Rechnung von Bausachverständiger erhalten obwohl keinen Vertrag gibt, was nun?

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  1. zizzi

    zizzi

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    Hallo zusammen,

    bei unseren Bauvorhaben, ich wollte gerne eine öffentlich bestellt und vereidigte Bausachverständiger beauftragen. Ich habe mit einer von Verband privater Bauherren e. V. Regionalbüro Osnabrück telefonisch Kontakt aufgenommen. Erste Gespräch(persönlich) dürfte kostenlos durchgeführt werden. Am 27.10.2017 fand unser erstes Gespräch statt. Wir haben über Baubeschreibung gesprochen und ein paar Ideen bekomme, unsere Fragen würde beantwortet (Es hat ca. 2 Std. gedauert). Der Bausachverständiger hat uns gesagt in den nächsten Tagen werde ich das Protokoll für unser erstes Gespräch und das Angebot zusenden. Da wir am 30.10.2017 ein Termin mit Bauunternehmer für Vertragsunterschreibung abgemacht hatten, habe ich telefonisch von der BSV gebeten, die o.g Unterlagen bis dahin zu uns per E-Mail sendet um wir uns für Vertragsunterschreibung vorbereiten können. Bis dieser Zeit habe ich am Telefon ca. 1 Std. telefonisch mit BSV gesprochen. Wir haben den Vertrag mit BU abgeschlossen (besser als gedacht unsere Wünsche wurde im Vertrag erfühlt). Am 31.10.2017 habe ich das Protokoll und Angebot von BSV bekommen. Im Angebot stand ‚Leistungszeitraum: ‚September 2017 – September‘ 2018(merkwürdig). Da wir vertraglich unseren Bauzeitraum von April 2018 bis November 2018 festgestellt haben und unser erstes Gespräch (mit BSV) am 27. Oktober war, habe ich telefonisch von BSV um die Korrektur für Leistungszeitraum gebeten. Im 2. Angebot stand Leistungszeitraum: ‚September 2017 – November 2018‘(merkwürdig) und ‚Im Auftragsfall müsste Sie für eine Dauer von ~ 8 Monaten im Verband privater Bauherren beitreten.‘ (monatliche kosten ca. 15€)

    Da ich das Protokoll nicht rechtzeitig bekommen habe und keine richtige Korrektur Leistungszeitraum für Leistungszeitraum gibt, möchte ich nicht mit dieser BSV Vertrag abschließen.

    Heute habe ich eine Rechnung von BSV als erste Abschlag (ca. 650€) bekommen die ich innerhalb von 5 Tagen bezahlen muss!

    1. Der BSV hat seien 1. Leistung: Baucheck – Prüfung der Unterlagen (obwohl nicht perfekt) erfühlt.

    2. Ich habe eine Leistung von BSV bekommen, bevor ich ein Angebot und Kostendarstellung von Ihn bekommen habe.

    3. Ich habe keinen schriftlichen Vertrag mit ihn. (Noch nicht schriftlich beauftragt).

    Er hat etwas gemacht, ohne mich von Folgekosten zu informieren! (Wenn ich gewusst hatte, dass für so ein Protokoll und ein paar Tipps 650€ bezahlen muss, hatte ich das definitiv nicht gefragt).

    Wer hat Recht? Was nun?
     
  2. #2 petra345, 18.11.2017
    petra345

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    Ein Vertrag muß nicht schriftlich abgeschlossen werden! Im Internet werden Verträge auch ohne schriftliche Bestätigung getätigt. (Leider hat man das nicht abstellen wollen)

    Wenn der Mann zwei Stunden Beratung oder was immer gemacht hat, kann man darin einen Vertragsabschluß sehen. Dann gilt, wer die Augen nicht vorher aufmacht, macht sie hinterher auf.

    Aber wenn darüber eine schriftliche Zusammenfassung vereinbart wurde und diese nicht rechtzeitig beigebracht wurde, ist die verspätete Leistung wertlos. Für eine wertlose Leistung muß man nichts bezahlen.

    Also eine schöne Aufgabe für Juristen. Wie ein Richter das beurteilt??? steht in den Sternen.
     
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