Partyraum im Mietshaus

Diskutiere Partyraum im Mietshaus im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Die haben als Heizmöglichkeit einen Gasheizer drinstehen, bei der Sache iss mir auch net ganz wohl. Allerdings!!! Wäre auch wenig lustig,...

  1. #21 Thomas B, 13.01.2014
    Thomas B

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    Allerdings!!!

    Wäre auch wenig lustig, wenn neben einer ungerechtfertigt höheren Nebenkostenabrechnung auch nich Leichen aus dem Keller zu entsoren wären oder die ganze Bude abgefackelt wird. Muß ja nun wirklich nicht sein.

    Im Zweifelsfall würd eich dies beim Vermiter anzeigen und ihn auch gleich darauf hinweisen, daß hier Sicherheitsaspekte geradezu strflich außer acht gelassen werden. Mit Betonung auf "sträflich". Sollte der Vermieter trotz ungelösten Sicherheitsfragen (1. Gasheizer im Kellerraum, 2. keine Fluchtwege) den Betrieb nicht sofort unterbinden, dürften es auch haftungsrechtlich für ihn sehr interessant werden.
     
  2. Ennovy

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    Guten Morgen

    Ich habe gerade mit dem Bauamt telefoniert und die meinen da ist kein 2. Fluchtweg nötig und mit was die heizen iss dennen ihre Sache und einen Partyraum einrichten kann sich jeder...haben die keine Ahnung oder kann jeder Mieter tun und lassen was er will???

    und wenn was passiert dann wußte wieder niemand was...ich könnte kotzen...
     
  3. #23 Thomas B, 13.01.2014
    Thomas B

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    Wo ist denn Mylau? Haben die einen Bürgermeister, der vorher in Duisburg Karriere gemacht hat....?

    Ein Raum, welcher dem ständigen Aufenthalt dient (Wohnraum; gilt nicht für Lagerräume, WC, Bäder, HWR,....), benötigt natürlich einen 2. Rettungsweg. Was ist wenn es brennt (beim Hantieren mit Gasheizern nicht gänzlich auszuschließen) und der erste Rettungsweg (via Treppenhaus) ist verlegt? Da brennt es schon...was auch immer....wartet man dann in seinem Keller bis man gerettet wird????
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2014
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    Ja sorry - aber was denkst Du denn. Da schreckst Du einen deutschen Behördenmitarbeiter Montag morgen noch vor Beginn des Publikumsverkehrs auf und erwartest, dass der freudig Dein Anliegen bearbeite?
    :mega_lol:
    VERGISS ES!

    Du machst folgendes:
    Rechner hochfahren, Schreibprogramm starten, Brief an das Bauordnungsamt schreiben. Und zwar:
    In der .... wird ein Kellerraum als Partyraum genutzt. Diese Nujtzung macht aus dem Kellerraum einen Aufenthaltsraum. Der entsprechende Raum verstößt gegen die §§ 32,33,36 und 46 der Landesbauordnung.
    Ich bitte Sie daher, eine Nutzungsuntersagung auszusprechen.

    Das ganze mit Zustellnachweis (Selber abgeben und auf der Kopie quttieren lassen oder Einschreiben mit Rückschein - ersteres ist besser!) an die Behörde und in Kopie an die Hausverwaltung.
     
  5. #25 Thomas B, 13.01.2014
    Thomas B

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    Interessant.

    Party = viele menschen tanzen, schwitzen, atmen.

    Kellerfenster: klein. Könnte (gerade im ach so kalten Winter) auch gerne geschlossen gehalten werden.

    Wärmeerzeugung: Durch Verbrennen von Gas. Hierzu wird benötigt: Sauerstoff, welcher der Umgebungsluft entnommen wird.

    Klingt alles sehr interessant......vielleicht lesen wir ja bald in der Zeitung über diesen partyraum.....
     
  6. Ennovy

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    Danke...werde ich tun

    Mylau liegt in Sachsen Nähe Zwickau
     
  7. #27 Thomas B, 13.01.2014
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    ...schon klar...war auch nur ironisch gemeint. Daher mein Hinweis auf Duisburg....da sah man bei einer Großveranstaltung trotz erheblicher Sicherheitsbedenken mit beiden Augen weg....mit den bekannten Folgen.
     
  8. Ennovy

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    Partyraum.jpg

    hier die Übersicht...und ich bin überzeugt das man einen 2. Fluchtweg brauch
     
  9. #29 Thomas B, 13.01.2014
    Thomas B

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    Ob die "Gelben Säcke" dort wohl verbleiben dürfen? Sie befinden sich im Bereich des 1. Fluchtweges (einen zweiten gibt es ja wohl gar nicht) und deren Brandlast dürfte sich auf dessen Bewertung auch eher nachteilig auswirken....
     
  10. Ennovy

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    unser kleines Amt hat mich an nächst größere verwiesen, da die gute Frau in Ihrem PC nix gefunden hat und der aus Plauen hat gemeint es wäre nicht seine Aufgabe...den hab ich wahrscheinlich vom Kaffee weggeholt
     
  11. R.B.

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    Vorsicht, dann gilt LBO Sachen.
     
  12. #32 Thomas B, 13.01.2014
    Thomas B

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    Kein Problem....bitte sääähr:

    § 33
    Erster und zweiter Rettungsweg


    (1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. Beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.

    (2) Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).

    § 47
    Aufenthaltsräume

    (1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. Aufenthaltsräume im Dachraum müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht.

    (2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.

    (3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs-, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.
     
  13. Baumal

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    wenn du die partyspassbremse sein möchtest.

    vorschlag:

    ruf das ordnungsamt an, wenn
    die party im gange ist. die werden sich nachträglich
    mit dem bauortnungsamt kurzschließen.
     
  14. #34 Thomas B, 13.01.2014
    Thomas B

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    Ach, Andreas,,,Spaßbremse ist so ein Ding....mal eine feier...da wird ja keiner was sagen (Gebutrtstag,....what ever...), aber:
    ...ist auch nicht gerade toll, oder?
     
  15. Baumal

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    natürlich ist das nicht toll.

    mein vorschlag war ernst gemeint.
     
  16. R.B.

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    Dort steht aber auch

    §45

    (4) Aufenthaltsräume, deren Benutzung eine Beleuchtung mit Tageslicht verbietet, sind ohne notwendige Fenster zulässig, wenn dies durch besondere Maßnahmen, wie den Einbau von raumdufttechnischen Anlagen und Beleuchtungsanlagen, ausgeglichen wird. Für Aufenthaltsräume, die nicht dem Wohnen dienen, ist anstelle einer Beleuchtung mit Tageslicht und Lüftung nach Absatz 2 eine Ausführung nach Satz 1 zulässig, wenn wegen des Brandschutzes und der Gesundheit Bedenken nicht bestehen.


    Ich kann nicht sagen, wie das später dann ausgelegt wird.

    Was mir noch Gedanken macht, die Sache mit dem Gasheizer. Die dürfen normalerweise in geschlossenen Räumen nicht betrieben werden. Die Sache mit der Gasflasche unter Erdgleiche ist auch ein Thema, und letztendlich entsteht beim Betrieb dieser Heizer sehr viel Wasserdampf der sich an den kalten Kellerwänden niederschlagen wird.
     
  17. #37 Thomas B, 13.01.2014
    Thomas B

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    Mich würde aber schon mal interessieren wie hier mit der Verantwortlichkeit des Vermieters bestellt ist. Kellerraum wird umgenutzt. Zu Lasten anderer Mieter und unter Umgehung der LBO. Das mag den verwalter erstmal nicht jucken....ob's im Falle eines Falles immernoch so ist?

    Zudem sehe ich das auch so: in einem Mietshaus, in dem mehrere Parteien wohnen ist ein solches maß an "Party" den anderen Mietern kaum zuzumuten. Gibt es dafür eigentlich feste Regelungen wie oft so was stattfinden darf?
     
  18. #38 Thomas B, 13.01.2014
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    Ja, dann aber auch zu Ende lesen ;)

    Für Aufenthaltsräume, die nicht dem Wohnen dienen, ist anstelle einer Beleuchtung mit Tageslicht und Lüftung nach Absatz 2 eine Ausführung nach Satz 1 zulässig, wenn wegen des Brandschutzes und der Gesundheit Bedenken nicht bestehen.
     
  19. R.B.

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    Das meinte ich mit interpretieren. Ich kann nicht sagen wie die Partywütigen hier argumentieren um das Bauamt zu überzeugen. ;)
     
  20. Baumal

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    mieter dürfen partys feiern.
    das ist aber glaube ich, eben so beschränkt
    wie grillen auf dem balkon.

    wenn dann mal das ordnungsamt gerufen wird,
    und in dem kellerraum tanzen
    wildfremde menschen um eine gasflasche, ist schnell schluß mit lustig.
     
Thema: Partyraum im Mietshaus
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