Schmalseitenprivileg! Kurze Frage!
Diskutiere Schmalseitenprivileg! Kurze Frage! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; (6) 1 Vor zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügt als Tiefe der Abstandsflächen die Hälfte der nach Abs. 5 erforderlichen...
Thema:
Schmalseitenprivileg! Kurze Frage!
Die Seite wird geladen...
-
Schmalseitenprivileg! Kurze Frage! - Ähnliche Themen
-
Haustür Betonsturz kürzen
Haustür Betonsturz kürzen: Hallo, Sorry erstmal, ich habe dieses Thema eben versehentlich bei Neubau gepostet. Also hier nochmal. wir haben neue Fenster und eine Haustür... -
Haustür Betonsturz kürzen
Haustür Betonsturz kürzen: Hallo, wir haben neue Fenster und eine Haustür für unseren Altbau bestellt. Leider haben wir jetzt ein Problem mit der Haustür festgestellt. Alle... -
Klebevinyl an Wand und Radiatoren nachträglich kürzen
Klebevinyl an Wand und Radiatoren nachträglich kürzen: Moinsen an Alle, wir haben kürzlich ein Unternehmen mit der Verlegung eines Klebevinyls für unser Wohnzimmer beauftragt. Beim Aufmaß haben wir... -
NBauO Grenzabstände Schmalseitenprivileg
NBauO Grenzabstände Schmalseitenprivileg: Folgende Situation: Das Grundstück hat die grundsätzliche Form eines Pfeifengrundstückes, allerdings mit einem breiten Pfeifenstiel und einem ca.... -
Schmalseitenprivileg kombiniert mit Abstandsflächenübernahme
Schmalseitenprivileg kombiniert mit Abstandsflächenübernahme: Ich bin Miteigentümerin eines bebauten Grundstücks in Bayern. Das bestehende Haus auf dem Nachbargrundstück soll (vor allem in die Höhe) erweitert...