Strafen bei Garagendach

Diskutiere Strafen bei Garagendach im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Nein, hatte er eben nicht, weil es nicht um Lohnsteuern, sondern um Kapitalertragsteuern ging! Und die hat er hinterzogen. Langjährig wiederholt,...

  1. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nein, hatte er eben nicht, weil es nicht um Lohnsteuern, sondern um Kapitalertragsteuern ging!
    Und die hat er hinterzogen. Langjährig wiederholt, vorsätzlich und in beträchtlicher Höhe...
    Also ein ganz gewöhnlicher Asozialer, nur eben aus ner höheren Preisklasse und scheinheilig noch dazu. :bef1012:
     
  2. #42 dquadrat, 19.06.2009
    dquadrat

    dquadrat

    Dabei seit:
    09.05.2008
    Beiträge:
    1.494
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    malermeister
    Ort:
    leipzig
    nach geltendem deutschen recht ist das zutreffend.

    allerdings ist es für mich nicht nachvollziehbar wie der dt. staat bereits versteuertes geld, welches nun im ausland kapitalerträge erzielt, ohne eigene leistung zu erbringen wieder versteuern möchte.

    als scheinheilig und asozial sehe ich da eher unseren finanzminister, der versucht sein immer kleiner werdendes wahlvolk mit neidkampangen zu mobilisieren und die letzten verbliebenen exitoptionen auch für sterbliche bürger von der landkarte verschwinden zu lassen.

    ps: ich konnte zumwinkel nie leiden :biggthumpup:
     
  3. #43 Bauwahn, 19.06.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Steuerhinterziehung ist Diebstahl an der Gemeinschaft.

    Damit tun sich die meisten nur deshalb so leicht, weil sie den Betrogenen (nämlich den 70 Mio anderen) dabei nicht ins Auge schauen müssen.

    Und mal was grundsätzliches: Was ist der Sinn einer Regel? Dass man sie einhält, sonst wäre es keine Regel, sondern eine Empfehlung ("Wäre nett, wenn Sie mich nicht berauben würden").
     
  4. #44 dquadrat, 19.06.2009
    dquadrat

    dquadrat

    Dabei seit:
    09.05.2008
    Beiträge:
    1.494
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    malermeister
    Ort:
    leipzig
    kann man auch schön rumdrehen :p

    ernsthaft. ich zahle auch steuern. ich sehe dies auch als notwendig an.

    steuerhinterziehung ist allerdings für den staat ein zeichen daß er die steuer- und abgabenschraube zu fest gedreht hat. aus diesem grund sind wie schon gesagt in der schweiz oder liechtenstein steuerhinterziehung kein straftatbestand.

    und, wenn der staat sich erdreistet mit steuergeldern unternehmen mit zukunftsunfähigem geschäftsfeldern zu retten und somit wettbewerb verzerren und gesunde arbeitsplätze gefährden, produkte zu subventionieren für die es keine echte nachfrage gibt, straßen und brücken baut die keiner braucht, kurzum, er glaubt er wisse besser was für uns gut ist als wir selber, dann ist es sogar für alle wohlstandsfördernder seine hart verdiente kohle dem staat vorzuenthalten.

    vielleicht einfach mal regelmäßig das schwarzbuch des bundes der steuerzahler lesen...
     
  5. #45 shneapfla, 19.06.2009
    shneapfla

    shneapfla

    Dabei seit:
    24.04.2008
    Beiträge:
    329
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Im schönen Bayern
    Verschwendung von Steuergeldern (siehe oben erwähntes Schwarzbuch) auch - komischerweise gibt's da noch nicht mal Gesetze dagegen...
     
  6. #46 Bauwahn, 19.06.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Schon mal was von Demokratie und Mehrheitsentscheidungen gehört?
    Mehrheit heißt nicht Konsens.
    Konsens ist zwar wünschenswert, aber keine Voraussetzung für eine Regel und deren Durchsetzung. Der Strafgefangene findet seinen Zwangsaufenthalt in der Regel auch völlig unnötig und findet es auch bescheuert, dass ein Richter sich anmaßt besser zu wissen, was gut für ihn ist.
     
  7. #47 Bauwahn, 19.06.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Doch, den Zwang zur entsprechenden Haushaltsführung gibt es. Aber was "Verschwendung" ist und was nicht, sieht jeder anders. Siehe #46
     
  8. #48 Bauwahn, 19.06.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Im übrigen: Seien wir froh, dass es bei uns noch so transparent zugeht, dass man über Verschwendung diskutieren kann. Und sogar Kontrollmechanismen, wie Rechnungshöfe, von vornherein im System vorgesehen sind.
    In manchem anderen Land hat man dieses "Problem" gar nicht...
     
  9. #49 Thomas B, 19.06.2009
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Irgendwie scheint mir das Thema "B-Plan-Festlegungen" zu einer Grundsatzdiskussion über die Abgabenpflicht und wie und ob überhaupt man sich dieser entziehen kann zu mutieren.

    Ist ja auch ganz interessant.

    Nochmal zur Ausgangssituation: Es ist wirklich kein Drama eine Befreiung von den festsetzungen des Bebauungsplanes zu beantragen. Diese muß jedoch begründet werden. Also nicht "...hätte ich eben gerne...", sondern es sollte schon etwas handfester sein.

    Problematisch an solchen Befreiungen ist zumeist, daß die Gemeinde dann die Gefahr eines Präzedenzfalles sieht. Also, wenn dem einen BH eine Befreiung genehmigt wurde, kann sie einem anderen schlecht versagt bleiben.

    Dennoch: Einfach -geplant und bewußt- gegen einen B-Plan zu verstoßen ist nicht State of the Art, zumal es ja Möglichkeiten und Wege gibt das Ganze baurechtskonform zu lösen.

    Grüße

    Thomas
     
  10. #50 Bauwahn, 19.06.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Richtig, Thomas. Man sollte aber fairerweise deutlich dazu sagen, dass Befreiungsanträge (gerade was Dachformen angeht) auch nicht selten abgelehnt werden (wie es ja auch schon bei Dir anklang).
     
  11. drulli

    drulli

    Dabei seit:
    13.08.2006
    Beiträge:
    936
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Technischer Kommunikator
    Ort:
    Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr
    Ich glaube, dass auch bei ganz lockeren Schrauben nicht weniger Steuern hinterzogen würden.
    Das sieht man ja bei denen, die mehr Geld haben als sie jemals ausgeben können.
     
  12. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das ist richtig.....aber noch lange kein Grund einfach so zu bauen wie man gerade Lust hat. Über den B-Plan kann man sich auch im Vorfeld informieren, und wenn der Plan nicht konform zu meiner Wunschhütte ist, dann muss man sich entweder ein anderes Grundstück suchen, oder mal darüber nachdenken, ob man an seiner Wunschliste keine Abstriche machen kann.

    Ein Streit ist sinnlos, denn es ist von vornherein klar, wer am längeren Hebel sitzt.

    Gruß
    Ralf
     
  13. drulli

    drulli

    Dabei seit:
    13.08.2006
    Beiträge:
    936
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Technischer Kommunikator
    Ort:
    Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr
    Ich kann allerdings den Frust derjenigen, die sich an die Regeln halten, verstehen, wenn sie sehen, das ringsum andere das nicht machen und scheinbar ungeschoren davon kommen.
    Unseren Eltern hat auch ein BT ein deutlich zu großes MFH in die Nachbarschaft gesetzt. Bis das rauskam, war es fertig. Und da möchte ich das Bauamt auf dem Dorf sehen, welches einen Abriss oder Rückbau durchsetzt...
     
  14. #54 luemmelchris, 19.06.2009
    luemmelchris

    luemmelchris

    Dabei seit:
    18.06.2009
    Beiträge:
    357
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    SoftwareVertrieb
    Ort:
    Waldsee/Pfalz
    Ist ja interessant, was für eine Diskussion hier angeregt habe und wie man zu Steuern kommt.
    Aber nochmal auf die Tatsache zurück kommend:

    eine Befreiung vom Bebauungsplan werde ich natürlich machen, aber die Antwort der Gemeinde kenne ich schon, die wird heisse abgelehnt, mit der Begründung, dass ich einer der ersten bin, die dort bauen wollen und von daher wirds keine Ausnahmen geben.

    Zum Kommentar mit dem entweder kann man mit dem Bebauungsplan leben oder nicht:
    kein Architekt der 5 Hersteller (die wahrlich zu den höherwertigen gehören) hat den Passus mit der garage gelesen und von allen höre ich, dass gibts ja nicht, noch nie erlebt..

    Es geht ja auch nicht darum, zu machen was man will, aber Tatsache ist und das sagt auch jeder: dieser Passus wird fallen, früher oder später..

    Nun kann man sagen, tja Pech gehabt, wenn man so früh bauen will. Klar, aber ich finde es halt krass, dass solche Regelungen von Leuten gemacht werden, die meist über 60 sind, seit 40 Jahren in ihrem Haus wohnen und nur so ist es halt auch richtig.
    vor allem, weil gerade sowas absolut nicht in unsere heutige Zeit passt. 95% aller (Fertig)Garagen sind Flachdachgaragen und wenn ich den Stauraum benötige, dann plane ich mir Dach auf die Garage.
    Zu einem modernen Haus (dass man mit einem 38-bis 45 Grad Satteldach eh schon schwer hinbekommt vor allem, wenn man annäherend 2- stöckig bauen will) passt ein solches Dach absolut nicht, erst recht nicht bei einer Doppelgarage.
     
  15. #55 ManfredH, 19.06.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wenn du in der Ortschaft vorschriftsmässig 50 fährst und andere dich mit 70 überholen, bist du dann auch frustriert ?
     
  16. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Aber bis der Passus fällt (sofern überhaupt), können Dir ein paar unangenehme Zeitgenossen das Leben richtig schwer machen. Da sind die paar Euro Strafe noch das geringste Problem, denn ein Rückbau kann auch richtig teuer werden. Eine Strafzahlung bedeutet ja nicht automatisch, daß Deine rechtswidrige Vorgehensweise nun genehmigt ist.

    Ein Bauexperte kann daher nur zu den oben bereits genannten Vorgehensweisen raten, und Dich auf die Risiken hinweisen.

    Was DU letztendlich machst ist ja Dein Problem.

    Gruß
    Ralf
     
  17. #57 luemmelchris, 19.06.2009
    luemmelchris

    luemmelchris

    Dabei seit:
    18.06.2009
    Beiträge:
    357
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    SoftwareVertrieb
    Ort:
    Waldsee/Pfalz
    Also das steht glaube ich ausser Frage.. die Zeitkomponente ist der andere Aspekt.

    Rückbau ist mir in dem Zusammenhang nicht klar. Wieso sollte ich die Garage zurückbauen müssen? Es fehlt ja nur das Dach? :confused: Könnte man dann doch draufbauen..

    Und natürlich müssen Experten die Risiken aufzeigen. Aber eine Beratung hat ja auch immer mehrere Seiten.. es gibt ja vielleicht auch Erfahrungswerte.. eine Tür zur Garage vom Haus ist ja auch so ne Sache habe ich gelernt..
     
  18. #58 Bauwahn, 19.06.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Wenn die Pfeifen nicht alles lesen, gehören sie sowieso geschlagen.
    Und das
    das sag' ich auch, wenn ich von eigenem Versagen ablenken will.

    Übrigens: Wenn Du als erster die Regeln misachtest ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit sogar besonders groß, weil der zweite seinen Befereiungsantrag dann mit Deiner Garage begründen wird....
     
  19. #59 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Naja - kommt drauf an, was Du da zu treiben gedenkst.
    Wenn Du die Statik und die Konstruktion gleich auf ein Satteldach bemessen lässt und ein Flachdach draufknallst, dann ist dass evtl. schon preisgleich mit einem gleich gebauten Satteldach -> welchen Vorteil hättest Du dann???
    Wenn Du alles auf Flachdach bemessen läßt, darfst Du alles wegreissen, um das Satteldach draufzubauen -> sowas nennt man Rückbau :D

    Und die OWI gips so oder so oben drauf.
     
  20. #60 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Zum B-Plan noch:
    Beim KAUF des Grundstücks sollte man (so man selber nicht den B-Plan "lesen" kann) einen Fachmann befragen.
    Dann kauft man son Schiet erst gar nicht - oder weiß, was einem blüht.

    Und ich kenne Baugebiete, da ist der Ortsbürgermeister höchstpersönlich mit Zollstock und Maßband rumgerannt und hat die (teils auch sehr schwachsinnigen) Ortsvorschriften auf den cm nachgemessen.
     
Thema: Strafen bei Garagendach
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. garage zu hoch gebaut strafe

    ,
  2. garage zu groß gebaut strafe

Die Seite wird geladen...

Strafen bei Garagendach - Ähnliche Themen

  1. Strafe wegen Sanierungspflicht

    Strafe wegen Sanierungspflicht: Hallo zusammen, kurz zu mir: vor ca. einem Jahr ein älteres Haus mit uralter Ölheizung gekauft. (über 30 Jahre Festwert...) Ich muss also...
  2. Baubeginnanzeige nicht angekommen - Strafe?

    Baubeginnanzeige nicht angekommen - Strafe?: Hallo zusammen, wir haben letztes Jahr ein Schuppen errichtet und haben dafür einen Bauantrag benötigt. Soweit, so gut. Die Baubeginnanzeige wurde...
  3. schützenswerter Baum im B-Plan - Strafe bei Fällen?

    schützenswerter Baum im B-Plan - Strafe bei Fällen?: Hi, wir haben ein tolles Grundstück mit Süd-West Lage des Gartens gefunden und mit unserm Planer zusammen unsere optimale Position für Haus und...
  4. Hohe Strafe für Badezimmer-Kartell

    Hohe Strafe für Badezimmer-Kartell: Artikel in der FAZ: http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E7E0BFED2AC0B43E593790084C11BA5BC~ATpl~Ecommon~Scontent.html