Schwarzbau? Balkon auf Vorbau errichtet

Diskutiere Schwarzbau? Balkon auf Vorbau errichtet im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; ..ein rechtschaffender Zimmermansmeister hat ihn üvberprüft für gutbefunden und noch verstärkt. befindet sich massiv gemauerter wintergarten....

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #21 ThomasMD, 21.03.2012
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Soll hier das Paradoxon fortgeführt werden?

    "Dunkel wars - der Mond schien helle,
    als ein Auto blitzeschnelle, langsam um die Ecke fuhr.

    Drinnen saßen stehend Leute - schweigend ins Gespräch vertieft,
    als ein totgeschossner Hase auf dem Sande Schlittschuh lief........"

    Das kann doch alles nicht wahr sein.
    Vorzeitiger Aprilscherz?
     
  2. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    @ThomasMD

    Punkt 1 kann man durchaus mal hinterfragen.

    Punkt 2 widerspricht sich mE nicht....



    dann noch Punkt3: die rechtschaffenenen Handwerker....ok, solls geben :D

    Was ist mit dem Architekt und dem Statiker: Nicht ganz so rechtschaffen und damit weniger vertrauenswürdig?:D

    Was wäre naheliegender gewesen als den Architekten zu fragen, ob das Bauteil genehmigungsfähig ist?
     
  3. #23 KeinPlanHaber, 21.03.2012
    KeinPlanHaber

    KeinPlanHaber

    Dabei seit:
    27.08.2010
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    inf.
    Ort:
    k
    ja nun.. jeder antwortet doch was anderes.... und bei vielen verschiedenen Antworten ist die Wort Case Vermeidung immer das BEste:)


    die Frage die noch offen bleibt ist doch:

    Wie versperre ich den Balkon?


    Tür verschrauben muss ja nicht sein? Was ist mit meiner frz. Balkonidee... 2 Querstangen bei 100cm von außen an die Wand und fertig ist die Laube.


    Ich mache mir ja über diesen Sachverhalt gerade gedanken weil eh derzeit eine Baugenhmigung für diesen Gebäudekomplex läuft an anderen Stellen.. dann nehme ich den "bestands"Balkon nocht mit rein und feddich. Dann wird derMieter halt 6 Monate in den Garten müssen.
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    es wird vermutlich kostengünstiger sein,
    einen abschliesbaren griff anzubringen,

    die mieter schriftlich darauf hinzuweisen,
    dass der balkon nicht betreten werden darf.
    (vorerst).

    aber ich bin kein bauanwalt, und möchte mich
    nicht aus dem fenster lehnen.
    such dir unterstützung, deine paranoia ist
    nicht unbegründet...

    was soll schon passieren?
    wenn was passiert hast du aber die staatsanwaltschaft
    im nacken sitzen, die haben dann noch mehr fragen an dich ....
     
  5. #25 likema33, 28.03.2012
    likema33

    likema33

    Dabei seit:
    07.09.2010
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherrin
    Ort:
    Würzburg
    Du solltest erst mal Deinen Architekten fragen, ob das Ding übrehaupt genehmigungsfähig ist. Wenn ja, nachträglich eine Genehmigung einholen. Bis dahin den Mietern verbieten, den Balkon zu betreten bzw. schriftlich auf die Defizite hinweisen.

    Fällt ein Partygast vom Balkon, bist Du erst mal in der Haftung. Stellt sich dann heraus, dass das Ding nicht genehmigt war, interessiert das auch den Staatsanwalt und nicht nur den Zivilrichter.
     
  6. #26 ralph12345, 29.03.2012
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Unsinn.
    Fällt ein Partygast vom Balkon ist das erstmal ein Unfall und er ist selber schuld.
    Erst wenn sich herausstellt, daß der Balkon ungenügend gesichert war und das zum Unfall beigetragen hat, ist der Bauherr in der Haftung.
    Es ist m.E. für die Haftung zivilrechtlich wie strafrechtlich völlig irrelevant, ob der Bau genehmigt ist. Auch wenn der Bau genehmigt ist, die Absicherung aber aufgrund mangelhagter Ausführung oder weil durchgerostet nix taugt, bleibt die Haftung. Und wenn die Absicherung ok ist, dann gibts keine Haftung trotz fehlender Genehmigung. Eine Baugenehmigung ist doch kein Freibrief.

    Allenfalls wirkt es möglicherweise strafverschärfend, wenn der Staatsanwalt feststellt, daß sich die groben Mängel an der Absicherung nicht ergeben hätten, wenn der Bauherr das genehmigen hätte lassen und die Mängel dabei zu Tage getreten wären UND daß der Bauherr vorsätzlich nicht genehmigen hat lassen.


    Kleines Beispiel nebenbei: Fällt der Briefträger auf meiner Zuwegung bei Eisglätte hin und bricht sich was, hafte ich, auch wenn die Zuwegung so in der Baugenehmigung als ok befunden wurde.
     
  7. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    so du schlaumeier, fällt ein gast vom
    balkon der nicht genehmigt ist, hast
    du ein arges problem mit dem staatsanwalt.

    überfährst du einen fußgänger mit einem
    pkw ohne tüv..... siehe oben.
     
  8. #28 Eumeltier, 29.03.2012
    Eumeltier

    Eumeltier

    Dabei seit:
    30.01.2008
    Beiträge:
    593
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Elektrotechnik
    Ort:
    Brandenburg
    Ich denke, daß das Unsinn ist.

    Eine zeitlang wollten KFZ-Versicherungen bei einem Unfall nicht zahlen, wenn das versicherte Auto zuwenig Profil auf den Reifen hatte - auch wenn es Sommer war und knochentrocken auf der Straße.
    Die Gerichte haben dies aber ganz schnell abgestellt. Eine Strafe wegen abgefahrener Reifen gabs natürlich trotzdem.

    Sicherlich wird man erstmal Ärger bekommen, wenn der Balkon nicht genehmigt war und etwas passiert. Aber wenn er genehmigungsfähig und technisch in Ordnung war, glaube ich kaum, daß sich etwas ernsthaftes daraus entwickeln wird.
     
  9. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ich bin hier kein anwalt, mochte ich
    auch nicht sein und ist nicht meine
    berufung....

    aufgrund meines berufes muß
    ich mich aber weitaus mehr mit
    der baurechtlichen belangen
    beschäftigen,als der laie.

    glaubt mir einfach, passiert
    etwas ist der erste fuß des fragestellers im knast....
     
  10. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    wie hätte ich es für Eumeltier umschreiben sollen?

    du uberfährst einen fußgänger, mit einem
    pkw mit tüv, dann hast du ein problem!

    du uberfährst einen fußgänger mit einem
    pkw ohne tüv, dann hast du ein grosses problem....!
     
  11. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ach was.
    Und warum das, bitteschön?

    Solange kein technischer Defekt für den Unfall ursächlich war, ist es ME für die Frage der strafrechtlichen Bewertung der fahrlässigen Körperverletzung/Tötung ohne Belang, ob die HU-Frist des Fahrzeugs abgelaufen war oder nicht.

    Aber Du konstruierst ja (analog zur Betriebsgefahr von KFZ) sogar eine Art Bestandsgefahr von Balkonen...
     
  12. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    du willst mir doch nicht erzählen,
    würde ich am straßenverker mit
    einem pkw ohne tüv zulassung
    teilnehmen und es kämen personen zu
    schaden, mir der staatsanwalt nicht noch heftiger
    auf die finger klopfen würde?

    weshalb soll es bei einem schwarzbau anders sein?
     
  13. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    oder anders gefragt, warum halte ich die
    HU-fristen überhaupt ein?

    ist doch sch...egal, niete ich einen
    fußgänger nieder, der pkw war funktionstüchtig,
    interessiert das keinen menschen?
     
  14. Hfrik

    Hfrik

    Dabei seit:
    10.09.2009
    Beiträge:
    1.131
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    dipl. Ing
    Ort:
    70771
    @ Baumal - nietest Du den Fussgänger ohne eigenes Verschulden um, und war das Fahrzeug nicht mit TÜV, aber technisch ohne für den Unfall relevanten Mangel, hast du ggf ein Bussgeld wegen fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug an der Backe, beim Unfall mit dem Fussgänger ändert sich aber nichts.
    Hast Du den Unfall mit dem Fussgänger verschuldet, kommt das mit dem Fahrzeug erschwerend hinzu.
    Ähnlich dürfte das mit dem Balkon aussehen. Ist der Balkon technisch fehlerfrei, d.h. in keiner Weise ursächlich für den Unfall, wird die Tatsache des Schwarzbaus sich strafrechtlich und zivilrechtlich nicht auswirken - eben da keine Ursache. Wenn der Schwarzbau be der Gelegenheit aktenkundig wird, wird das dennoch übliche Bussgelder wegen schwarzbau nach sich ziehen - unabhängig vom Unfall.
    Ist der Schwarzbau auch noch technisch unzulässig, und ursächlich für den Unfall, sieht das ganze ganz anders aus.

    Aus einer fehlenden Genehmigung enteht einfach keine (physikalische) ursächlichkeit.
    Eine Person fällt nicht von einem Balkon nur weil auf dem Plan des Balkons eine Unterschrift fehlt (sondern weil das Geländer nicht hält, oder sie mit Anlauf über das Geländer hüpft).
    Und eine Person wird nicht durch eine Unterschrift auf einem Plan am Herunterfallen vom Balkon gehindert.
     
  15. #35 ralph12345, 30.03.2012
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Weil die HU vorgeschrieben ist, weil es eine Ordnungswidrigkeit ist, das nicht zu tun, weils Geld kostet und sogar Punkte in Flensburg gibt...
    Doch, den Staatsanwalt, aber gänzlich unabhängig davon, ob Dein Auto noch Tüv hat oder nicht, genau darum gehts doch. Funktionstüchtig ist was anders als zugelassen. Das sind zwei Delikte, die völlig unterschiedlich verfolgt werden.

    TÜV oder Baugenehmigung stellen einen nicht von der Haftung frei, hast Du Schuld, haftest Du, auch mit TÜV, auch mit Baugenehmigung.

    Gleichsam führen das Fehlen von TÜV oder Baugen. aber auch nicht automatisch zur Haftung, denn Haftung gibts nur bei Verschulden und das ergibt sich nicht aus einer fehlenden Zulassung. Fällt einer betrunken von einem ordnungsgemäß gesicherten Balkon, ist er selber schuld. Ordnungswidrigkeitsverfahren vom Bauamt gibts trotzdem, aber der Staatsanwalt wird Dir sagen - keine Schuld, Balkon war ok. Daß der Nachweis, daß der Balkon ok war vermutlich leichter fällt, wenn man das im Rahmen des Bauantrages mal durchgerechnet hat und statische Unterlagen etc. hat, ist ein anderes Thema.
     
  16. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ihr könnt mir erzählen, wass ihr wollt....:D

    ich bin der meinung ein betrunkerner
    hätte von einem nicht genehmigten bauteil
    eben nicht herunterfallen können,(balkon, da nicht genehmigt).

    ob verkehrsicher oder nicht, spielt keine rolle...
     
  17. #37 ManfredH, 30.03.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Bei Bauherren nennen wir das "beratungsresistent" .... :biggthumpup:

    *duck und wech*
     
  18. Hfrik

    Hfrik

    Dabei seit:
    10.09.2009
    Beiträge:
    1.131
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    dipl. Ing
    Ort:
    70771
    Baumal, wie gesagt, der Betrunkene lässt sich bei einem genehmigten Balkon nicht von der Unterschrift auf der Genehmigung aufhalten, und wird beim nicht genehmigten balkon nicht von der fehlenden Unterschrift heruntergeworfen.
    Wenn der Balkon bei der Untersuchung vor Ort nicht auffällt wird vielleicht gar niemand Nachforschungen anstellen, ob der 8vielleicht schon 50 oder 100 Jahre bestehende) Balkon jemals ganz korrekt genehmigt wurde oder nciht.
    Von meinem Haus habe ich anch gut 50Jahren auch keine Baugenehmigung mehr (Da die der vorbesitzer schon nichtmehr hatte), und auchd as Baurechtsamt ist da de fakto blank. (Da ging vielleicht bei der Übergabe der verantwortlichkeit vom Landratsamt zur stadt von 35 Jahren was schief?)
    Das ändert aber nichts an meiner Haftung das Gebäude in verkehrssicherem Zustand zu unterhalten.
    Und bei einem Mittelalter gebauten Haus wird sowiso noch nie irgendwas genehmigt wordens ein - in ermangelung einer genehmigungsbehörde zum Bauzeitpunkt.
    Ergo kann dein Standpunkt in der Praxis nicht funktionieren, da dein Betrunkener in vielen Fällen auch mit langer Recherche nicht wird herausfinden könenn, ob er nun von einem genehmigten oder einem nicht genehmigten Balkon herunterfällt.
     
  19. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Versuche den Fall schön zu reden bringen aber auch nicht. Niemand sagt das es so kommen muß, nur ab dem Moment wo jemand aktiv wird oder sich Auffälligkeiten ergeben, sieht es eben übel aus. Im Hamburger Raum wird gerade bei Balkonen ganz gerne mal nachgesehen, weil es eben, auch bei genehmigten, Blkonen zu Unfällen mit Todesfolge gekommen ist.
    Wenn nun ein Betrunkener sich über die Brüstung in die Tiefe stürzt, wird keiner was Unternehmen. Stürzt er ab weil die Konstruktion nachgegeben hat wird es schlimm ausgehen.
    Bei dem erwähnten Auto ohne TÜV, wird es schon nach 3 Monaten eng, weil ab hier die Versicherung nicht mehr mitspielt.
    Was für den Privatgebrauch geht, wird bei vermietung eben kriminel. Da kann einem bei Schwarzbauten auch Gewinnabsicht unterstellt werden usw.
    Ich denke von da her, das der gang zum Bauamt am wenigsten weh tut. Wozu all die Risiken eingehen.
     
  20. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ....wenn dir das so lieber wär, hilft evtl ein Umzug nach Saudi-Arabien.

    Da ist das mW so.....
     
Thema: Schwarzbau? Balkon auf Vorbau errichtet
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. balkon Schwarzbau

Die Seite wird geladen...

Schwarzbau? Balkon auf Vorbau errichtet - Ähnliche Themen

  1. Nutzungsänderung Scheune/Schwarzbau

    Nutzungsänderung Scheune/Schwarzbau: Hallo ihr Lieben, Ich hoffe auf einige Ratschläge/Einwände. Und zwar stehe ich kurz davor ein Grundstück zu kaufen mit einem alten...
  2. Schwarzbau aus den Sechzigern - nach genehmigter Nutzingsänderung geheilt?

    Schwarzbau aus den Sechzigern - nach genehmigter Nutzingsänderung geheilt?: Hallo! Haben kürzlich ein Haus erworben, welches wohl vom Erbauer 1967 einen ungenehmigten Anbau auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn erhalten...
  3. Baugenehmigung für Schwarzbau

    Baugenehmigung für Schwarzbau: Hallo, wir wollen uns demnächst ein Haus kaufen. Das Haus ist wohl in den 30er gebaut worden und ein Holzhaus. An das Haus wurden zwei Anbauten...
  4. Schwarzbau Nebengebäude

    Schwarzbau Nebengebäude: (Falls ich in dem falschen Unterforum bin, bitte verschieben) Mahlzeit Zusammen, ich hoffe Ihr könnt Licht ins dunkle bringen... Meine Familie...
  5. Mit Fledermäusen und EU-Recht Schwarzbau legalisieren? ^^

    Mit Fledermäusen und EU-Recht Schwarzbau legalisieren? ^^: Nachdem Heuballen es nicht gerichtet haben, müssen nun Fledermäuse und Molche ran ... > Spiegel Online < [IMG]
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.