Rückbau Garage und Mauer durch Nachbar - Problem

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  1. #1 Baggerbedrieb, 25.12.2017
    Zuletzt bearbeitet: 25.12.2017
    Baggerbedrieb

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    Vor 60 Jahren wurde hier unsere Garage an die des Nachbarn angebaut. Seine Wand ist ein Stück länger als unsere Garage wodurch sich eine Überdachte Wind und Blickgeschützte Terrasse ergibt.

    Wenn der Nachbar nun seine Garage zwecks Neubau von drei Einfamilienhäusern rückbaut, schaut man von unserer Terrasse auf die neue Zufahrtsstraße zu den drei Häusern.

    Die Mauer steht auf seinem Grund. Könnte man zwecks Erhalt der Mauer nun statische Gründe bezüglich unserer Garage vorbringen? Tatsächlich wäre diese auch ohne Nachbars Wand standsicher.

    Wer muss eigentlich das verputzen der Grenzwand und das anbauen eines Ortgsangs bezahlen?

    Des weiteren ist ein weiteres Gebäude auf unserem Grund tatsächlich statisch von Nachbars Gartenmauer abhängig. Kann er diese dann einfach abreisen? Eingetragen ist da nichts, lediglich von beiden Seiten geduldet.
     
  2. #2 petra345, 26.12.2017
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    Solche Fragen sind im Nachbarschaftsrecht, vermutlich in jedem Bundesland etwas anders, geregelt.

    Wenn es seine Mauer auf seinem Grund ist, kann er sie vermutlich wegnehmen. Dein Gebäude muß auch ohne seine Mauer standfest sein. In Holland ist das bei Reihenhäuser anders geregelt.

    Wenn jetzt Deine Wand verputzt werden muß, hätte sie das auch ohne seine Wand sein müssen.
    Du kannst nicht verlangen, daß er die Kosten dafür übernimmt, wenn Du es ohne seine Mauer schon früher hättest machen müssen.
     
Thema: Rückbau Garage und Mauer durch Nachbar - Problem
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  1. Wer muß verputzen wenn Nachbar garage abreist

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