Putz "glätten" - 10% Regel?

Diskutiere Putz "glätten" - 10% Regel? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, es steht im Raum, dass ich das EFH inkl. ELW BJ1978 meiner Eltern im kommenden Jahr übernehmen werde. Aktuell lassen wir bei...

  1. #1 Carphunter, 13.12.2021
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    Hallo zusammen,

    es steht im Raum, dass ich das EFH inkl. ELW BJ1978 meiner Eltern im kommenden Jahr übernehmen werde.
    Aktuell lassen wir bei einem Energieberater berechnen, welche energetischen Maßnahmen getroffen werden müssten, um in eine KFW Förderung zu fallen.

    Parallel mache ich mir auch gedanken welche Einzelmaßnahmen wir ggfs. durchführen lassen könnten, sollte das mit dem KFW Sanierung zum Effizienzhaus zu teuer werden.
    Dabei kam die Frage nach dem Außenputz auf. Laut ENEV muss bei einer Veränderung von >10% der Fassade gedämmt werden. Das trifft ja nicht zu, wenn auf den vorhandenen Putz noch eine Schicht aufgetragen wird, oder? Aktuell ist ein sehr grober Strukturputz (ähnlich diesem Putzfassade überputzen) aufgetragen. Angenommen ich hoble/glätte diesen, darf ich dann einen glatten Putz auftragen, ohen eine Dämmung zu verbauen?
    Danke im Voraus.

    Gruß
    Carphunter
     
  2. SvenvH

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    Erlaubt sind lediglich kleinere Ausbesserungsarbeiten. Dein Vorhaben fällt unter Komplettsanierung. Also 100%. Man sollte bei energetischen Maßnahmen nicht immer nur die Investitionskosten betrachten sondern auch die spätere Ersparnis. Für die KfW Förderung benötigst du ohnehin einen Energieberater. Der kann dir auch ausrechnen wie hoch die Ersparnis ausfällt. Die Einsparungen sind je nach Aktuellem Zustand des Gebäudes sehr beachtlich.
     
  3. #3 Gast 85175, 13.12.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Doch.


    Nein.
     
  4. #4 trockener Bauer, 14.12.2021
    trockener Bauer

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    Naja, ganz so pauschal kann man das nicht mit "Nein" beantworten.
    Es gibt immer noch das Argument der "Wirtschaftlichkeit". Wenn du einen findigen Energieberater hast, kann der es über die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wegdiskutieren. Ob das Sinn macht, könnt nur Ihr (Du und der Energieberater) beurteilen. Sven hat es ja schon gesagt: Energie kostet auch Geld.

    PS:
    heißt jetzt GEG. Steht aber fast das Gleiche drin.
     
  5. #5 VollNormal, 14.12.2021
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    Eine Fassadendämmung nur um des Dämmens Willen rechnet sich wirtschaftlich selten. Wenn das Haus aber sowieso komplett eingerüstet wird, kann das schon anders aussehen. Wenn man unbedingt will, sollte sich das trotzdem wirtschaftlich kaputt rechnen lassen. Ob die Dämmung trotz fehlender Wirtschaftlich nicht doch sinnvoll wäre, ist noch mal eine andere Frage.
     
    Gast 85175 gefällt das.
  6. #6 Carphunter, 14.12.2021
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    Hallo zusammen,

    Danke erstmal für die vielen Antworten.

    Die Idee war ja, dass wir nur den unschönen Putz glätten, damit das Haus einigermaßen modern aussieht. Prinzipiell habe ich ja nichts gegen eine Dämmung, allerdings schlägt die ja mit einem riesigen Plus an Investitionskosten zu Buche.
    Das Haus hat eine Grundfläce von 14x11m. Ich habe mal überschlagen (mir fehlen noch die genauen Höhen, deshalb habe ich das überschlagen, Fenster nicht abgezogen), dass ich etwa 300m² Dämmung bräuchte - Stärke unbekannt (Ziegel sind 30er Klimaton). Legt man nun etwa 200€/m² zu Grund käme das Ganze dann auf 60t€...wieviel würde man da über eine Förderung der KFW/BAFA Einzelmaßnahme bekommen?
    Danke im Voraus.

    Gruß
    Carphunter
     
  7. #7 VollNormal, 14.12.2021
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    Und was würde dich das "Glätten" des Putzes kosten? Die Differenz wäre ja dann relevant für die Wirtschaftlichkeit der Dämmung.

    Die Klimaton-Steine (und den restlichen Wandaufbau) kenne ich nicht, weiß also nicht, welchen u-Wert die Wand aktuell hat. Demnach kann ich auch keine erforderliche Dämmstärke abschätzen.

    Aber für eine eventuelle Förderung brauchst du eh einen gelisteten Energieberater. Der kann dir auch die mögliche Heizkostenersparnis ausrechnen.
     
  8. #8 Carphunter, 14.12.2021
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    Hallo,

    genau richtig. Das gilt es abzuwägen.
    Unser Energieberater rechnet aktuell die komplette Hülle durch. Mich hat eben nur interessiert, was denn wäre, falls wir dann eben nicht die Außenwände dämmen (Kosten) - sprich: kann ich den Putz nur ersetzen.
    Also sehe ich das richtig, dass ich nicht nur "etwas besser" vom U-Wert her werden muss, sondern mind. einen speziellen Wert erreichen -richtig? Dachte nämlich auch schon an einen Dämmputz o.ä..

    Gruß
    Carphunter
     
  9. #9 VollNormal, 14.12.2021
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    Hat dein Energieberater dir nicht erklärt, wie das läuft?

    Es gibt die gesetzlichen Anforderungen an den Wärmedurchgang, die stehen im GEG Anlage 7. Die dort genannten Werte sind grundsätzlich einzuhalten (dass es Ausnahmen gibt, wurde ja schon angedeutet). Und es gibt die Anforderungen, die du einhalten musst, wenn du eine Förderung abgreifen willst. Die stehen in den jeweiligen Merkblättern der Fördergeber. Letztere sind natürlich strenger als die gesetzlichen.

    Am Ende ist ein Rechenspiel, ob sich die zusätzlichen Aufwände für die Förderung lohnen. Aber das sollte dein Energieberater dir als Ergebnis seiner Berechnungen sagen können.
     
  10. #10 Carphunter, 14.12.2021
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    Wir hatten das Gespräch mit dem Architekten. Der hat die Bestandsaufnahme gemacht udn gibt es jetzt dem Energieberater zum Rechnen. Da wir aber das Ergebnis erst Ende Januar bekommen (sind wohl ziemlich ausgebucht), konnte ich noch nicht warten :)

    Gruß
    Carphunter
     
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Putz "glätten" - 10% Regel?

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