Schlussrechnung als Überraschung, wie kann man sich wehren...

Diskutiere Schlussrechnung als Überraschung, wie kann man sich wehren... im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich weiß zwar nicht warum ich das jetzt mal wieder mache, aber nun gut: Wer baut mit wem? Das gehört zu den Grundbegrifflichkeiten beim...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #21 saarplaner, 22.08.2011
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Ich weiß zwar nicht warum ich das jetzt mal wieder mache, aber nun gut:

    Wer baut mit wem?

    Das gehört zu den Grundbegrifflichkeiten beim Bauen (auch für Laien)!
     
  2. #22 ThomasMD, 22.08.2011
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Darf ich mitraten?

    Lean = Mager

    Also Abnehmberater, sowas wie Weight Watcher?
     
  3. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ...der Unternehmer wird Endy sicher nicht alle Rechnungen zeigen, wahrscheinlich auch nicht zeigen müssen.

    Den Tip werte ich allerdings so, vor dem Auffahren grosser Geschütze das Gespräch zu suchen, um ggf Unstimmigkeiten zu klären....

    Das halte ich im Übrigen auch aus Gründen der Informationsbeschaffung für notwendig....

    Der Anwalt, falls notwendig, kann dann aufgrund einer besseren Informationsbasis entscheiden....
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Selbst wenn es bei Dir so war, ist das völlig ohne Belang. Vermutlich handelt es sich beim Vertragspartner des Fragestellers nichtmal um einen BT, sondern um einen GÜ.

    Es drängt sich geradezu auf:
    "Lean Experte" steht offenbar neudenglisch für "Halbwissender", auch "Schmalspurfachmann" genannt... :mega_lol:
    Fragt sich nur, worin?
    In Sachen Bau/Baurecht aber keinesfalls.
     
  5. #25 Gast036816, 22.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ ENDY - zahl doch erst einmal die vertraglich vereinbarte schlussrechnungsrate, da verlierst du nicht den vereinbarten nachlass.

    den darüber hinaus gehenden restbetrag lehnst du erst einmal ab und weist die forderung zurück, mit der begründung, die mehrkosten wurden nicht angemeldet und als nachtrag nicht vertraglich vereinbart. gleichzeitig solltest du auch verhandlungsbereitschaft signalisieren. nachweisliche mehrkosten, die du zu vertreten hast und auch nachvollziehen kannst, sollten auch zügig angewiesen werden.

    da wirst du sicher eine antwort erhalten, bis dahin solltest du dich an einen anwalt wenden können.
     
  6. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Gute Vorgehensweise!
     
  7. #27 wasweissich, 22.08.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    leute , lest doch zwischen den zeilen :

    da steht , dass alle gewerke ausführlich mit mengen kalkuliert und "berechnet" wurden .

    und da steht , dass fast alle positionen teuerer geworden sind , z.t. erheblich .

    sowas ergibt sich , wenn 80m² fliesen angeboten werden , wissend , dass es 120 m² werden .

    weil man für das agebot die vorgabe hat , xxx xxx€ nicht zu übersteigen .

    und das dann als einheitspreisvertrag , ergibt nach dem aufmass mal eben 30 000 € nachschlag .

    eine prüfung des vertrages im vorfeld hätte das wahrscheinlich aufgedeckt .

    jetzt wird der beste rechtsanwalt nicht viel rausholen ......
     
  8. #28 wasweissich, 22.08.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das bauunternehmen hat keine preise angehoben .

    die haben nur die tatsächlichen mengen abgerechnet . und die sind halt 10% höher , als die angebotenen .:shades
     
  9. #29 Baufuchs, 22.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das wird wohl so sein.

    Der Hinweis "Anwalt" bleibt trotzdem der Richtige.

    Denn was ENDY bei Vertragsabschluss nicht verstanden hat, versteht er nun bei Schlussrechnung ohne fremde Hilfe auch nicht.
     
  10. Azalee

    Azalee

    Dabei seit:
    23.02.2010
    Beiträge:
    656
    Zustimmungen:
    1
    Aber muss ein daraus resultierender Mehrpreis nicht auch per Nachtrag geregelt werden? Bei uns war es jedenfalls so. Durch Änderungswünsche unsererseits vergrößerte sich die Fliesenfläche leicht und der entsprechende Mehrpreis wurde in einem der Nachtragsangebote ausgewiesen (zu denen wir übrigens grundsätzlich schriftlich - zumindest per Mail - unser OK geben mussten).

    Gruß
    Christiane
     
  11. #31 wasweissich, 22.08.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    warum ? wenn im vertrag steht : " abgerechnet werden tatsächliche mengen nach aufmass (oder etwas ähnliches ) " was gibt es da nachzukarten ?

    muss man halt den vertrag richtig lesen .... :D
     
  12. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    .....ja, aber erst nach dem Gespräch. Wenn dem so ist, dass der Unternehmer gnadenlos schöngerechnet hat, kann das der Anwalt schon mal für die weitere Vorgehensweise berücksichtigen...
    Das wird ENDY hoffentlich auch ohne Fachmann verstehen, wenn ihm der Unternehmer sagt: Kalkuliert hab ich 100qm, geworden sinds 120 und der Verschnitt kommt auch noch dazu.....
     
  13. #33 wasweissich, 22.08.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    beim einheitspreivertrag ist es mit dem verschnitt essig (für den BU)

    was in dem vertrag genau steht , weiss noch nichtmal ENDY , also raten wir halt das wahrscheinlichste .

    und 30k€ über alle gewerke verteilt wird kaum vom anwalt nachhaltig angreifbar sein ....
     
  14. #34 Baufuchs, 22.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Genau da habe ich meine Zweifel.

    Denn das hätte er ja aus Vergleich Vertrag/Rechnung schon erkennen können/müssen.
     
  15. ENDY

    ENDY

    Dabei seit:
    14.01.2011
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständiger
    Ort:
    Hof
    servus wieder, die Idee von Rolf a i b ist gut und interessant, aber mit einem Haken.

    Ich soll Skonto in der Höhe von 4% auf die Gesamtpreis bekommen, in der Schlußrechnung. Bestandteil der Schlußrechnung ist kleiner Restbetrag der verträglichen Sume und gleichzeitig auch der o.g. problematische, nicht vereinbarte und unbekannte Aufpreis. Aus diesen zwei Bestandteilen ergibt sich Schlußrechnung und davon sollte 4% Skonto gewährt werden.

    Wie da geschrieben wurde, dass von einigen Arbeiten mehr gemacht wurde (z.B. geflieste Fläche ist größer), stimmt nicht. Wir haben genau aufgepasst, damit wir bei Materialauswahl und auch gefliesten Flächen IMMER im geplantem Bereich bleiben. Preis für von uns gewählten Fliesen enspricht dem geplantem Preis, geflieste Fläche ist sogar KLEINER. Preis für von uns ausgesuchten Bodenbeläge entspricht auch dem geplantem Preis (bei Planung wurde sogar Preis für Arbeit des Bodenlegers im Preis für qm für einzelne Bodenbeläge schon mitgeplant) Ich bin mir bewusst, dass Preis für einige Positionen haben wir überschritten, für diese habe ich aber auch Zusatzangebot bekommen und unterschrieben (z.B. Sanitär, Treppe), das passt, ist klar.

    Plötzliche Preiserhöhung in restlichen Positionen (Heizung, Isolierarbeiten, Trockenbauarbeiten, beton- und Stahlarbeiten, Zimmmermanarbeiten, Schloßerarbeiten, Mauerwerkarbeiten, Ab- und Brauchwasserarbeiten und fast ALLE andere), was zusammen genannte 30T Euro macht, ist mir unklar und fraglich und ist Objekt meiner Interesse. Wie sich da verhalten...wie kann so etwas entstehenß Komplete Planungsfehler der baufirma, abzocke... habe prinzipiell keine Lust diesen Aufpreis zu bezahlen und Folgen ew. Planungsmangel oder Spekulationen zu tragen
     
  16. #36 Manfred Abt, 23.08.2011
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Mein Gott Endy,

    den wesentlichen Anteil deines Skonto hast du dir doch schon mit den immer schnell gezahlten Anzahlungen erarbeitet. Diesen Anteil darfst du dir doch sowieso nicht mehr wegnehmen lassen! Es sei denn, du hast dir dieses Recht schon bei der Vertragsentwicklung klauen lassen.
     
  17. SvenW

    SvenW

    Dabei seit:
    04.09.2007
    Beiträge:
    829
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Arbeiter
    Ort:
    Hannover
    Ich würde das bezahlen, was korrekt ist und den Rest erst mal bestreiten. Der Unternehmer hat ein Recht auf seine Kohle für die vertraglichen Leistungen. Und von der vertraglichen Summe würde ich die 4% anziehen. Damit bist du erst mal sauber und über den Rest muß man sich streiten. Ein Anwalt ist sicher hilfreich, aber ein Gespräch kann vielleicht!!! vieles schneller klären.

    Und wenn wirklich über fast alle Gewerke zu wenig berechnet wurde, dann sollte man mal fragen was der da eigentlich gerechnet hat. Denn wenn der Bauherr einen "dicke Daumen" Preis gewollt hätte, dann hätte man keine detaillierte Aufstellung machen müssen. Das es mal irgendwo teurer wird ist unvermeidlich, aber wenn er sich überall verrechnet würde ich mal fast von Täuschung ausgehen. Er wollte den Auftrag haben und hat die Gewerke so lange schön gerechnet bis der gewünschte Preis rauskam.

    Also erst mal mit dem Herrn (oder der Dame) reden und wenn er nicht wirklich schlüssige Erklärungen hat (5000€ Zusatz für die Heizung einfach so ist ne Menge) nimm dir einen Anwalt für Baurecht.
     
  18. #38 Gast036816, 23.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn der unternehmer bei der schlussrechnung mit 4 % (sonder)skonto lockt, dann hat das ganze einen haken und ist ein lockangebot zum reinfallen!

    zahl den restbetrag wie er dem vertrag entspricht. über die mehrkosten schickst du dem unternehmer einen freundlichen brief und forderst ihn auf, mit einem prüfbaren soll-ist-vergleich die mehrungen nachvollziehbar zu belegen auf basis der vertraglich vereinbarten preise. setz denen eine frist von 2 wochen dazu.

    bei der kostensteigerung kann man getrost 4 % skonto sausen lassen.
     
  19. #39 ManfredH, 23.08.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Geht das denn? Nach meinem Verständnis dient das Skonto der Zahlungsbeschleunigung und gilt deshalb immer einzeln auf die jeweiligen (Teil-)Zahlungen bezogen.

    Wäre es denn rechtlich zulässig, durch Überschreitung des Zahlungsziels nur bei der letzten Rechung auch rückwirkend das für die vorangegangenen Teilrechnungen gewährte Skonto wieder zurückzufordern? (Und müsste es in diesem Fall nicht Skonto, sondern Erpressung heissen?)
     
  20. ENDY

    ENDY

    Dabei seit:
    14.01.2011
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständiger
    Ort:
    Hof
    Bin überzeugt, dass Recht auf unsere Skonto besteht ohne Zweifel, ALLE Rechnungen bisher fristgerecht bezahlt, das ist eindeutig nachweisbar.

    Vermute, dass Baufirma unseres schlüsselfertigen Bauens aber nicht fähig wird, alle Preiserhöhungen in einzelnen Positionen nachweisen können, es geht wahscheinlich nicht. Oder irre ich mich?
    Die werden wahrscheinlich behaupten, dass das und das notwendig war, dass das und das falsch eingeschätzt wurde und da mehr Baumatereial gebraucht wurde usw. Die Frage ist - wozu macht man dann die Planung, Preisplanung? Klar, beim Bauen kann ich mir vorstellen, dass ein Paar tausend draufkommen. Aber nicht doch 30T und nicht Aufpreis für fast jede einzelne Position (übrigens, nur 2 Positionen sind in Schlußrechnung ohne Aufpreis geblieben...)
     
Thema: Schlussrechnung als Überraschung, wie kann man sich wehren...
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. schlussrechnung plötzlich eine Position für Arbeiten die nie angemeldet wurden

Die Seite wird geladen...

Schlussrechnung als Überraschung, wie kann man sich wehren... - Ähnliche Themen

  1. Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen

    Unverschuldete Mehrkosten von Schlussrechnung der Bauleitung abziehen: Huhu, es gab schon viele Fragen zu diesem Thema, aber noch keine die auf meinen Sachverhalt zutrifft. Im Rahmen der Kernsanierung unseres...
  2. Schlussrechnung immer erforderlich?

    Schlussrechnung immer erforderlich?: Hallo, ist bei Bauleistungen eine Schlussrechnung immer erforderlich oder ist sie nur dann erforderlich, wenn es Anzahlungen oder...
  3. Falsche Schlussrechnung

    Falsche Schlussrechnung: Hallo Ich habe von meinem Heitzungsbauer eine Auftragsbestädigung für eine WRL und WP für einen Neubau. Wärend der Baufase hat der...
  4. Schlussrechnung mit hohen Abweichungen der Arbeitsstunden

    Schlussrechnung mit hohen Abweichungen der Arbeitsstunden: Hallo zusammen, nach gut zwei Jahren kam nun die Schlussrechnung unseres Zimmermanns. Leider sind die Angaben bezüglich der Arbeitsstunden im...
  5. Verjährung auf anspruch einer Schlußrechnung

    Verjährung auf anspruch einer Schlußrechnung: Hallo, ich habe gerade festgestellt das ich einen Bauvertrag aus dem Jahr 2013 noch nicht abgerechnet habe. Nachdem ich hier ca. 99 % der...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.