Strassenbaumpflanzung vor der Zufahrt

Diskutiere Strassenbaumpflanzung vor der Zufahrt im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo an alle und Hilfe, Wir haben ein Grundstück vom Bauträger gekauft. Der Bebauungsplan sieht für die Grundstücke mit freistehenden Häusern...

  1. nesa

    nesa Gast

    Hallo an alle und Hilfe,
    Wir haben ein Grundstück vom Bauträger gekauft. Der Bebauungsplan sieht für die Grundstücke mit freistehenden Häusern zwei Zufahrten (jeweils seitlich) vor.
    Wir haben eine Baufreistellung für das Haus und die rechte Garage. Die linke Garage sollte später gebaut werden und wurde deshalb noch nicht beantragt.Dem Bauträger, der die Planung ausführte, ist dieser Sachverhalt bekannt. Er war ebenfalls zuständig für den Bau der Straße, die er vor kurzem an das Tiefbauamt übergeben hat. Vor unserer linken Einfahrt plante der Bauträger einen Straßenbaum zu pflanzen,die Stelle ist entsprechend angelegt, der Baum soll in ca. 2 Wochen gepflanzt werden. Das Tiefbauamt teilte uns mit, daß ein Umbebauung als Einfahrt ca. 2000€ kosten soll, die wir selbst zu tragen hätten.
    Was könen wir dagegen tun?
    An wen sollen wir uns wenden.
    Gibt es eine Frist?
    Meinungen?
    Danke im vorraus
    nesa
     
  2. #2 MoRüBe, 07.06.2005
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also dem BT als Erschließungsträger....

    ... der Maßnahme blieb nichts anderes übrig als so zu erschließen, wie es die Erschließungsplanung vorsah. Nichts desto trotz haben da einige ein wenig süß und selig geschlafen. Als BT des Hauses hätte er, bzw. der Architekt darauf achten müssen/sollen/können. Andererseits widerspricht sich der B-Plan dann mit der Erschließungsplanung, wenn Ihre Aussagen so zutreffen. Da wäre dann Klärungsbedarf mit der Kommune angesagt...
     
  3. nesa

    nesa Gast

    Baubeginnanzeigepflicht?

    Danke MoRüBe,
    gibt es eine Baubeginnanzeigepflicht gegenüber den Nachbarn bei der Strassenerstellung wie bei dem Hausbau?
    Gibt es Fristen für die Widersprüche/Einsprüche?
    Danke
    nesa
     
  4. #4 MoRüBe, 08.06.2005
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Hallo,....

    ... zu 1. nein und zu 2 . Ja, aber hier dürften alle Fristen verstrichen sein. Und ein Normenkontrollverfahren zu starten, dazu kann Ihnen ernsthaft keiner raten..
     
  5. nesa

    nesa Gast

    Haftung Architekt

    Hallo,
    kann ich den Architekt (Bauträger) zu verantwortung ziehen und wie?
    Eigentlich er hätte uns informieren mussen da es von uns beauftragt ist.
    Eindeutig ist es das uns diese Information verschwiegen hat obwohl er wüste, dass da spätter eine Garage kommt (Im Werksvertrag sind die Blindtüren auf diese Seite vorgesehen worden).
    Kann ich die Architektenrechnung L-Phasen 1 bis 4 kürzen (Kosten für die Baumumflanzung und Änderungen in den Unterlagen bei den Behörden)?
    Danke
    nesa
     
  6. #6 MoRüBe, 09.06.2005
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Tja, wer hat die Schuld?...

    ... ich denke mal, jeder ein bischen, was im Ergebnis aber unbefriedigend ist. Warum wurde die linke Zufahrt nicht gleich mit eingereicht. Wenn ichs richtig verstanden hab, haben Sie den Bauantrag/Bauanzeige unterschrieben. Normalerweise wird in den Vordrucken immer auf den B-Plan verwiesen. Den Architekten was abziehen? Tja, dann müssten Sie das Vertragsverhältnis belegen und ihm den Fehler nachweisen, egal, ob er davon gewußt hat, oder nicht. Was war sein genauer Auftrag? Zumindest nicht, sich um die linke Zufahrt zu kümmern, demnach hätte er seine Leistung ordnungsgemäß erbracht. Fazit: für 2.000 Euronen lohnt ein Streit nicht, da trifft man sich auf der Hälfte und das doppelte geht für RA`s und Gericht drauf. Zusammensetzen und eine Lösung suchen, das ist das Beste. Viele Grüße
     
  7. ralfo

    ralfo Gast

    Kürnach

    Hallo, ist das Grundstück in Kürnach im Schleifweg?
    ralfo
     
  8. nesa

    nesa Gast

    Nein,
    in NRW
     
Thema: Strassenbaumpflanzung vor der Zufahrt
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