Sichtdachstuhl beim Neubau

Diskutiere Sichtdachstuhl beim Neubau im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo nochmal, es geht bei der Hausplanung darum, im Obergeschoss mehr Luft nach oben zu haben, und sich da ein bisschen individueller fühlen...

  1. Pidi

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    Hallo nochmal,

    es geht bei der Hausplanung darum, im Obergeschoss mehr Luft nach oben zu haben, und sich da ein bisschen individueller fühlen zu können (2geschossig; Dach darf nur 22 Grad Neigung haben).

    Da man ja beim Zeltdach auch oben eine Betondecke hat, und darüber einen Kaltboden, dachten wir uns, ein flaches Satteldach zu haben und dann mit Sichtbalkendach, ganz nach oben offen.

    Ist das ratsam, auch aus energietechnischer Sicht? Oder sollte man da eher dem Hausbauer folgen, der meint, eine Flachdecke sei doch günstiger.
    - Ist halt nicht so schön.

    Worauf sollte man da denn achten?

    Oder besser ein Pultdach, wo die Haupträume ein hohes Dach haben, und man nach hinten, zu Bad und Arbeitsraum, eher etwas flaches und dadrüber noch Abstellfläche?

    Wäre sehr dankbar für Eure Meinung hier, vielleicht mit ein paar Links und/oder Fotos.
     
  2. #2 OutdoorShop, 08.04.2017
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    Mit Betondecke wird der Schallschutz höher sein.
     
  3. #3 simon84, 08.04.2017
    simon84

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    Wenn du einen sichtdachstuhl hast musst du die Dachflächen dämmen

    Wenn du eine beton oder Holzdecke hast kannst du den Boden dämmen .

    Ist billiger und weniger aufwändig . Sieht ein sichtdachstuhl bei 22 grad gut aus ? Evtl
    Vorher anschauen . Und sind die 22 grad in Stein gemeißelt? Dachte das war nur eure bauvoranfrage und ihr baut nach 34 somit sollte jede Neigung ähnlich der Nachbarschaft möglich sein
     
  4. 11ant

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    Zeltdach und Betondecke kausal zu verknüpfen ist Quatsch. Ob offene Dachuntersicht, Balkendecke oder Massivdecke - das hat nicht konstruktionsbedingt mit der genauen Form (Sattel, Pult, Walm, Mansard, ...) des geneigten Daches zu tun. Auch Zeltdach und offene Dachuntersicht würde gehen, wäre nur planerisch höllisch kompliziert.

    Beschäftige Dich mit den Ausführungen der KfW-Förderrichtlinien und der EnEV 2016 zum Thema "thermische Hülle".

    Ich sage es gerne noch´mal, ganz langsam:
    1. Ein kleines Grundstück bzw. eine kleine Grundfläche kriegen auch ausgefuchste Planer nur in bescheidenem Umfang geheilt, bei diesem Hütchenspiel können Anfänger kaum befriedigend tricksen.
    2. Jedes geneigte Dach hat nur über einem Teil der Fläche die volle bzw. maximale Stehhöhe. Diese Fläche liegt häufig anderswo im Grundriß, als die ideale Treppenhauslage der Geschosse darunter. Dann hat man die Wahl, deswegen diese Treppenhauslage zu verschieben (und damit die Grundrisse dieser Geschosse ungünstiger zuzuschneiden) oder dem Dachboden eine eigene Treppe zu spendieren. Diese kostet dann natürlich entsprechend Platz im darunterliegenden Geschoß. Das macht den Raumgewinn im Dachboden schnell zum Pyrrhussieg.
    3. Daher wählt man für Dachböden häufig Einschubtreppen (oder deutlich seltener: Sambatreppen). Letztere mag einem als Zugang zu einem Zimmerchen wo man Kleider näht oder Krimis liest noch ausreichend sein; aber über beide mag man keine schweren Truhen hochwuchten. Daher lagert man dann dort nur Christbaumschmuck, verschlissene Lieblingspuppen, Liebesbriefe zwischen Uroma und Uropa, Klassenfotos und dergleichen. Komm´ runter von Deinem Traum, daß Du Dir da oben aus der Geschoßflächenzahl Dein heimliches kleines Baumhaus erschummeln kannst.

    Bei einem Zeltdach von 22° auf einem 10 x 10 m Grundriß überschreitest Du eine Stehhöhe von Einsachtzig (ohne Kniestock) auf nur Einskommazwo Quadratmetern, bei einem Satteldach wären es da zehn Quadratmeter (als Gang, nicht wirklich möblierbar). Mehr als eine Wartungsklappe lohnt dieser "Raum" nicht.
     
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  5. #5 Andybaut, 08.04.2017
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    bevor du dir solche komplizierten Gedanken machst solltest du mal einen Blick auf den Bebauungsplan
    des Grundstückes werfen.
    Zu 99,1% wirst du dann bis auf eine Variante alles andere verwerfen können.
     
  6. Pidi

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    Ja Danke, das habe ich schon verstanden gehabt, und deshalb neu gefragt:
    Aktuell geht es also darum (auch dank deiner diesbezüglichen Ausführungen!), ob wir dann ganz auf die Möglichkeit des Dachbodens verzichten - und das Dach nach oben öffnen: dh also, dann KEINEN Dachbocen mehr zu haben.

    Da habe ich bisher verstanden, es ist wohl möglich, aber verhältnismäßig teuer?
     
  7. Pidi

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    Traufhöhe und Firsthöhe ist schon abgeklärt - nur die Dachform kann noch abgestimmt werden, ist aber wohl auch kein Problem ...
     
  8. #8 Andybaut, 08.04.2017
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    das Grundstück hat einen Bebauungsplan?
     
  9. #9 simon84, 08.04.2017
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    Also so wie ich das verstehe wollen sie jetzt EG+OG (mit erhöhter Raumhöhe im OG und Sichtdachstuhl).

    Bei 22 Grad sieht das m.E. komisch aus. Ein normales Pultdach vielleicht am ehesten noch, aber ein Zeltdach schaut dann von innen aus wie in der Kirche.

    Warum kann man nicht einfach ganz normal bauen mit einer geraden Decke ?

    Mit dem Sichtdachstuhl faengst du dir wieder neue Probleme ein.
    Wo laufen dann evtl. SAT Kabel oder Leitungen einer Solaranlage?
    Wo lauft die Elektrik ?

    Wie machst du das mit der Beleuchtung dann ?

    Wie schauen Möbel/Schränke aus ? Irgendwelche Einbauschränke geplant ?

    Mehr Raumvolumen ist auch mehr Heizlast

    Die Innenwände müssen dann alle nach oben an eine schräge Decke hochgeführt werden (Mehraufwand).


    Und vor allem, wenn du mit einem Fertighausanbieter baust.
    Bietet dieser sowas überhaupt an ? Dachstuhl Konstruktionsholz in Sichtqualität, mehrkosten ???
    Daemmung ??
     
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  10. #10 simon84, 08.04.2017
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    Ich dachte ihr baut nach 34 und seid somit offen was Trauf und First angeht ?!?
     
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    Das ist wohl war. Aber bei Nachfrage soll aber dann eben die genehmigte Form (2 geschossig, mit Zeltdach) nicht etwa durch größere Firsthöhe überschritten werden können - es sei denn natürlich, man verzichtet auf die immerhin schon genehmigten (und hier nicht üblichen) zwi Vollgeschosse - was eigentlich ja doch schade wäre, im Hinblick auf die geringe überbaubare Fläche. Oder was meinst Du?
     
  12. Pidi

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    Das ist ein guter Hinweis, mit der Kirche.-
    Vielleicht ist dann so etwas wie ein versetztes Pultdach die bessere Lösung?
     
  13. Pidi

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    Die genehmigte Firsthöhe lässt kein steileres (Sattel)dach zu. Es sei denn, man verzichtet im EG und Og auf Raumhöhe.
     
  14. Pidi

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    Nach § 34 BauGB muss sich das Projekt "einfügen".
     
  15. #15 simon84, 08.04.2017
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    Jetzt mal Butter bei die Fische , stell doch einfach mal ein paar handfeste Daten ein. Traufhöhe firsthöhe Masse Grundstück und Masse Baukörper und wenn du ein anonymisierten Grundriss hast den auch

    Dann kann man eher was dazu sagen
     
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    Man ist entweder an einen Bebauungsplan gebunden oder (in einem 34er Gebiet) an die Nachbarbebauung, aber nicht an eigene Bauvoranfragen. Genehmigungsplanung Y auf Voranfrage X zu beziehen wäre zwar Käse, aber dann stellt man eben eine neue Voranfrage. Mit anderer Dachform aber gleicher Firsthöhe ist es genauso ein anderes Haus.

    Im übrigen: Full Quote tut nicht not - man kann Zitate auch kürzen.

    Offene Dachuntersichten sind mit Zeltdach eine schräge Kombination. Da kriegst Du leicht dodekaederförmige Räume zustande, das ist Fummelei bei allen Gewerken. Deine Idee, Pultdach mit Dachuntersicht im flacheren Teil und Spitzboden über dem anderen ist erheblich leichter machbar. Aber wohlgemerkt: der Spitzbodenteil wird nur Abstellraum werden können. Dir ist aber schon klar, daß gleiche Traufhöhen und gleiche Dachneigungen für einen versetzten First unterschiedliche Tiefen der beiden "Hausteile" erfordern ?
     
  17. #17 KelvinSteller, 10.04.2017
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    Ich würde an deiner Stelle Betong benutzen, wegen dem erhöhten Schallschutz :D
     
  18. Pidi

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    Ich glaube schon: kann dadurch nicht eine höhere Firsthöhe, als die genehmigte erzielt werden? Oder habe ich das falsch verstanden?
     
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    Bei einem Satteldach treffen sich die Dachflächen auf halber Strecke in einem gemeinsamen First. Bei einem versetzten Pultdach schießt quasi eine "Dachflächenhälfte" über diesen Treffpunkt hinaus (und kommt damit freilich auch in größerer Höhe zum Ende), die andere bleibt entsprechend dahinter / darunter zurück. Ja, effektiv ist im Ergebnis - gemessen am symmetrischen "Vergleichsdach" ;-) - die Firsthöhe des größeren Teiles "gewachsen".

    Aber mach´ Dich ´mal frei von der Vorstellung, eine Genehmigungsplanung auf einer positiv beschiedenen Voranfrage "aufzubauen", wenn Du vom angefragten Plan abweichst. Da kannst Du noch so sehr einzelne Parameter aus dem vorangefragten Entwurf in den zur Genehmigung vorgelegten Entwurf übernehmen - jeder veränderte Punkt taugt als Aufhänger für eine Verweigerung.
     
  20. #20 simon84, 11.04.2017
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    Es kommt zwar vielleicht manchmal anders rüber, aber in der Regel sind Behörden daran interessiert möglichst effizient zu arbeiten.
    Das schnelle Ablehnen von offensichtlich nicht genehmigungsfähigen Anfragen gehört zwar dazu,
    aber in der Regel ist gerade bei Bebauung nach 34 eher vom schnellen Genehmigen sofern es genehmigungsfähig ist.

    Ich würde mir an eurer Stelle erst mal Gedanken machen und entscheiden, was ihr wirklich wollt und auf Basis dessen das perfekte Traumhaus planen,
    im Sinne von Baukörper, Grundriss, Raumhöhen usw.
    Das geht nur zusammen mit Architekt oder sonstigem Planer Ansprechpartner.

    Ich habs glaube schon ein paar Mal erwähnt, aber wie sich das Haus ins Gesamtbild mit Außenanlagen und Garage fügt ist auch wichtig
    bei der Entscheidung welches Dach denn das beste wäre.

    Wenn ihr dann fertig seid, könnt ihr euch überlegen, ob ihr ein versetztes Pultdach, ein Flachdach oder ein Satteldach nehmt.

    Und DANN stellt ihr eine Bauvoranfrage und nicht andersrum.

    Und nochmal der Tip, Bauen mit Fertighaus schön und gut, hat Vor- und Nachteile,
    aber nehmt dann bitte bitte bitte ein Modell "von der Stange" ohne Veränderungen und Sonderwünsche.
     
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