Schlüßel Übergabe an Bauherren während der Bauzeit

Diskutiere Schlüßel Übergabe an Bauherren während der Bauzeit im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Da ich erst spät von der Arbeit komme habe ich mir nun einen Schlüssel für die Baustelle aushändigen lassen. Prompt musste ich einen Zettel...

  1. #1 Jens085, 05.07.2019
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    Da ich erst spät von der Arbeit komme habe ich mir nun einen Schlüssel für die Baustelle aushändigen lassen. Prompt musste ich einen Zettel unterschreiben auf welchem unter anderem steht:

    "Der Zutritt in das nicht fertig gestellte Bauvorhaben erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Bauträgers und dessen Mitarbeiter. Der unterzeichnende Bauherr willigt in diesen Haftungsausschluss ausdrücklich ein und stellt den Bauträger und dessen Mitarbeiter insoweit von jeglichen eigenen Schadensersatzansprüchen oder Ansprüchen Dritter frei."

    Jetzt habe ich schon etliche Macken in Türen und Fenstern festgestellt und ich werde den Austausch vor Hausübergabe verlangen. Kann der Bauträger nun behaupten, ich hätte die Schäden selbst verursacht und sich somit aus der Sache herausreden? Und wenn ja, muss der Bauträger beweisen, dass der Schaden durch mich entstanden ist oder muss ich Beweisen, dass der Schaden nicht durch mich entstanden ist?
     
  2. #2 Fabian Weber, 06.07.2019
    Fabian Weber

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    Bei dem Wisch geht es um Deine Gesundheit auf der Baustelle, falls Du z.B. in einen Nagel trittst.

    Wenn es ein Bauträger ist, dann sei froh, dass er Dich überhaupt auf das Grundstück lässt.
     
  3. #3 Fabian Weber, 06.07.2019
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    Die Art der Mängelbeseitigung obliegt dem Bauträger, verlangen kannst Du hier erstmal gar nichts. Beim Bauträgergeschäft bist Du nicht der Bauherr sondern nur der Käufer, das ist ein Riesen Unterschied.
     
  4. SIL

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    Zum Teil joar :e_smiley_brille02:

    Je nach Ihrem Verhältnis zum BT entweder 'dumm stellen' ergo gar nix unternehmen oder bei sehr guten Verhältnis weist man auf die Mängel hin, aber nicht im '"Sinne sofortiger Abstellung' und nein bis zur 'Übernahme' ist die Mangelfreie Errichtung Sache des BT, die Beweislastumkehr erfolgt erst dann zu Ihren Lasten ab 'Abnahme'.
     
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  5. #5 simon84, 06.07.2019
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    Alles was als Mangel empfunden wird mit Fotos und Datum dokumentieren, das wird sicher nicht schaden. Und den Bauträger drauf hinweisen
     
  6. #6 Jens085, 06.07.2019
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    Hallo zusammen, mein Fehler... meinte natürlich GU kein Bauträger. Also ist das mit dem Schlüssel unbedenklich? :-)

    Verstehe das auch nicht ganz. Die haben als erstes die Haustür und Treppe rein gebaut. Ob die, die nächsten 4 Monate Innenausbau überleben?
     
  7. #7 Fabian Weber, 07.07.2019
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    Müssen Sie halt anständig schützen. Dem GU ist es doch egal, der holt sich das alles von seinen Subunternehmern wieder, wenn was kaputt ist.
     
  8. #8 Fabian Weber, 07.07.2019
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    Ja, bei einem Schaden muss ja erstmal der Nachweis erbracht werden, dass Du das warst. Da reicht nicht zu sagen, das war am Freitag noch ganz und nach dem Wochenende kaputt.
    Man muss Dich beim Zerstören schon erwischen:)
     
  9. #9 Jens085, 07.07.2019
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    Danke, das wollte ich nur bestätigt wissen :-)
     
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