Stützmauer zum Nachbarn - Wer muss zahlen?

Diskutiere Stützmauer zum Nachbarn - Wer muss zahlen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Leute, ich habe da mal eine Frage. Die Terrasse von mir und meinem Nachbar hat einen Höhenunterschied von ca 50-60 cm. Nun muss diese ja...

  1. #1 andrey86, 08.09.2018
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    Hallo Leute,

    ich habe da mal eine Frage. Die Terrasse von mir und meinem Nachbar hat einen Höhenunterschied von ca 50-60 cm. Nun muss diese ja gestützt werden. Könnt ihr mir sagen wer die Kosten dafür trägt - der der Höher sitzt oder der der tiefer sitzt? Habe da keine klare Antwort gefunden

    Vielen Dank
     
  2. #2 simon84, 08.09.2018
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    Der der die höhenänderung vom natürlichen Grundstücksverlauf vorgenommen hat
     
  3. #3 andrey86, 08.09.2018
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    es ist ein Baugebiet wo die Grundstücke nach hinten abfallen. Das Problem ist nur meine Straße wurde höher gebaut als die Straße von meinem Nachbar- er konnte also sich nicht an meine Höhe anpassen. Zeichnung ist angefügt zur Verdeutlichung.
    Wenn ich es machen muss kein Problem, sollte nur klar sein
     

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  4. #4 simon84, 08.09.2018
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    Naja du hättest ja auch nicht aufschütten müssen.

    Eine Stützmauer muss es nicht unbedingt sein eine abböschung auf deiner Seite kann auch reichen.

    Wichtig ist, dass du den höhenverlauf an der Grenze beibehältst wie es natürlich war, egal wie hoch oder niedrig irgendwelche Straßen oder kanalrohre sind :)

    Ggf kann man mit dem Nachbar auch eine gute Lösung finden für einen Grenzzaun bzw Hecke an der sich beide beteiligen
     
  5. #5 andrey86, 09.09.2018
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    naja, ich finde schon - hätte ich meinen Garten unter dem Straßenniveau anlegen sollen? Oder noch besser 3 Stufen runter damit ich den Garten komme.... sowas macht doch keiner mehr.
    Was meinst du mit Höhenverlauf der Grenze ? Verstehe ich nicht
     
  6. #6 simon84, 09.09.2018
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    Bitte nicht falsch verstehen. Mit "müssen" meine ich wirklich müssen im technischen Sinne.
    Wie du schreibst, selbstverständlich hättest du (technisch) ein Gefälle oder Stufen zu deinem Garten haben können.
    Dass das vorne zur Strasse keinen Sinn macht ist mir klar.
    Heutzutage will aber eben jeder einen 100% ebenen Garten. Und dann gibt es öfter diese Probleme mit den Aufschüttungen und dem Grenzverlauf.

    Du hast dich entschieden dein Gelände aufzuschütten, vermutlich ist das laut Bebauungsplan und LBO auch in dem vorgenommenen Maße verfahrensfrei.
    Könnte man sicherheitshalber nachschauen.

    Bei Geländeveränderungen wird in der Regel vom ursprünglichen Geländeverlauf, also der vor Baubeginn vorhanden war und in der Regel auch im Plan verzeichnet war, ausgegangen.

    Mit Höhenverlauf an der Grenze meine ich:

    1. Du kannst auf deinem Grundstück aufschütten oder abgraben was du willst (Im Rahmen der LBO und Bebauungsplan).

    2. An der Grenze zum Nachbarn muss der ursprüngliche Höhenverlauf beibehalten bleiben und es darf zu keiner Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks kommen.

    Das kannst du jetzt erreichen indem du eine Stützmauer baust. Das ist aber nur eine Option.
    Ebenso könntest du auf deiner eigenen Grundstückseite abböschen und geeignet bepflanzen.

    Wichtig ist nur, dass auf der Grenze die ursprüngliche Höhe erreicht wird und nicht z.B. dein gesamter Regen oder Sand/Erde/Lehmdreck zum Nachbarn rüberläuft.

    In der Regel wird es am einfachsten sein, wenn man eine gute Lösung für beide Seiten unter Berücksichtigung aller geplanten Baumaßnahmen (Sichtschutz, Zaun, Hecke etc.) findet und sich die Kosten 50/50 teilt, das trägt auch zu einer guten Nachbarschaft bei.

    Wenn eine Seite wesentlich mehr aufschüttet oder die andere wesentlich mehr abgräbt, dann könnte man sich die Kosten auch je nach Höhenveränderung aufteilen, ausgehend vom ursprünglichen Höhenverlauf, Beispiel:

    Seite 1 schüttet 1 Meter auf, Seite 2 gräbt 0,5 Meter ab.

    Natürlich wird man nun hier nicht eine 1 Meter Stützmauer auf Seite A und eine 0,5 Meter Stützmauer auf Seite B bauen.
    Außer man hat eine "super" Nachbarschaft.

    Sondern man wird eine 1,5 Meter Stützmauer bauen und die Kosten entweder 50/50 (wäre vernünftig), oder wenn man einen Spießer dabei hat
    und das Angebot dementsprechend aufdröseln bzw. anhand von Vergleichsangeboten die Mehrkosten für die höhere Mauer exakt rausrechnen kann auch zu
    66/33 teilen oder ähnlich.
     
  7. #7 andrey86, 09.09.2018
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    danke für deine ausführliche Antwort.
    Mit der Nachbarschaft ist es so eine Sache - der Bauherr baut ein Doppehaus welches er zur Miete anbieten wird. Den Vermieter/ Bauherr werde ich wohl nicht so oft sehen.
    Er kam halt zu mir und sagte gleich '' ich müsse eine Stützmauer errichten'' deshalb wollte ich mich hier erkundigen ob er mit seiner Forderung richtig liegt.. Wenn ich dich richtig verstehe Simon, dann hat der Nachbar ja auch (gegenüber der natürlichen Grundstückgrenze) aufgeschüttet. Also müsste er sich dann auch an den Kosten beteiligen, richtig? Mir sagte er nämlich ich solle die Kosten selber tragen.
    Hab mal das Bild angefügt und seine '' aufschüttung'' mit rot markiert
     

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  8. S216

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    Das musst du doch wissen, nicht Simon. Wie sah die Stelle denn aus, als du das Grundstück gekauft hast?

    Wo in der Skizze ist denn "seine Aufschüttung"?

    Wie jetzt, der hat noch gar nicht gebaut?
     
  9. #9 andrey86, 09.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 09.09.2018
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    Deshalb die Skizze, da wo der blaue Pfeil ist, ist die natürliche Grundstückshöhe
    Roter Strich ist seine Aufschüttung
    Das Haus vom Nachbar ist von außen fertig - innen sind sie gerade am arbeiten und die Außenanlage wird gerade gemacht
     
  10. S216

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    Ah, jetzt verstehe ich. Ich dachte, es sei nochmal die gleiche Skizze wie zu Beginn, hatte nicht draufgeklickt..
    Naja, hättest du es natürlich gelassen, hätte er mauern müssen. Jetzt du, nach meinem Empfinden. Zumindest wird dir nicht viel übrig bleiben, wenn du meinst, mit ihm könntest du dich nicht verständigen. Du musst ja nicht mauern, wie gesagt.
     
  11. #11 simon84, 09.09.2018
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    Biete ihm 50/50 an
     
  12. #12 andrey86, 09.09.2018
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    hab ich schon - lehnt ab. Er ist absolut überzeugt dass er nichts tun muss. Habe keine Lust auf Theater, ich würde die Kosten auch übernehmen - müsste nur wissen ob er tatsächlich im Recht ist :-)
     
  13. #13 simon84, 09.09.2018
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    wer hat zuerst aufgeschüttet er oder du
     
  14. #14 andrey86, 09.09.2018
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    ich war eher fertig
     
  15. #15 Hotliner, 09.09.2018
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    Wenn er eine ebene Fläche will, musst Du eine Mauer machen, damit Dein Oberflächenwasser vom Garten, nicht ständig auf seinem Grundstück landet.
     
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  16. #16 andrey86, 11.09.2018
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    d.h abböschen und z.b mit Rasengittersteinen befestigen kann ich dann nicht?
     
  17. #17 Andybaut, 11.09.2018
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    Hallo,

    doch kannst du. Du kannst bis auf das natürliche Gelände eine Böschung führen und er muss dann schauen wie er seine Erhöhung absichern kann.
    Theoretisch könntet ihr also an einem Graben leben.
    So was gab es schon :-)
    asterix der große graben - Google-Suche:

    Der tiefste Punkt des Grabens ist der "natürliche Geländeverlauf".
    Jeder darf auf seiner Seite machen, was er will (ein paar Einschränkungen vom Baurecht gibt es, aber die werden hier vermutlich nicht greifen)

    Das mit dem Oberflächenwasser ist bundeslandspezifisch. In BW darf das Wasser aus dem Garten rüberlaufen. In anderen teilweise nicht.
    Schau mal beim Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes.
     
  18. #18 simon84, 11.09.2018
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    Mit einer entsprechenden Bepflanzung oder Aufbau bekommt man auch in Griff.

    Auch bei einer Stützmauer oder einem fast gleichen Höhenverlauf um die Grenze hat man ja bis zu einem gewissen Grad das Problem, dass Wasser von einem Grundstück auf das andere fliesst und umgekehrt.

    Darum geht es hier auch nicht.
    Es geht darum, dass du durch die Baumaßnahme (Oberflächenveränderung) auf deinem Grundstück keine zusätzlichen negativen Auswirkungen auf das Nachbargrundstück auslöst.

    Also Beispiel, wesentlich MEHR Regenwasser fliesst zum Nachbarn.
    Wesentlich mehr Erde, Dreck oder Schlamm werden rübergespült.

    Es kommt ja immer auch auf den Höhenunterschied an.
    Wenn man sowieso einen Zaun auf die Grenze bauen will macht natürlich eine dementsprechend dimensionierte Stützmauer mehr Sinn.

    Wenn man eignetlich bepflanzen wollte und es nicht grade 2 Meter Unterschied sind, dann kann man auch mit 1-2 Reihen abböschen, oder sogar ganz ohne Pflanzringe und dementsprechend bepflanzen.
     
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  19. #19 Hotliner, 11.09.2018
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    Ich würde den Nachbarn mal fragen, was er gerne will u. das ganze Schriftlich u. per Handschlag, aber noch ohne Notar auszuhandeln wersuchen.
    Was willst denn mit Rasengittersteinen ausrichten, ich hoffe Du meinst eventuell etwas mit Böschungssteinen?

    Nur auf dem frisch aufgeschütteten Untergrund, wird sowas nicht von Dauer stabil sein.
    Und das Wasser läuft trotzdem, immer wenn was zuviel wird, später o. früher zum tieferliegenden Rasen bergab.
     
  20. #20 Fabian Weber, 12.09.2018
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    Wie hast Du überhaupt ohne Stützmauer bisher aufgeschüttet? Das bricht doch zum Nachbarn weg.

    Ich frage weil ich die Argumentation des Nachbarn zu den Kosten schon nachvollziehen kann (auch wenn ich es Scheiße finde). Aber wenn er nicht aufgeschüttet hätte, dann hättest Du ja auch eine Stützmauer gebraucht. Stell Dir einfach vor er würde das erst in 10Jahren machen. Im Grunde könnte man also sogar so weit gehen und sagen, dass er sich ja an den Kosten dadurch beteiligt, dass Du jetzt keine so hohe Stützmauer mehr bauen musst.

    Wenn Du Ihn ärgern wills dann böscht Du auf den natürlichen Geländeverlauf ab und drehst den Spieß um und wartest bis er seine Stützmauer baut. Dann bietest Du Ihm Kostenbeteiligung an, dafür dass er höher baut.
     
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