Teil des Grundstücks an den Nachbarn abgeben/Kosten?

Diskutiere Teil des Grundstücks an den Nachbarn abgeben/Kosten? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, mein Nachbar möchte einen Teil meines Gartens erwerben um sich eine Zufahrt zu seinem Garten hinter dem Haus bauen zu können. Es...

  1. #1 Alohatyp, 18.08.2018
    Alohatyp

    Alohatyp

    Dabei seit:
    09.08.2007
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Feuerwehr
    Ort:
    Kiel
    Guten Tag,
    mein Nachbar möchte einen Teil meines Gartens erwerben um sich eine Zufahrt zu seinem Garten hinter dem Haus bauen zu können. Es handelt sich um ca 3m x 35m also ca 100 bis 110 qm.
    Mein Grundstück ist ein bisschen eigenwillig denn ich habe 2 Grundbücher. Mein 1500 qm Grundstück war früher mal in Grundsteuer A und B geteilt als dies noch möglich war. Bei dem Erwerb habe ich darauf verzichtet die beiden Grundstücke zusammenzuführen. Wenn ich nun dem Nachbarn die 100 qm zuspreche dann betrifft die meine beiden Grundstücke.
    Nun versuchen wir rauszufinden was da an Nebenkosten auf uns/ihn zukommt.

    Die Frage wäre.

    1 Müssen unsere beiden Grundstücke neu vermessen werden oder nur meins?
    2 Die Grenzsteine betreffen ja nur mein Grundstück und da habe ich gelesen das es bei ersten 20 und bei jedem weiteren 70 kostet. Wieviel Grenzsteine werden dann auf eine 35m lange Grundstücksgrenze gesetzt?
    3 Bauland kostet bei uns ca 150 bis 180 Euro pro Qm. Aber das ist ja kein Bauland was ich verkaufe. Was kann man da ansetzten? Ich habe jetzt mal mit ca 80 Euro pro Qm gerechnet.
    4 Bei den ca 8000 Euro Kaufpreis. Wie hoch wären die Notar Gebühren und was berechnet das Amot fpr die Grundbuchänderung?

    Gibt es noch Kosten die ich übersehen habe ?

    Danke

    Stefan
     
  2. #2 Borokles, 19.08.2018
    Borokles

    Borokles

    Dabei seit:
    28.06.2018
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Problembegutachter
    Ort:
    Südlicht
    Meinem Wissen nach muss vorläufig, für den Verkaufsvorgang, erst einmal nur dein Grundstück neu vermessen werden, wobei er wenn er bauen möchte, könnte das dann doch wieder anders aussehen. Die genauen Kosten für die Grenzssteine sind zwar in jedem Bundesland ein wenig anders aber mit der Grundgebühr musst du am Anfang schon auch rechnen. Bezüglich der Notarkosten habe ich gelesen, man sollte mit etwa 1,5% des Kaufpreises bezüglich der Änderungen und im Zweifelsfall noch die nötigen Steuern.
     
  3. #3 Alohatyp, 19.08.2018
    Alohatyp

    Alohatyp

    Dabei seit:
    09.08.2007
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Feuerwehr
    Ort:
    Kiel
    Nein, da kann er nicht drauf bauen. Er will die Grenzbepflamzung verschieben und dort mit Rassensteinen ne Abfahrt zu seinem Garten setzen.

    von 8000 Euro sind 1,5 % ja nicht so viel. Wusste nicht das ein Notar für so ein Almosen arbeitet ;-D

    Scheint echt kompliziert zu sein. Das Amt meinte das bevor die da überhaupt ne Aussage treffen müßte ich erstmal Geld hinlegen das die die Grundbücher raussuchen.
     
  4. #4 msfox30, 19.08.2018
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    1.810
    Zustimmungen:
    607
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Ideen:
    1. Kannst du Ihm nicht einfach ein Wegrecht eintragen lassen? Ist vielleicht billiger... An der 100% sauberen Lösung verdienen ja nur die Anderen (Notar; Amt,...)
    2. An seinem Grundstück wird ja nix verändert. Sprich, du lässt dein(e) Grundstük(e) teilen und verkaufst die kleinen Flurstücke an deinen Nachbarn. Der Preis/m² sollte über den Bodenrichtwert ermittelt werden können. Hier in Halle online abrufbar. Aber, je höher ihr den Preis (offiziell) ansetzt, desto mehr an Grunderwerbssteuer, Notar,...
     
  5. #5 Alohatyp, 20.08.2018
    Alohatyp

    Alohatyp

    Dabei seit:
    09.08.2007
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Feuerwehr
    Ort:
    Kiel
    Das hatte ich ihm vorgeschlagen. Sobald meine Pension winkt überlege ich eh das ganze zu verkaufen und in dem Falle wird das Grundstück von interesse sein und nicht das alte Haus was darauf steht.
    Aber genau auch das ist sein Argument. Er möchte lieber noch 3 m mehr an Abstand zum theoretisch möglichen Nachbarn haben falls da jemand Doppelhaushälften oder was auch immer drauf baut.

    Außerdem wäre ein Wegerecht eben nur solange gültig bis ich verkaufe und dann stünde er wieder ohne da.

    Nein er möchte das Land erwerben und ich habe ihm gesagt das er wenn dann auch die gesamten Nebenkosten tragen müsse.
    Ich versuche nur rauszufinden wie hoch diese sein werden (ca).
     
  6. #6 plattypus, 20.08.2018
    plattypus

    plattypus

    Dabei seit:
    26.12.2015
    Beiträge:
    442
    Zustimmungen:
    90
    Beruf:
    Berufsschul-Pauker
    Ort:
    HF
    Ich glaube nicht, daß das billiger wird. Schließlich teilt man dann vorab erst einmal das Grundstück ab, auf dem dann das Wegerecht genau eingeräumt wird. Das Wegerecht auf dem ganzen Grundstück von 1.500m² wäre unsinnig, weil dann das ganze Grundstück wesentlich weniger wert wird. So ein Wegerecht wird ja im Grundbuch eingetragen und dafür wird dann vorher sinnvollerweise das Grundstück passend geteilt. Da kannst nach der Abteilung auch gleich verkaufen.

    Das Problem hat dein Nachbar nämlich schon genau erkannt. Der Ärger beim Wegerecht kommt, wenn einer von Euch beiden verkauft und man sich dann mit den neuen Nachbarn arrangieren muß. Und dann kommt da so ein Immobilieninvestor, der das Grundstück komplett zuballern will. Fängt schon an bei der Frage: Dachüberhang überm Weg, wie hoch muß die minimale Durchfahrthöhe beim Weg sein? Da kommt der 4m hohe Kettenbagger nämlich nicht mehr in den Garten, wenn das Dach auf 2,5m überm Weg hängt.
     
    simon84 gefällt das.
  7. #7 Alohatyp, 20.08.2018
    Zuletzt bearbeitet: 20.08.2018
    Alohatyp

    Alohatyp

    Dabei seit:
    09.08.2007
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Feuerwehr
    Ort:
    Kiel
    Wieder was gelernt. Ich dachte ich müsste ihm nur einen Vertrag vorlegen und ihm damit Nutzungsrecht auf dem Grundstück erteilen.

    Bild wurde gelöscht

    Da ist also nichts im Weg. Aber da das im Kieler Nahgebiet liegt werden auch dort die Grundstückspreise weiter steigen und das Interesse der Investoren auch. Laut Bodenrichtwert kostet der QM zur Zeit 155.-
    Das entspricht nichtdem was zur Zeit bezahlt wird. Etwas weiter wurde ein Haus abgerissen weil der Käufer auf dem Grundstück eine neues Haus bauen will. Mir wurde zugetragen das dort 280Tsd Euro geflossen sind. Das Haus war in keinem guten Zustand und das Grund ist etwas kleiner als meins.
    Meine Bude wurde jüngst bei der Umschuldung auf 225tsd geschätzt. Ich gehe davon aus das auch hier bei einem Verkauf das Haus keine große Rolle spielt.

    Es ist für mich schwer einschätzbar was ich für die 100 qm realistisch nehmen kann. Wenn der Verkauf des Grundstückes nacher 280tsd bringt kann man ja sagen das ein 15tel davon ca 18Tsd wären. Aber dabei handelt es sich um Baulandpreis.
     
  8. #8 simon84, 20.08.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.701
    Zustimmungen:
    5.534
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ich verstehe nicht, warum du immer über "Baulandpreis" redest.

    Das Ganze ist "Bauland".

    Genauso wie in deinem Beispiel mit dem Immobilienhai und der DHH,
    so könnte doch auch ein Erbe/Käufer des Nachbargrundstücks auf die gleiche Idee kommen und kann dann wegen dem zugekauften Stück 3 Meter breiter/länger bauen.

    Einen Grund warum du viel weniger als den Bodenrichtwert verlangen solltest sehe ich nicht, das muss er doch überall zahlen. Welche Alternative hat denn der Nachbar ?
    Gute Nachbarschaft hin oder her, kommt er dir mit irgendwas anderem nichtfinanziellem entgegen ?
     
    plattypus gefällt das.
  9. #9 msfox30, 20.08.2018
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    1.810
    Zustimmungen:
    607
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    ...du solltest mal noch den Straßennamen aus deinem Screenshot rauslöschen. Sonst wissen ja alle wo du wohnst. Und dein Nachbar auch.
    Ließ sich bei gmaps sehr schnell finden.
     
  10. #10 Lexmaul, 20.08.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Wäre ja schlimm, wenn das sein Nachbar nicht wüsste :D
     
    simon84 gefällt das.
  11. #11 Alohatyp, 20.08.2018
    Alohatyp

    Alohatyp

    Dabei seit:
    09.08.2007
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Feuerwehr
    Ort:
    Kiel
    Hmm eigentlich hatte ich das gemacht aber anscheinend habe dann doch das ursprungsbild genommen anstatt das bearbeitete.

    Also.... ich habe gelesen das es unterschiede gibt zwischen land welches zum Bauen genutzt werden kann und welches das dies nicht ermöglicht. Die 3m die er von mir kaufen würde kann er nicht bebauen weil es 3m bis zu Grundstückgrenze sind. Zumindest hatte ich das so verstanden was ich gelesen habe. Ich habe auch einen Zahl gefunden die diesem Unterschied betitelt. Bauland 155, nicht bauland 60. Natürlich sind da ca Preise.
    Was waere mit den 60 denn sonst gemeint ? Für Grundstücke die nicht bebaut werden dürfen werden ja in de Regel wesentlich geringere Preise genannt.

    Ich hätte ja nichts dagegen 15 oder mehr tausend Euro zu bekommen aber ich das wird er ja nicht bezahlen.

    Dennoch müsste ich das nochmal klären. Denn verschenken muss man es ja auch nicht.
     
  12. #12 msfox30, 20.08.2018
    Zuletzt bearbeitet: 20.08.2018
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    1.810
    Zustimmungen:
    607
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    @Lexmaul: Klar weiß es der Nachbar. Aber nun wissen es auch andere, dass es der Nachbar weiß.

    Ansonsten: Bauland beschreibt doch das gesamte Grundstück. Klar gibt es Abstandsflächen. Wenn hier aber eine Grenzbebauung erfolgen dürfte, dann wären die 3m auch Bauland (sind sie ja jetzt schon). Und wenn der Wert 155 und mehr ist, dann würde ich das vom Nachbarn auch verlangen. Wenn du es am Ende nicht alles Geld brauchst, kann ich dir meine Kontodaten schicken. Wenn es sich der Nachbar nicht leisten kann, kann er seine Pläne eben nicht umsetzen.

    Achso: Fraglich ist, ob die Gemeinde überhaupt ein so schmales "Handtuch" als Flurstück teilen lässt.
     
  13. #13 Lexmaul, 20.08.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Gibt schlimmeres - man muss auch selbst wissen, was man dafür will. Das kann Dir hier niemand beantworten...
     
  14. #14 plattypus, 20.08.2018
    plattypus

    plattypus

    Dabei seit:
    26.12.2015
    Beiträge:
    442
    Zustimmungen:
    90
    Beruf:
    Berufsschul-Pauker
    Ort:
    HF
    Das ist dann Ackerland.

    Und ja, dein Nachbar darf zwar den 3m Streifen, den er kaufen will, nicht bebauen, weil generell Bauwerke 3m weit von der Grenze entfernt stehen müssen. Aber nach dem Kauf darf er sein altes Grundstück komplett bebauen. Da muß er ja jetzt auch schon einen 3m breiten Streifen freilassen. So gesehen gewinnt er tatsächlich 110m² bebaubare Fläche hinzu.
     
    simon84 gefällt das.
  15. #15 simon84, 20.08.2018
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.701
    Zustimmungen:
    5.534
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    3 Meter mehr sind 3 Meter mehr !
     
  16. #16 Alohatyp, 20.08.2018
    Alohatyp

    Alohatyp

    Dabei seit:
    09.08.2007
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Feuerwehr
    Ort:
    Kiel
    Ja ok ,das habe ich verstanden.

    Ich denke ich werde ihm 5m anbieten. Das waeren dann 5 x 32m (gemessen habe ich eben 31,40 aber das ist doch recht ungenau)- 160qm machen dann von der Kaufsumme auch mehr Sinn.

    Ich habe mal folgende Reihenfolge ermittelt, bitte korrigieren wenn da was sinnfrei ist oder dazu kommt.
    In Klammern habe ich mal die Massnahmen dazu geschrieben an die ich dabei denke
    1. Gang zum Bauamt (Genehmigung für die Teilung gegenfalls Auflagen, Info ob Grundstück zusammenzulegen sinn macht, damit meine ich meine 2 Grundbücher)

    2. Konsultation eine Vermessungsingenieurs
 (Muss nur mein Grundstück vermessen werden? Warscheinlich, denn seins sollte ja erfasst sein und mein abgetrennter Bereich wird seinem ja zugeführt)

    3. Zwischenbescheid einholen
 (Was sollte damit gemeint sein?)
    4. Relevante Landes- und Bundesgesetze ermitteln studieren (Das betrifft wohl eher die bebauung)

    5. Teilungsantrag stellen

    6. Neue Grenzsteine setzen lassen

    Wo kommt der Notar ins Spiel ? Ist er überhaupt notwendig? Wie sieht es mit Rechtsbeistand aus? Macht der Notar den Vertrag oder brauche ich dafür einen Anwalt ?
     
  17. #17 Lexmaul, 20.08.2018
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Notar ist immer verpflichtend und solltest Du von Anfang an ins Boot holen.
     
  18. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.319
    Zustimmungen:
    1.650
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    In NRW brauchst Du nur 2., ich denke bei Euch auch. Der ÖbVI (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur) berät Dich zu 1 und erledigt 4.-6 und weitere notwendige Schritte wie z.B. die Veranlassung von Kataster- und Grundbuchfortschreibung. Zu 3. habe ich keine Antwort.
    Den Notar kannst Du an den Anfang oder ans Ende setzten. Es ist durchaus üblich eine noch zu vermessende Teilfläche zu verkaufen. Dann bist Du jedenfalls sicher, dass der Nachbar das Grundstück auch tatsächlich kauft und nicht nach der Teilung noch einen Rückzieher macht und Dich auf den Kosten sitzen lässt.
     
    simon84 gefällt das.
  19. #19 Alohatyp, 20.08.2018
    Alohatyp

    Alohatyp

    Dabei seit:
    09.08.2007
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Feuerwehr
    Ort:
    Kiel
    Das ist ein guter Ratschlag.
    Auf jeden Fall wird es einen Vertrag geben. Der Notar wird auch von anfang an ins Boot geholt.
     
  20. #20 wurmwichtel, 21.08.2018
    wurmwichtel

    wurmwichtel

    Dabei seit:
    31.01.2018
    Beiträge:
    272
    Zustimmungen:
    69
    Auf Dich garnix weil er es haben will.
    Die Übernahme der zum Kauf erforderlichen "Nebenarbeiten" und ~Kosten kann man im Kaufvertrag festhalten.
    Ansonsten:
    Kartendienst der Landeshauptstadt Kiel
    Such Dein Grundstück. Dann aktiviere unter dem Reiter Bauen die Bau und Bodenrechtlichen Satzungen. Eventuell findest Du eine Klarstellungssatzung aus der hervorgeht, wie Dein Grundstück heute betrachtet wird (ob es noch im Außenbereich liegt etc.pp.)
    Vielleicht gibts bei euch auch ein besser aufgebautes Geoportal als das unübersichtliche Ding aus dem Link.
    Alternativ ist die Recherche im Grundbuchamt lohnend.
     
Thema: Teil des Grundstücks an den Nachbarn abgeben/Kosten?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Grundstück vom nachbarn kaufen

    ,
  2. land vom nachbarn kaufen

    ,
  3. nachbar möchte teil des grundstücks kaufen

    ,
  4. grundstück nachbarn abkaufen,
  5. teil vom nachbargrundstück kaufen,
  6. grundstück 2 qm vom nachbar kaufen,
  7. katasterübernahme kosten,
  8. ein stück grundstück vom nachbarn abkaufen,
  9. dem Nachbarn einen kleinen Streifen vom Grundstück abkaufen,
  10. grundstück kaufen vom nachbarn,
  11. teilgrundstück vom nachbarn kaufen,
  12. Grundstück teil dazu kaufen,
  13. nachbarn garten abkaufen,
  14. Grundstück als Ganzes verkaufen oder schon mal ein streifen an nachbarn,
  15. teil eines anderen Grundstück Kaufen kosten,
  16. nachbar gartem kaufen,
  17. grundstück vom nachbarn kaufen preis,
  18. nachbar grundstück kaufen,
  19. dem nachbarn 50 qm garten abkaufen,
  20. teilgrundstück Nachbarn schenken,
  21. gartenteil abkaufen,
  22. vom nachbar ein stück vom grundstück kaufen,
  23. garten abkaufen,
  24. garten an nachbarn abgeben,
  25. teil vom Grundstück Nachbarn verkaufen
Die Seite wird geladen...

Teil des Grundstücks an den Nachbarn abgeben/Kosten? - Ähnliche Themen

  1. Bebautes Grundstück, mit 2 Gebäuden, teilen

    Bebautes Grundstück, mit 2 Gebäuden, teilen: Hallo zusammen! Meine Schwiegereltern wollen ihr Grundstück den Kindern schenken. Jeder soll das Grundstück zu gleichen Teilen bekommen. Nach...
  2. Grundstück teilen ohne Bebauungsplan?

    Grundstück teilen ohne Bebauungsplan?: Hallo, wir haben ein Haus in BW mit einem 1000m2 Grundstück in einem allgemeinen Wohngebiet ohne Bebauungsplan erworben. Nun fragen wir uns, wie...
  3. Grundstück Vermessen und Teilen - Fragen

    Grundstück Vermessen und Teilen - Fragen: Guten Abend, wir stehen kurz davor uns ein Objekt zu kaufen. Das Problem ist, hierbei handelt es sich um zwei Grundstücke mit je einem Haus....
  4. real teile ein Grundstück in zwei ungleiche Teile, aber gleich bebaurkeit

    real teile ein Grundstück in zwei ungleiche Teile, aber gleich bebaurkeit: Hallo zusammen, Als stilles Mitglied dieses sehr nützlichen Forums habe ich viel gelernt und den Mut, selbst ein kleines Haus zu bauen. In diesem...
  5. Grundstück teilen Hilfe

    Grundstück teilen Hilfe: Hallo Ich besitze ein ca 11000 Quadratmeter großes Grundstück mit einen großen Haus drauf was noch mit einer 5 stelligen Summe belastet ist Nun...