Schöck Novomur

Diskutiere Schöck Novomur im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich würd' mir eher die Gleichwertigkeit bescheinigen lassen und dann ggfs. vom Baubegleiter überprüfen lassen, wenn ich noch Zweifel hätte. Als...

  1. #21 Inkognito, 11.03.2014
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    Inkognito Gast

    Ich würd' mir eher die Gleichwertigkeit bescheinigen lassen und dann ggfs. vom Baubegleiter überprüfen lassen, wenn ich noch Zweifel hätte. Als (halber) Laie sind Zulassungen manchmal nicht ganz trivial.
     
  2. maalox

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    .....so, viel Wirbel um nichts. Es mußte ein Gutachten erstellt werden, welches von dem Baustoffhandel, der unserem Maurer die Steine geliefert hat, bezahlt wird. Das ist Anfang der Woche beim TÜV eingegangen und vor zwei Tagen wurde der Stein dann abgenickt!!!:mauer
    Aber jetzt mal eine andere Frage: wir möchten unsere Wände "nur" streichen, lassen wir dann Kalk-Zement-Putz oder Gipsputz aufbringen??????
     
  3. #23 Gast036816, 20.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was soll man jetzt schreiben - tüv-onkel halt.
    2 prüfzeugnisse zum vergleich können auch reichen.
     
  4. #24 Inkognito, 20.03.2014
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    Inkognito Gast

    Naja, das 'Gutachten' ist wohl mehr ein Einzeiler...

    Grundsätzlich sei angemerkt, dass der Baubegleiter, trotz allen Widerspruchs hier, grundsätzlich mal richtig gehandelt hat: Es wurde etwas eingebaut, was anders vorgesehen war und er hat's gesehen.
    Ihm zu unterstellen er müsse aus dem Stegreif wissen, dass Produkt B in allen in diesem Fall relevanten Belangen besser sei als A ist etwas unfair, das weiß ich auch nicht bei allen auf dem Markt befindlichen Produkten ohne die Zulassungen nebeneinander zu legen. Lediglich anstelle der Schwarzmalerei hätte er besser unaufgeregt die Zulassungen verglichen (wenn er die Zeit bezahlt bekommt) oder den Nachweis der Gleichwertigkeit vom Verantwortlichen (hier wohl dem Maurer) angefordert, das ist alles, was man ihm vorwerfen kann.
    Der TüV kommt hier im Forum häufig schlecht weg, wieso ist mir noch nicht ganz klar.

    Der 'dumme' Zusatz macht die Angebote günstig und insbesondere bei der Verwendung von öffentlichen Geldern sollte man auf sowas achten. Sie haben hier den seltenen Sonderfall, dass sie was billiges wollten und was teureres bekommen haben, normalerweise läuft das andersrum. Man muss aber dennoch darauf achten, dass das günstigere Produkt, dass man anbietet auch wirklich gleichwertig ist.
     
  5. Baumal

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    vielleicht weil es schlechte erfahrungen gibt?

    mir wollte mal ein TÜV´ler aufs auge drücken,
    das haus hätte keine aufenthaltsräume bei
    lichter raumhöhe von 2.37m in BW.

    auch beim innenausbau.

    schade nur, dass er aus bayern kam.
    es dort eine andere lbo gibt.

    der war aber nur der höchste knaller.

    meiner meinung nach, sollten sie sich um kraftfahrzeuge kümmer.
     
  6. Baumal

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    das ist auch nicht so kompliziert.

    die tüv abnahme für ein auto in sachsen anhalt,
    wird ebenso funktionieren wie die vom auto in rheinland-pfalz.
     
  7. #27 Gast036816, 20.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    inkognito - ein tüv-onkel sollte auch 2 prüfzeugnisse lesen können und den vergleich anstellen - gleichwertig ja oder doch. dass das auf ein gutachten hinauslaufen muss, ist einfach überzogen.
     
  8. #28 Inkognito, 20.03.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Grundsätzlich richtig, hier muss trotzdem von der Verantwortung unterschieden werden und vielleicht noch ob er den (zugegebenermaßen geringen) Aufwand bezahlt bekommt. Die Bringschuld liegt hier nicht beim Prüfer.
    Inwiefern sich ein Baubegleiter mit sowas rumschlagen soll/muss, keine Ahnung, aber ich würd' mir die Verantwortung dafür an seiner Stelle auch nicht ohne Gegenleistung an's Bein binden wollen. Seine Aufgabe ist die Probleme zu sehen, nicht zu lösen.

    Und das Gutachten, da tut es wirklich ein Einzeiler mit "Hiermit bestätigen wir dass Produkt B unter den angegebenen Randbedinungen mindestens gleichwertig ist mit Produkt A", dazu noch die Unterschrift von demjenigen, der die Verantwortung dafür übernimmt und gut. Dann kann der Prüfer immer noch nachgucken, wenn er das nicht glaubt. Das ist eigentlich was für Leistungsphase 7, nur da hat keiner so richtig Lust eventuelle Änderungen dem Prüfer auch mitzuteilen - der könnte ja drauf kommen, dass wenn z.B. die Schubdorne in der Statik mit Schö.. Software nachgewiesen wurde das nicht automatisch für H-... Produkte anwendbar ist und er die Nachweise gerne noch mal hätte. Beim EFH sicher eine überschaubare Problematik, kann an anderer Stelle aber Aufwendig werden.
     
  9. #29 Skeptiker, 20.03.2014
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    Solch ein "Gutachten" ist keines sondern ein Witz und überflüssig. Die Vergleichbarkeit von Zulassungen im konkreten Einsatzfall prüfe ich, so ich dafür die Verantwortung grundsätzlich selbst. Ein vorangehender Schrieb von irgendwem anders ist wertlos, denn prüfen und bewerten muss ich den auch selbst, denn erfahrungsgemäß hat der Schreiber sowieso in den allermeisten Fällen nicht geschnallt, was eigentlich der wesentliche Punkt, der Haken an der Sache, ist.

    Ob das aber der "Qualitätssicherer" von einem Dampfkesselüberwachungsverein oder auch als Einzelkämpfer bezahlt bekommt ist die andere Frage.

    Ärgerlich ist für "einfache" freie Sachverständige, dass von den "Kollegen" von einer Firma mit ein paar Buchstaben immer geglaubt wird, sie seien irgendwie "amtlich" und ihr Urteil mehr wert - was es eben nicht ist. Und ärgerlicherweise stehlen die sich darüber hinaus auch meist noch aus jeglicher Verantwortung für die Qualität ihrer Überwachung.
     
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