfloch' gelassen - jede LPH einzeln mit gesonderten Vertrag .
    Ansonsten RLP hat die Schwellenwerte analog allen Ländern
     

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  11. #11 Gast 85175, 20.05.2023
    Gast 85175

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    Es ist doch irgendwie vollkommen Wurst, welches Vergabeverfahren zu vierfachen Bauzeiten und fünffachen Kosten führt…


    Wie auch immer, die vermischen da vermutlich VOB und VGV, das ist so mE Unsinn. Es sei denn man kam mit dem bisherigen „Split“ auf bis zu 5Mio. € Planerhonorare, was ich gerade bezweifle.
     
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  12. 11ant

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    Wenn Du lediglich eine Kostenschätzung erarbeiten sollst, sehe ich Dich in garkeiner Pflicht, den Aspekt der öffentlichen Ausschreibung zu berücksichtigen. Wenn Du eine Vergabe vorbereitest, solltest Du wohl einen diesbezüglichen Hinweis an Deinen Auftraggeber geben. Wenn Du an einer Vergabe mitwirkst, könntest Du selbst in den Kreis der Beachtungsmitverpflichteten geraten. Dann würde ich Dir raten, für Deine Premiere einen auf öffentliches Vergaberecht spezialsierten Fachanwalt zu konsultieren: wie weit Du mit für die Beachtung einstehst, und wie weit Du befugt oder gar verpflichtet bist, die Eigenschaft Deines Auftraggebers als von der Geltung der Vorschriften betroffen zu prüfen und zu erkennen. Ich gehe allerdings davon aus, daß die betroffenen Auftraggeber über ihre diesbezügliche Zugehörigkeit selbst gewiß sind, und Dich ggf. auch um Abstimmung mit der für ihre Vergaben zuständigen Nachprüfstelle bitten werden.

    Ich glaube ehrlich gesagt eher, daß Du ein Neuling in einem Gemeinderat bist, und wissen willst, ob Ober- und Unterrieslingen ihre gemeinsame neue Aussegnungshalle europaweit (hätten) ausschreiben müssen ;-)
     
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  13. #13 Fabian Weber, 21.05.2023
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    Auch bei den 5Mio muss deshalb noch lange nicht das ganze Projekt europaweit ausgeschrieben werden, sondern nur ein prozentualer Anteil.


    Also z.b. 80%. Das bekommt man dann mit den großen Gewerken (Rohbau, Fassade, Dach) meistens ganz gut hin.

    Mach einfach eine Vergabeliste und schau, wie Du die Budgets so verteilst, dass möglichst wenig europaweit ausgeschrieben werden muss.

    Europaweit ist auch nicht soooo schlimm, nur die Vergabe dauert länger und manche Dinge, wie Prüfzeugnisse sind nicht europäisch harmonisiert.
     
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