Planung des Bauvorhabens fortgeschritten - Unsicherheit kehrt ein...

Diskutiere Planung des Bauvorhabens fortgeschritten - Unsicherheit kehrt ein... im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Im Zweifel stell ich diese bevor ich sie unterschreibe nochmal Euch zur Gegenkontrolle ein. dazu wird dir niemand raten, weil du nur auszüge hier...

  1. #21 Gast036816, 31.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dazu wird dir niemand raten, weil du nur auszüge hier einstellen kannst. solche prüfungen müssen immer als ganze gesehen werden. werden änderungen aus dem gesamtzusammenhang solitär vorgenommen, können widersprüche im vertrag entstehen.
     
  2. #22 AndreAcer, 31.03.2013
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    Warum sollte ich nur Auszüge einstellen können? Versteh ich nicht...ich kann die gesamte BLB vollständig anonymisiert hier einstellen. Ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass ich nur Auszüge einstellen kann.
     
  3. #23 Gast036816, 31.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn die die gesamte BLB so dünne ist, dass du sie hier einstellen kannst!
     
  4. H.PF

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    *hust* eine BLL von den Häusern, die ich verkauft habe hatte um die 70 Din-a-4 Schriftkram plus halt etliches an Detailzeichnungen, Bilder etc... Nee, dat wäre net gegangen...
     
  5. #25 AndreAcer, 31.03.2013
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    Die BLB umfasst 12 Seiten aktuell. Die Architektenzeichnung sind extra und nicht in dem angehängten PDF enthalten, sind bisher nur Vorentwürfe.
    Dann mal Feuer frei ;-) bin für jeden Kommentar und für jede Hilfe dankbar!!
     

    Anhänge:

    • BLB.pdf
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  6. #26 Corinna72, 31.03.2013
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    "Als Wärmedämmung wird auf der Betondecke ein estrich aufgebracht mit einer
    Wärme/Trittschalldämmung in statisch erforderlicher Stärke."

    So so, der Estrich dient also jetzt der Wärmedämmung und die eigentliche Wärmedämmung hat satisch tragende Funktion? :yikes
     
  7. #27 AndreAcer, 31.03.2013
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    Ja der Punkt war mir auch schon aufgefallen. Darüber werde ich mit dem Bauunternehmen nochmal reden. Wie siehst du generell die Beschreibung? Ist diese zu wenig detailliert? Fehlen hier wesentliche Elemente?
     
  8. #28 Gast036816, 31.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der satz hier ist ein echter brüller:

    Dämmung ist in den Dachschrägen in der Variante Estrich mit Dämmung auf der Betondecke nicht erforderlich und nicht im Leistungsumfang enthalten.

    da ist soviel interpretationsspielraum drin, dass du wahrscheinlich nichts von dem bekommst!
     
  9. #29 AndreAcer, 31.03.2013
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    Klare, direkte Frage: ist die BLB so wie sie jetzt ist unseriös und nicht sachgerecht?
     
  10. #30 Corinna72, 31.03.2013
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    Also meine bescheidene Laienmeinung:
    Falls der Anbieter in der Region bekannt ist, einen guten Ruf hat, schon lange existiert, noch keine Insolvenzen hingelegt hat und Du eine Reihe von Referenzobjekte positiv auf die Zufriedenheit seiner Kunden abgeklopft hast, dann könnte es evtl. und mit etwas Glück auch gutgehen.
    Aber einfach so, als Vertrag zw. 2 Vertragspartnern ohne eine absolut zuverlässige Grundlage von wirklich berechtigtem Vertrauen (s. voriger Satz), ist die Wahrscheinlichkeit, dass das schiefgeht ziemlich hoch.
    Die Beschreibung ist nicht nur sehr ungenau und unvollständig, sondern auch teilweise fehlerhaft und missverständlich.

    Das muss unbedingt von einem guten Fachmann (Architekt, öffentlich besellter und vereidigter Sachverständiger, o.ä.) gegen Honorar durchgesehen und ergänzt, bzw. konkretisiert werden. Sowas kannst Du hier von keinem Forum erwarten. Das ist Arbeit von vielen vielen Stunden und am Schluss muss derjenige, der die Sache ausgearbeitet hat auch noch juristisch seinen Kopf dafür herhalten und auch das wird niemand hier in diesem Forum tun. Das musst Du verstehen.

    Also fasse Dir ein Herz und beauftrage einen Fachmann damit. Das ist in jedem Falle gut investiertes Geld. Wenn Du daran sparst, kann der Schuss nach hinten losgehen und dann kostet es viel viel mehr!

    Es lohnt sich auch, den Bauvertrag von einem Fachanwalt für Baurecht durchsehen und absegnen zu lassen. Wird auch allgemein empfohlen!
     
  11. #31 AndreAcer, 31.03.2013
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    Danke Dir Corinna für die klaren Worte.

    Mich beschlich der Eindruck schon sehr eine Zeit lang, dass das alles zu ungenau ist. Und offensichtlich ist es das :-(.

    Meine Sorge, ich habe der Baufirma bereits signalisiert, dass wir wahrscheinlich zusammenkommen. Der von dem GU beauftragte Architekt, hat bereits Vorentwürfe für mich gezeichnet - allerdings alles ohne schriftlichen Vertrag. Was tue ich nun? Bin ich irgendwo, irgendwie in der Schuld?

    Was die BLB angeht: dass hier keine detaillierte Prüfung erfolgen kann ist mir durchaus bewusst. Mir gehts darum, dass Menschen die etwas davon verstehen, da einfach mal drüber schauen und anschließend mir eine Rückmeldung geben, ob ich es mit dem Bauunternehmen weiter wagen soll, oder eher nicht.

    Es gäbe z.B. auch die Möglichkeit, dass das Bauunternehmen nur den Rohbau macht. Und die einzelen Gewerke dann durch mich vergeben werden zusammen mit dem Architekten. Wäre das etwas sinnvolleres?
     
  12. #32 Corinna72, 31.03.2013
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    Tja, mündliche Aufträge gelten auch.
    Ich bin darin nur Laie, aber Planungsleistungen und Umplanungen, die Du (auch mündlich) beauftragt hast, dürfen dann meiner Meinung nach schon auch auf Honorarbasis abgerechnet werden. Ich habe jedenfalls schon von solcher Vogehensweise gehört.
    Was meinen die Fachleute hier dazu?
     
  13. #33 AndreAcer, 31.03.2013
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    Ich bin jetzt völlig schockiert und am Boden zerstört ehrlich gesagt...bis jetzt machte es alles einen soliden Eindruck auf mich. Die Referenzen, Bauherren die ich befragt hatte, auch das Wissen darum, dass eine örtlich ansässige Bank (typische Sparkasse oder Volksbank ist es) die Häuser die schlüsselfertige von der Baufirma erstellt wurden und ihrem Namen verkauft stimmten mich sicher.
    Jetzt habe ich das Gefühl in ein bodenloses Drama zu laufen...

    Die mündliche schlüsselferig Absprache wurde unter Zeugen unter Vorbehalt einer zufriedenstellenden schriftlichen BLB mit gegenseitger Unterzeichnung des Vertrages getroffen. Die Planungsleistung war insofern, als das dieses Haus schon mit identischer Bauzeichnung besteht und wir einen Termin über eine Stunde beim Architekten hatten, um die Projektierung dessen auf meinem Grundstück vorzunehmen - auf Basis dieses Termins wurden die Vorentwürfe gezeichnet.
    Die Bauherren hatten mit dem Bauunternehmen auch nur den Rohbau inkl. Architektenleistung gemacht.
    Vielleicht sollte ich mich genau darauf zurückziehen und dem Bauunternehmen auch das genau vorschlagen?
     
  14. #34 Baufuchs, 31.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lass dich nicht verrückt machen.

    In der BLB sind zwar ein paar Klinken drin, die du ja ausbügeln lassen kannst.

    Kleine regionale GÜ können oft besser bauen als BLB und Verträge aufsetzen.
     
  15. #35 AndreAcer, 31.03.2013
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    Hallo Baufuchs!

    Ich danke Dir für Deinen Beitrag! Genau den Eindruck hatte ich. Das Familienunternehmen besteht aus Vater (Maurer) und Sohn (Maurer), das Verträge machen scheint lästige Arbeit zu sein, die zu einem kleinen Bauunternehmen vom Dorf nicht passen. Z.B. weiß ich das einen Zahlplan gibt, den ich auch gesehen habe, der aber in der BLB noch nicht eingehangen wurde. Nicht aus Absicht, sondern einfach weil dem Unternehmen gar nicht so klar ist, dass dort reinzusetzen. Wird natürlich nun gemacht, nachdem ich das geäußert habe. Die Korrektur bekomme ich dann wieder nach Ostern.

    Ich habe mir mittlerweile überlegt, gemeinsam mit dem Architekten, der von dem GÜ beauftragt ist, bei dem ich ja auch schon war, die BLB so konkretisieren zu lassen, dass es passt und vorab mit einem Verwandten der mit seinem eigenen DD-Betrieb für andere GÜs arbeitet, das ganze vorab auch einmal Schritt für Schritt durchzugehen. Seht ihr das als den richtigen Schritt an?
     
  16. #36 Baufuchs, 31.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zahlungsplan gehört in den Vertrag, nicht in die BLB.

    Lass beides prüfen ggf. ändern.
     
  17. #37 AndreAcer, 31.03.2013
    AndreAcer

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    Ich dachte diese BLB wäre der Vertrag?
     
  18. #38 Baufuchs, 31.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nein, BLB beschreibt das, was der GÜ zu leisten hat.

    Vertrag regelt Preis/Zahlungsbedingungen/Festpreisgarantie/Regelungen zu Leistungs-/Zahlungsverzug/Baubeginn/Dauer der Bauzeit usw.
     
  19. #39 AndreAcer, 31.03.2013
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    Ok, danke Dir Baufuchs. Hast du meine PN gesehen?
     
  20. #40 Corinna72, 31.03.2013
    Corinna72

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    Klar, verrück machen lassen darf man sich auch nicht.
    Aber auch bloß nicht blauäugig sein!

    Der Bauvertrag kann viele Fallen enthalten.
    Sehr wichtig ist z.B. der Zahlungsplan. Am besten orientiert man sich an der Makler und Bauträgerverordnung:

    -Nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich Zimmererarbeiten 40 % (eventuell aufgeteilt in die einzelnen Stockwerke)
    -Für die Herstellung der Dachfläche und Dachrinnen 8 %
    -Für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung 10 %

    (Rohbau mit Dach und Fenstern also insgesamt 58%)

    für die Rohinstallation der Heizungsanlagen 3 %
    für die Rohinstallation der Sanitäranlagen 3 %
    für die Rohinstallation der Elektroanlagen 3 %
    für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten 6 %
    für den Estrich 3 %
    für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich 4 %
    nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe 12 %
    für die Fassadenarbeiten 3 %
    nach vollständiger Fertigstellung 5 %
    (die letzte Rate sollte möglichst 5% betragen. Liegt diese nur bei 2, oder 3%, ist es bei Mängeln schwierig, ausreichend Geld zurückhalten zu können)

    Auf KEINEN Fall darfst Du mit irgend einer Zahlung in Vorleistung gehen. Immer erst das Gewerk fertig stellen lassen. Wenn dann die jeweilige Rechnung kommt auf die Baustelle fahren und sich ansehen, ob die Arbeit tatsächlich vollständig und mängelfrei (!) erledigt wurde und dann erst (aber natürlich pünktlich) zahlen.

    Wenn man keine Lust auf lange Verhandlungen, Fachanwalt etc. hat, kann man auch solch einen für beide Seiten fairen Bauvertrag verwenden. Der wurde zwischen Haus und Grund und dem Zentragverband deutsches Baugewerbe ausgehandelt, ist also ausgewogen und fair für beide Seiten:
    http://www.zdb.de/zdb.nsf/A5160FB9A4144973C12574B0003037D1/$File/3AR_EH-SF_V12-1E.PDF
     
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