Prüfstatik eines EFH

Diskutiere Prüfstatik eines EFH im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, wir sind gerade dabei ein EFH zu sanieren und anzubauen. Ich habe einen Architekten und Statiker beauftragt. Wir haben vor...

  1. #1 CENTA76, 17.05.2019
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    Hallo Bauexperten,
    wir sind gerade dabei ein EFH zu sanieren und anzubauen. Ich habe einen Architekten und Statiker beauftragt.
    Wir haben vor Baugenehmigung im Hausinneren mit der Statik begonnen, die wir, lt. Architekt und Statiker, ohne Baugenehmigung erneuern dürfen. Architekt hat Baugesuch gestellt und der Statiker seine Pläne ans Bauamt eingereicht. Die Baugenehmigung ist nun eingetroffen. Soweit, so gut. Nun verlangt das Bauamt aufgrund der statischen Änderungen im Haus eine Prüfstatik, die wiederum von einem externen Statiker durchgeführt werden soll.
    Ich als Bauherr soll, bzw. muss jetzt die Kosten hierfür tragen. Die bewegen sich wohl im höheren 4-stelligen Bereich. Lt. meinem Architekt ist so eine Prüfstatik absolut unüblich und auch nicht vorgeschrieben. Das Amt besteht darauf. Die Frage ist jetzt nicht ob das gemacht werden muss. Die Frage ist, hätte mein Architekt mich nicht darüber im Vorfeld in Kenntnis setzen müssen?

    LG
    Chris
     
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    Dies ist nicht einheitlich geregelt -
    in einigen Bundesländern ex. (NRW) hat man die Prüfung von Ein- und Zweifamilienhäuser wiedereingeführt.....
    in anderen Bundesländern ex. (Brandenburg) wurde sie wieder abgeschafft......auch für Garagen ex ist in RLP seit 2015 Statik notwendig, allerdings keine Prüfung etc
    Ohne Angabe Bundesland und GKL, Nutzung und m² und was ist mit dem Anbau? ist dies Rätselraten....befreit werden kann unter Umständen .....es gibt "Statiker/TWP" mit Zusatz "prüfungsbefreit", aber auch dies ist wieder Bundesland abhängig....
     
  3. #3 CENTA76, 17.05.2019
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    Bundesland Baden-Wuerttemberg...im Anhang die LBOVVO §18.
    Wir sind eindeutig Gebäudeklasse 1-3. Wohnfläche 124m², Gesamte Fläche 238m².
    Mein Statiker versicherte mir, das es auch wie in Absatz 6 angegeben überhaupt keine Schwierigkeiten geben kann.

    Danke!!

    LG
     

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    Weil am Rhein/ Sonderstatus plus die aufgeführten, dort kann die genehm. Behörde dies fordern...
    Regierungsbezirk Freiburg/ Tübingen etc

    Binzen Efringen-Kirchen Blansingen Eimeldingen Fischingen Grenzach-Wyhlen Winterlingen etc etc , es gibt da eine Liste - ansonsten ist dies Sache Ihres Architekten, Begründungslos wird da sicher keine Forderung erhoben, insofern alle Kriterien erfüllt sind, ihr TWP " lange genug arbeitet und in der entsprechenden Liste " geführt wird, ist für mich erstmal nicht ersichtlich warum das Bauamt dies fordert...
     
  5. #5 CENTA76, 17.05.2019
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    ...der zuständige Herr der dies fordert bezieht sich auf das:

    "meine Entscheidung begründet sich auf §18 LBOVVO Absatz 2"
    Absatz 2, so sagte mir jedenfalls mein Architekt, bezieht sich aber auf die Gebäudeklasse 4-5...!!??

    ...oder?
     
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    Nein 1- 3

    sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 bis 250 m2 Grundfläche, die neben einer Wohnnutzung oder ausschließlich

    a)
    Büroräume,

    b)
    Räume für die Berufsausübung freiberuflich oder in ähnlicher Art Tätiger und

    c)
    anders genutzte Räume mit einer Nutzlast von jeweils bis 2 kN/m2

    enthalten, ist c höher bei Ihnen ?

    2.2 bei grundlegender statischer Änderung, vermutlich zielt er darauf ab
     
  7. #7 Gast85808, 17.05.2019
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    Erdbebenzone?
     
  8. #8 CENTA76, 17.05.2019
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    nein, definitiv nicht.

    der gute Mann bezieht sich insbesondere auf den Satz in Absatz 2:
    Eine Prüfung entfällt bei:
    "sonstigen Änderungen von Wohngebäuden und anderen Gebäuden nichtgewerblicher Nutzung,
    wenn nicht infolge der Änderung die wesentlichen Teile der baulichen Anlage statisch nachgerechnet
    werden müssen."

    D.h. hier wird jetzt mein Statiker überprüft? Er hatte ja bereits alles berechnet, sein OK gegeben und
    dem Bauamt mit dem Baugesuch eingereicht.

    Danke!!!!
    LG
     
  9. #9 CENTA76, 17.05.2019
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    Auch keine Erdbebenzone...
     
  10. SIL

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    @Skogen #4 @CENTA76 # 2.2 ...
    Ja, das wird nunmehr geprüft, sofern Sie "freie Wahl" haben mit der Auswahl des Prüfstatikers, pauschal FP abschliessen - vermutlich wird dieser auch das BV zumindest einmalig "besuchen" ob das ganze dann "verschlimmbessert" wird, weiss niemand.
     
  11. #11 CENTA76, 17.05.2019
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    OK, soweit so gut.
    Das so was vorkommen kann hätte mir doch aber, von welcher Seite auch immer, mitgeteilt werden müssen, oder?
    Als Bauherr steht man jetzt wie ein Idiot da. Man hat Architekt und Statiker..etc.. beauftragt und darauf vertraut das alles
    soweit passt und auch alles dementsprechend kommuniziert wird. Jetzt darf ich den Geldbeutel aufmachen....Sahne!!

    Danke euch!

    LG
     
  12. #12 Gast 85175, 17.05.2019
    Gast 85175

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    Deine Beschwerde solltest an die Damen und Herren im Landtag richten und dir überlegen, ob Du richtig gewählt hast. Oder halt zahlen und Klappe halten, wie Du willst...
     
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