Schlussabnahme durch Bauamt in Brandenburg

Diskutiere Schlussabnahme durch Bauamt in Brandenburg im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nachdem unser Haus nun bald fertig ist, stehen wir vor dem Problem, dass wir die Außenanlagen (Stellplatz, Zufahrt und Zuwegung) anders...

  1. #1 jochen35, 18.09.2005
    jochen35

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    nachdem unser Haus nun bald fertig ist, stehen wir vor dem Problem, dass wir die Außenanlagen (Stellplatz, Zufahrt und Zuwegung) anders errichten wollen als im Lageplan eingezeichnet. Wir haben uns also gedacht, dass wir mit den Außenanlagen warten bis die Schlussabnahme durch Bauamt erfolgt ist. Nun wurden wir aber darauf hingewiesen, dass zur Bauabnahme auch die Stellfläche und die Zufahrt nachgewiesen werden muss.

    Wie sollen wir uns am besten verhalten bzw. was droht uns, wenn die Stellfläche und Zufahrt nicht der Planung gemäß Lageplan entspricht?

    Viele Grüsse
     
  2. #2 simones, 29.09.2005
    simones

    simones Gast

    Auch ein ungepflasterter Weg oder Platz kann ein Stellplatz sein.

    Solange die Einfahrt da bleibt wo sie ist und im B-Plan nicht ausdrücklich steht, daß im "Hinterland" kein Stellplatz errichtet werden darf, kannst Du Deinen Stellplatz hinsetzen wo Du möchtest.
     
  3. OK

    OK

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  4. #4 simones, 01.10.2005
    simones

    simones Gast

    :cry Sicher kann in diesen von Bürokraten und § regiertes Land keiner sein
     
  5. #5 MoRüBe, 02.10.2005
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    erst recht nicht ...

    in Brandenburg... :mauer :mauer :mauer
     
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Schlussabnahme durch Bauamt in Brandenburg

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