Streitigkeiten zur Bautechnologie

Diskutiere Streitigkeiten zur Bautechnologie im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nachdem der AN weiterhin unangemessen hohe Nachforderungen stellte, sprachen wir einen Baustopp aus und drohten mit Vertragskündigung. Das war...

  1. #21 Manfred Abt, 13.04.2010
    Manfred Abt

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    Das war die Aussage, bei der ich vom Hocker gefallen bin.
     
  2. #22 Gast036816, 13.04.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Änderung Bauablauf

    moin moin,

    ich sehe hier deutlich eine änderung des bauablaufs als anordnung zur änderung durch den AG nach vob/b § 2 nr. 5 - änderung des bauentwurfs oder andere anordnungen des AG - damit wird es kostenpflichtig für den bauherrn. Dass der unternehmer hier seinen preis versucht aufzubessern, ist normal und nicht strafbar. Aufgrund von erhöhten, vielleicht auch unberechtigten nachtragsforderungen einen baustopp zu verhängen, ist schon fahrlässig. In solch einem fall sind nachträge normal und nicht vermeidbar. Das der AN seine kosten für den angeordneten baustopp geltend macht, ist normal, ob es gerechtfertigt ist, muss nachgewiesen werden.

    Sind die forderungen des AN auf eine unvollständige oder fehlerhafte leistungsbeschreibung zurück zu führen, dann geht es richtig zur sache. In diesem fall kann man nur die urkalkulation auf den tisch legen, nachtragsforderung mit kalkulation daneben und dann alles durchgehen und vergleichen, abstimmen und die mehrkosten auf basis der urkalkulation ermitteln. Mehr steht dem an nicht zu - schlechter preis bleibt bis zum ende.

    Die diskussion über ausschreibung hätte und dürfte nicht oder doch bringt nix, das thema ist durch, es wurde ein vertrag abgeschlossen. Die vertraglichen abweichungen sind zu prüfen und auf den punkt mit euronen zu bringen.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  3. #23 sylviaIB, 14.04.2010
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    warum vom Hocker gefallen? Wenn die Nachforderungen unberechtigt und so hoch waren dass der AG keine Finanzierungsmöglichkeiten sah, musste der Sachverhalt erst geklärt werden.
    Er wurde auch geklärt und in der Nachtragsverhandlung wurden dem AN auch Zugeständnisse gemacht, die bedingt aus seiner selbst gewählten und nicht bestätigten Technologie entstanden sind. Er bekannte sich auch zu einem ausgehandelten Festpreis, den er nach Abschluss der Maßnahme nun in Frage stellte.
     
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