Schmalseitenprivileg! Kurze Frage!

Diskutiere Schmalseitenprivileg! Kurze Frage! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; (6) 1 Vor zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügt als Tiefe der Abstandsflächen die Hälfte der nach Abs. 5 erforderlichen...

  1. howa

    howa

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    (6) 1 Vor zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügt als Tiefe der Abstandsflächen die Hälfte der nach Abs. 5 erforderlichen Tiefe,mindestens jedoch 3 m;

    Hi,

    ich finde das ist nicht ganz deutlich geschrieben! Ich würde sagen das ich auf zwei Seiten je Seite 16m also insgesamt 32m das Schmalseitenprivileg anwenden darf! Lieg ich da richtig?

    Gruß Walter
     
  2. #2 Baufuchs, 12.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wohl richtig

    sonst hätte es auch heissen müssen: "Vor 2 Außenwänden von insgesamt nicht mehr als 16m Länge...."
     
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