Standsicherheitsnachweis EFH - stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung in NRW

Diskutiere Standsicherheitsnachweis EFH - stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung in NRW im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, lange lange habe ich passiv mitgelesen - und viel gelernt! Jetzt brauche ich mal euren Rat ;) In ein paar Tagen soll bei uns der...

  1. mka

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    Hallo zusammen,

    lange lange habe ich passiv mitgelesen - und viel gelernt! Jetzt brauche ich mal euren Rat ;)

    In ein paar Tagen soll bei uns der Bau (Bielefeld, EFH, 2 Betondecken) endlich losgehen. Wir bauen massiv ohne Keller mit einem mittelgroßen GU (80-100 Häuser jährlich).

    Die Statik ist vom GU erstellt bzw. beauftragt worden. Nach der relativ neuen BauO NRW 2018 (§87 Absatz 2 Nummer 4, (sorry, darf noch keine Links...)) sollen auch für EFH stichprobenhafte Kontrollen der Bauausführung durchgeführt werden. Das Bauamt besteht auch darauf (es gibt sogar ein Feld dafür in der Bauanzeige).
    Die Beauftragung des Sachverständigen dafür ist bauseits.

    Unser GU handhabt das wohl immer so, dass er zwei Statiker an der Hand hat, die sich gegenseitig abwechseln mit Statik erstellen und Kontrollen durchführen.

    Der uns vom GU empfohlene Statiker stellt allerdings (aus meiner Sicht) schlechte Bedingungen: Es gibt einen Pauschalbetrag (darf ich die Höhe hier nennen?). Falls er außerhalb der in der Pauschale abgedeckten Leistungen noch mal nach Bielefeld kommen muss, zahlen wir entsprechend die Fahrtkosten und die Anfahrtszeit. Da dieser relativ weit weg ist (200km und gute 2h einfache Fahrt) würde sich so etwas schnell auf 500€ ++ aufsummieren. Dazu kommt noch, dass der Statiker mehrfach den Namen meiner Frau falsch geschrieben hat...

    Also habe ich angefangen Statiker im Bielefelder Raum abzutelefonieren.
    Die telefonischen Aussagen waren meistens so:
    - "Normalerweise macht das immer der Statiker, der auch die Pläne gerechnet hat."
    - "Baustellenkontrollen? Sowas ist doch nur für mehr als Zweifamilienhäuser Vorschrift. Das brauchen Sie nicht. Ganz bestimmt!"
    - "Hat schon jemand anderes berechnet? Da muss ich mich ja einarbeiten. Ehrlich gesagt, ist mir das zuviel Aufwand. Hab genug zu tun"


    Also habe ich "das halbe Internet gelesen" und einige Juristen in der Familie befragt (gelegentlich können die wirklich nützlich sein!)
    Deren Aussage:
    - "Baustellenkontrollen sind auch für EFH vorgeschrieben."
    - "Die Kontrollen müssen von einem eingetragenen und qualifizierten Tragwerksplaner erstellt werden. Dazu gibt es eine Liste von der IK Bau NRW (sorry, darf noch keine Links...)."
    - "Es steht nicht drin, dass der Aufsteller der Statik auch die Prüfungen vornehmen muss."
    - "Politisch motiviert ist ein 4-Augen System gewollt, bei dem Aufsteller und Kontrolleur unterschiedliche Parteien sein sollten."


    Mit diesem neuen Wissen habe ich also weiter telefoniert. Ein Statiker hat sich die Pläne zuschicken lassen. Kurze Zeit später hat er sich gemeldet und abgesagt, weil ihm die Rechtslage zu unklar sei. Meiner Meinung nach könnte ihm das ja egal sein, schließlich hätte ich ja später die Probleme.

    Jetzt frage ich mich Vieles:
    - Hab ich das alles mit den Baustellenkontrollen irgendwie falsch verstanden?
    - Ist die Rechtslage wirklich so unklar? Das Gesetz ist seit über einem Jahr in Kraft. Das müsste sich doch überall herumgesprochen haben...
    - Wieso will kein Statiker unser Geld? Sind die echt so ausgelastet? (abgesehen vom Haus-Statiker des GU)
    - Kennt vielleicht wer wen [,der wen kennt], den wir damit beauftragen könnten?

    Viele Grüße (und entschuldigt für den langen langen Text ( das hier war die Kurzfassung :) )
    Martin
     
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  2. #2 Fabian Weber, 05.02.2020
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    Handelt es sich jetzt um einen geforderten Prüfstatiker sein?

    Das dürfte dann ja überhaupt nicht der selbe sein, wie der Planersteller.

    Falls es nun bei dem Statiker von Deinem GU zu weiteren Anfahrten kommt, dann doch nur weil Mängel in der Ausführung nachkontrolliert werden müssen. Diese Kosten kannst Du doch dann dem GU-abziehen.

    Ansonsten mal nach Prüfstatiker googlen.
     
  3. mka

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    ja genau, der ist zwingend erforderlich (Siehe Ausschnitte aus der Baubeginnanzeige). Muss ein "Qualifizierter Tragwerksplaner" sein.

    das sehe ich genauso. Wieso sehen das die angerufenen Statiker nicht so? Hast du eine belastbare Quelle?


    Das ist ein guter Punkt! Daran habe ich noch nicht gedacht. Das ändert meine Meinung gegenüber dem Statiker schon deutlich.


    Verwundert bin ich dennoch, dass kein Unternehmen aus der Region den Auftrag möchte. Von den ca. 30 bei der IK Bau eingetragenen Sachverständigen habe ich nun schon 10 absagen bekommen und kein einziges Angebot.


    Wo bewegen sich die üblichen Preise für die Prüfung? Ich habe ein Angebot über 1500€ netto. Gefühlt (ich habe es leider nirgends in Erfahrung bringen können) wird sich der Statiker die Pläne 30 Minuten vor dem Ortstermin anschauen, 30 Minuten auf der Decke herumlaufen, 15 Minuten mit dem Bauleiter quatschen, dann ein paar Fotos machen, Bericht und Rechnung Schreiben und "ein bißchen" dafür haften :) (Bin ich ganz weit weg von der Realität?)
     

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  4. #4 msfox30, 05.02.2020
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    z.T. Ja. Mein Nachbar ist selbständiger Statiker und hat damals auch unser Haus berechnet. Letztens bei 'nem Bierchen meinte er, er nimmt nicht mehr jeden Auftrag an, weil es einfach zu viel wird....
     
  5. mka

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    Kurzes Update:.

    Zwei Statiker aus Bielefeld haben sich dann doch bereiterklärt, die Bauüberwachung zu übernehmen. Einen habe ich beauftragt. Stundensatz bei beiden lag bei ca. 90€ netto, Wenn der Rohbau steht schreibe ich noch, was es in der Summe gekostet hat (dazu hab ich noch nirgends Erfahrungswerte sammeln können).

    Nebenbei: Die Bescheinigungen, die für die Bauanzeige und später Bescheinigung notwendig sind, findet bei in NRW bei der IK Bau im Menüpunkt "Service" und dann "Arbeitshilfen für qTWP" Abschnitt "c) Erklärung des qTWP,"

    (die neuen Formailitäten waren den Statikern noch nicht bekannt...)
     
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  6. Piofan

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    kurze Frage: ist das nur in NRW so ?
    Wir wollen in diesem Jahr auch hier in Brandenburg einen Bungalow bauen.
    Unser Auftragnehmer ist eine größere Hausbaufirma hier in der Region. Dachte die übernehmen alle Arbeiten,rundum Planung,Statik,Beantragung und Ausführung...:confused:
     
  7. #7 matschie, 13.03.2020
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    Grundsätzlich war es in NRW früher Pflicht, alle Statiken durch einen Staatlich anerkannten Sachverständigen ("Prüfstatiker") prüfen zu lassen. Dieser hat dann auch die stichprobenhaften Kontrollen durchgeführt.
    Diese Pflicht wurde irgendwann für bestimmte Gebäude, worunter auch EFH fallen, abgeschafft.
    Nun wurde diskutiert, diese wieder einzuführen.
    Stattdessen wurde jetzt der qTP (qualifizierte Tragwerksplaner) eingeführt. Um diesen "Titel" zu erhalten muss man eine bestimmte Berufserfahrung und Mitwirkung an verschiedenen Projekten unterschiedlicher Schwierigkeitsstufe nachweisen. Wenn man als qTP bei der Ingenieurkammer Bau NRW eingetragen ist, kann man eben z.B. EFH ohne zusätzliche Prüfung rechnen - ist aber nach der neuen BauO verpflichtet, stichprobenhafte Kontrollen durchzuführen. Für die Baugenehmigung muss man daher inzwischen auch nachweisen, dass der Statiker (oder ein anderer, sofern es jemand macht) mit der Kontrolle beauftragt ist.
     
  8. mka

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    wie es in Brandenburg aussieht kann ich leider nicht sagen - Ein Blick in die Bauordnung hat mir als Laien nicht viel gebracht... Was sagt dein Baupartner dazu?

    Die Prüfung der Bauausführung (Abgleich Planung und Ausführung) ist in NRW seit dem 1.1.2019 auch für EFH Pflicht. Vorher bezog sich das nur auf Mehrfamilienhäuser mit mehr als 2 Wohneinheiten.
     
  9. #9 matschie, 13.03.2020
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    Nicht die Prüfpflicht der statischen Berechnung (= Prüfstatiker prüft nochmal, ob Statiker richtig gerechnet hat) mit der Prüfung der Bauausführung (= Stichprobenhafte Kontrolle auf der Baustelle) verwechseln!
     
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  10. mka

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    oh ja, stimmt - beim zweiten Lesen merke ichs ;)

    Danke!
     
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    kann ich Dir leider auch nicht beantworten. Aber egal. Ich lass das jetzt erstmal auf mich zukommen. Und die Baufirma hat ja zugesichert,dass sie sich um alle Belange rundum den Bau kümmern. Dann lassen wir uns mal überraschen. Sie bauen ja ca.100 Häuser im Jahr hier. :)
     
  12. #12 simon84, 17.03.2020
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    Mutig ! Ich würde erst mal prüfen was genau vertraglich zugesichert ist.

    Überraschungen gibt es auf dem Bau genug.
    Und lustig sind die auch nur sehr kurz nämlich bis sie zu massiven Mehrkosten für den Bauherrn führen
     
  13. #13 Andreas Teich, 17.03.2020
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  14. Piofan

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    Mahlzeit,

    heute habe ich auch von einem Statikprüfbüro Post bekommen. Sie haben alle Unterlagen zu unserem Bauantrag geprüft und es gebe keine Einwände.
    Nun warten wir mal ab,wann der Bau beginnt und der Prüf.-Ing. vorbei schauen wird ???
     
  15. #15 Surfer88, 06.04.2020
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    Ihr baut doch mit GU?
    Was ist denn vereinbart? Schlüsselfertig Fixpreis?
    Dann sollte es nicht dein Problem sein......

    Lg
     
  16. Piofan

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    Moin, ist ja auch nicht "mein Problem". :) Habe gerade mit unserem Bauleiter telefoniert. Das ist das Büro was die Statik überprüft und bei der Abnahme "später" mit dabei ist. ;) Somit alles im grünen Bereich.:deal
     
  17. mka

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    Hi,

    ich hab ganz vergessen mich zurückzumelden und den Thread hier abzuschließen... Ich grabe diese Leiche also aus und mache dann dicht :)

    Bezahlt haben wir insgesamt 760€ für die stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung. Im Vergleich zum pauschalen Angebot des GU solide 1000€ gespart :)

    Das setzt sich zusammen aus 5 Terminen (Abnahme Sohle Teil 1 und 2 (Betonüberdeckung nicht überall gewährleistet, da nicht genug Drunterleisten), EG-Decke, OG-Decke und Dachstuhl) bei einem Stundensatz von 90€ Netto. Dazu noch eine Stunde für Dokumentation.

    Ich war sehr zufrieden mit dem Statiker. Wenn man nach Statik und Bielefeld im Internet sucht, hat man auch die Kontaktdaten quasi im Adressfeld :)

    Viele Grüße
    Martin
     
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