Problem bei Flächenberechnung

Diskutiere Problem bei Flächenberechnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; aber im CAD kann man direkt die Fläche berechnen lassen. Und man kann auch aus einem nicht rechtwinkligen Dreieck zwei rechtwinklige schneiden.

  1. KATMat

    KATMat

    Dabei seit:
    30.06.2008
    Beiträge:
    640
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Altlaster/Baugrundler
    Ort:
    Frankfurt
    aber im CAD kann man direkt die Fläche berechnen lassen. Und man kann auch aus einem nicht rechtwinkligen Dreieck zwei rechtwinklige schneiden.
     
  2. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Hmmpf,

    hier schrob ich Unfug.:o Das geht ja auch nicht, weil eine fünfte Größe fehlt.
    Ergo kann das auch kein CAD.

    Gruß Lukas
     
  3. #23 planfix, 01.07.2012
    planfix

    planfix Gast

    um das in ein cad einzugeben, brauchst du auch noch eine digonale. dann gehts mit kreisschnittpunkten.
    ohne cad und mit rechenschieber muß ein rechter winkel zu definieren sein, oder ein beliebiger winkel bekannt sein.
     
  4. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Habe es schon mit einer Geraden und dem Zirkel probiert. So richtig komme ich da nicht ans Ziel. Sowas aber auch, hätte gedacht das hier schneller jemand löst:konfusius
     
  5. #25 cyclone, 01.07.2012
    cyclone

    cyclone

    Dabei seit:
    29.06.2012
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürogehilfin
    Ort:
    Niedersachsen
    Hi Frank
    Wir würden sehr gerne wissen wann, von wem und mit welcher Genauigkeit die 147m² gemessen wurden. Wir wissen nicht wo wir uns danach erkundigen sollen. Es steht im Kaufvertag und bestimmt auch auf Abgabenpapieren.
    Für uns ist die eigentliche Frage wie und wann es dazu gekommen ist dass unser Haus so eng eingepfercht ist, von links und rechts, und ob es nicht doch irgenwann mal so zwei bis drei Meter von unser Hauswand bis zur jeweiligen linken und rechten Nachbars Hauswand gab.
    Denn auf beiden Seiten kann man klar erkennen das von links und rechts nachträglich bis an unser Gebäude angebaut wurde.
    Es gibt hier nur einen alten Grenzpunkt zu sehen, der direkt hinter der Scheune rechts von uns liegt. Haargenau an diesem Punkt ist eine Veränderung im 'Baustil' zu sehen. Ab da bis zu dem uns zur Verfügung stehenden Grundstücks ist anders gebaut. (Es gibt vor dem Haus einen Vermessungspunkt der wie es aussieht, in eine Linie mit der Grenzpunkt verläuft.)

    Auf der linke seite ist es noch viel klarer zu erkennen das an dem Hauptgebäude bis zu uns angebaut ist.

    Rechts handelt es sich um rd. 4 meter und links rd. 2 meter.

    Nach unsere eigene 'Ermittlungen' über Grenzwände fanden wir soweit heraus dass sie, ohne Genehmigung nicht höher sein sollen als 1,80m². Der Scheunenwand rechts von uns reicht aber bestimmt bis in der Satteldachspitze der genau so lang wie unser kleiner Innen/Hinterhof ist, gut 10 meter Höhe. (Südseite).
    Beide 'Grenzwände' haben 'Öffnungen' - zur rechten zwei Fenster unten und eins in der Scheune (rd 3,5 bis 4 meter hoch).
    Links gibt es in der 'Grenzwand' (rd. 4 bis 4.50 m² hoch), gleich ein ganzes Balkon - die Hälfte der Wand ist damit zu uns hin offen.

    Letztendlich möchten wir herausfinden ob die Art und Weise dieser Wände, ohne Grundbucheintrag, so weiterbestehen kann.
    Es gibt viele Gründe weswegen wir uns so viel Mühe machen. Darauf könnte ich eingehen wenn es jemand verlangen würde.
     
  6. #26 TraurigerBauher, 01.07.2012
    TraurigerBauher

    TraurigerBauher

    Dabei seit:
    14.03.2010
    Beiträge:
    273
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Norddeutschland
    Ich habe aber nur einen rechten Winkel angenommen, nicht zwei. Wenn der Winkel unten rechts unbekannt ist, dann ist das nicht eindeutig lösbar, es gäbe dann beliebig viele Vierecke mit diesen Maßen.
     
  7. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Ja, ist schon klar. Reicht aber nur für eine Schätzung. Solange nicht min. ein Winkel bekannt wir, kann man hier leider keine genaue Aussage treffen.
     
  8. Kohrts

    Kohrts

    Dabei seit:
    15.01.2011
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hamburg
    158,01m² ich habe es eben mal mit AutoCad gezeichnet
     
  9. #29 ThomasMD, 01.07.2012
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    ...und wer hat Dir den rechten Winkel rechts unten vorgegeben?

    Wenn der gesichert wäre, hätten wirs längst.
     
  10. #30 mastehr, 01.07.2012
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Als Ingenieur sollte man aber schon den Unterschied zwischen Schätzen und Berechnen kennen. Oder ist das bei der Fachrichtung praktisch identisch?

    Edit: Mein Kommentar bezieht sich auf Kohrts.
     
  11. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
  12. #32 Geodesy, 02.07.2012
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Mit Hilfe der Gaußschen Flächenformel F = 1/2 * Summe( (Yi + Yi+1) * (Xi+1-Xi) ) lassen sich Vielecke mit n-Ecken berechnen. Dazu braucht man aber die Maße der einzelnen Punkte gemessen im rechten Winkel von einer Messungslinie.

    Da so damals auch gemessen wurde, sind die Maße in einem Riss dokumentiert und liegen dem Amt vor. Neuere Messungen werden durch Polarpunktberechnung (polares Anhängen) berechnet. Dazu sind Richtungswinkel und Entfernungen nötig.

    Eine Berechnung mit Angabe der 4 Seiten ist nicht möglich. Es fehlt die Diagonale. Dann könnte man mit dem Kosinussatz einen oder alle Winkel berechnen, dann die Höhe ha, hb, oder hc, danach die Fläche A = a*ha/2, bzw. b*hb/2 oder C*hc/2

    Oder mit der Herons Formel.

    Die Flächenangabe im Grundbuch nimmt nicht am öffentlichen Glauben teil!
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 02.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @ cyclone

    Ich find das etwas merkwürdig
    Ihr seid also kurz vor der Unterschrift und fangt jetzt erst an, Euch Gedanken zum Thema angrenzende Bebauung zu machen??? :yikes

    Ich würde raten, GANZ schnell einen Fachmenschen hinzu zu holen, der Euch sagen kann, ob das mit den angrenzenden Bauwerken seine Richtigkeit haben kann, der vielleicht auch noch mal das Objekt der Begierde besichtigt.

    Wenn Ihr unterschrieben habt, wirds spannend, sollte da wirklich was faul sein.
     
  14. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Hallo cyclone,

    bedeutet die Bezeichnung "unser Haus" und "Kaufvertrag" denn, daß Ihr es schon gekauft habt? Vor Unterschrift wäre es ja nur ein Kaufvertragsentwurf.

    Habt Ihr denn zum Kaufvertrag keinen Grundbuchauszug vorliegen gehabt?
    Wenn nein, ab zum zuständigen Vermessungsamt (heißt in Eurer Gegend vielleicht etwas anders, z.B. "Amt für Geoinformation" etc.).

    Dort kann man sich neben dem allgemeinen Katasterauszug auch im Detail bemaßte Ausschnitte etc. anfertigen lassen. Kostet einige zehn EUR, die sich aber lohnen.

    Wenn dann beim Vergleich mit dem Bestand Ungereimtheiten auffallen, kann man ja eine Neueinmessung durchführen lassen. Dabei werden die Grenzpunkte in der Realität markiert. Das kostet aber etwas mehr.

    Im Altbaubestand können grenzständige Nachbargebäude sehr wohl zulässig sein, sogar mit Fenstern etc. auf der Grenze. Das heißt aber nicht, daß alle vorhandenen solchen Gebäude auich tatsächlich genehmigt sind bzw. die Öffnungen Bestandsschutz genießen. Da wurde und wird gerne mal an der Behörde vorbei gebaut...
    Der Umstand allein, daß die Gebäude zu unterschiedlicher Zeit/in unterschiedlicher Bauweise errichtet wurde, sagt hingegen noch nichts aus. Die 1,8m-Regelung bezieht sich ME auf etwas anderes (reine Einfassungsmauern, nicht Gebäudemauern).
    Daher kann sich eine Überprüfung durchaus lohnen!

    In manchen Bundesländern führt die Baubehörde ein Baulastenverzeichnis. Auch dort könnten interessante Dinge drinstehen.
    Das Grundbuch weist jedenfalls für Euer Grundstück keine dinglichen Belastungen aus?

    Von Deinem Angebot:
    mache ich gerne Gebrauch.
    Bitte, nur zu!
    Jede weitere Information kann nur dienlich sein.
     
  15. #35 cyclone, 03.07.2012
    cyclone

    cyclone

    Dabei seit:
    29.06.2012
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürogehilfin
    Ort:
    Niedersachsen
    Hi Julius

    Danke.

    Haben uns vorgenommen die Sache nochmal mit der Baubehörde durchzukauen und danach einen Anwalt zu suchen.

    Danke auch an alle Forumkollegen die sich am Wochenende bei unser Flächenberechnungsproblem.

    Cyclone
     
Thema:

Problem bei Flächenberechnung

Die Seite wird geladen...

Problem bei Flächenberechnung - Ähnliche Themen

  1. Massivbauplatten ausbauen, Problem mit Estrich

    Massivbauplatten ausbauen, Problem mit Estrich: Hallo, bei dem Entfernen der alten Massivbauplatten im Badezimmer ist mir aufgefallen, dass der Estrich (vermutlich) nach der Ausführung der...
  2. Materialcontainer: OSB Platten ein Problem?

    Materialcontainer: OSB Platten ein Problem?: Hi zusammen, ich erwäge den Kauf eines Materialcontainers wie z.B. diesen hier ( 4m Materialcontainer- mit Doppelflügeltür und Kranösen ). Nun...
  3. Makler sagt "kein Problem" - Riss in (tragender?) Wand - Altbau

    Makler sagt "kein Problem" - Riss in (tragender?) Wand - Altbau: Hallo zusammen, in der Hoffnung auf fachkundige Auskunft und darauf, dass ich im richtigen Unterforum bin, möchte ich mich mit folgender Frage an...
  4. Sind "tropische" Sommer ein Problem für Außenwände?

    Sind "tropische" Sommer ein Problem für Außenwände?: Hallo, wenn man sich mit Luftfeuchtigkeitsschäden und deren Vermeidung befasst, dann trifft man hier und gefühl im ganzen deutschsprachigen Teil...
  5. Wannenfugen-Problem (von Wannenträger-Fliesen nach oben zu Wannenrand)

    Wannenfugen-Problem (von Wannenträger-Fliesen nach oben zu Wannenrand): Hallo Forum, wir haben folgende Ausgangssituation: lange Wannenseite unsere neue Acryl-Badewanne wurde so in einen Wannenträger eingesetzt (vom...