Teilabnahme "innen" bei EFH - gibt es das?

Diskutiere Teilabnahme "innen" bei EFH - gibt es das? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn ich zur Teilabnahme aufgefordert werde, kann ich doch nicht anworten "Ich gehe einfach nicht mehr auf die Baustelle, dann brauchen wir die ja...

  1. #21 K a t j a, 23.02.2022
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    Was will er machen, wenn Du nicht hingehst? Dich mit Polizeischutz abholen? Aber vermutlich wird er Angst kriegen, dass Du nicht zahlen kannst oder willst.

    Bei so einer Abnahme wird auch alles festgehalten, was noch offen oder nicht in Ordnung ist. Es kann also sein, dass sowieso noch nachgebessert werden muss, weil z.B. eine Tür klemmt. Das ist ganz normal. Ob da jetzt die Steckdose noch mit drauf steht, ist am Ende nicht entscheidend.
     
  2. #22 Gerd1578, 23.02.2022
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    Ich schiebe nicht die Abnahme nach hinten. Ich würde sehr gerne die Abnahme machen, vom fertigen Haus, sofort. Aber der Bauträger braucht mit der Fassade länger. Und ich möchte das ehrlich gesagt nicht mit einer Teilabnahme "ausbaden". Mir bringt der aktuelle Baustand ohne finale Abnahme nichts. Die Teilabnahme hilft dem Bauträger, nicht mir (wie bereits zuvor erläutert).

    Ich möchte ja die Teilabnahme nicht platzen lassen; die Konsequenzen sind mir durchaus bewusst. Ich möchte aber nur das abnehmen, was auch abnahmereif ist. Damit wieder zu der Frage: Ist das Haus "innen" abnahmereif? Hier wurde geantwortet, dass das der Fall ist, wenn niemand fremdes mehr rein muss. Elektriker, Sanitär etc. müssen aber sehr wohl noch mal ins Haus um ihre Arbeiten "außen" abzuschließen.

    Was soll ich also bei der Teilabnahme "innen" abnehmen? Soll ich einfach die pauschale Haftung für alles übernehmen, was noch kommt? Für jeden Handwerker, der doch noch mal ins Haus muss?
     
  3. #23 simon84, 23.02.2022
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    Das musst du allerdings nicht hier in einem anonymen Internetforum mit einer unbekannten Audienz ausdiskutieren sondern mit deinem Vertragspartner :)

    und wenn du dir rechtlich nicht sicher bist holst du dir einen RA dazu
    Wenn du dir technisch nicht sicher bist holst du dir einen Bau-SV dazu, den solltest du VOR der Abnahme eh alles anschauen lassen
     
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  4. #24 Gerd1578, 23.02.2022
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    Ich hatte nie vor etwas auszudiskutieren. Meine initale Frage kann man direkt ohne ausufernde Mutmaßungen zu meiner Zahlungsfähgikeit etc. beantworten.

    Da mir unter meinem Post "Ähnliche Themen" angezeigt werden, sehe ich auch, dass das z.B. 2006 passiert ist: Teilabnahme innen:

    Teilabnahme (bei Eigenleistung) vor endgültiger Fertigstellung ist durchaus üblich. Nur beschränkt auf den "Innenbereich" ist mir aber nicht bekannt. Da müsste dann schon sehr genau gewerkeweise definiert werden.
    Exakt diese Frage habe ich jetzt 16 Jahre später erneut gestellt. Wenn das den hier Mitlesenden, die deutlich tiefer in der Materie stecken als ich, auch weiterhin nicht bekannt ist, dass man Abnahmen "innen" macht, dann hilft mir das doch schon in meiner ausstehenden Klärung.
     
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  5. #25 Fabian Weber, 23.02.2022
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    Warum bittest Du den Bauträger nicht, dass die Gewährleistung nach dem Zeitpunkt der Gesamtabnahme ausrichtet.

    Dann wäre doch beiden Parteien geholfen.
     
  6. #26 Gerd1578, 23.02.2022
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    Da muss ich gestehen, dass ich nicht verstehe, wieso damit unserem Bauträger geholfen wäre. Er will ja offensichtlich, dass Gefahrenübergang + Gewährleistungspflicht mit der Teilabnahme "innen" starten. Eine andere Motivation würde sich mir aktuell nicht erschließen.
     
  7. #27 Fabian Weber, 23.02.2022
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    Doch die Motivation ist, dass Ihr jetzt gemeinsam noch Mängel und Nacharbeiten erkennt, die er dann pünktlich abarbeiten kann.

    Ich kenne ja Euer bisheriges Geschäftsverhältnis nicht, aber ich finde das ein ziemlich normales Verhalten des Bauträgers und würde mir da jetzt keine großen Gedanken machen.

    Du bist ja der mit dem Geld, also kannst Du für die Fassadenarbeiten ja auch mal etwas mehr als nur den Abschlag einbehalten, sozusagen als kleine Motivation auch fertig zu werden.
     
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  8. #28 Fabian Weber, 23.02.2022
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    Ist der Bauträger denn schon weit über seine Vertragslaufzeit hinaus?
     
  9. #29 Fred Astair, 23.02.2022
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    Ganz einfach: Dann kann er nach einer Frist die Abnahme als vollzogen dokumentieren. Ob der Käufer nun "hingeht" oder nicht, ist dann egal. Nur hat der Erwerber dann seine Rechte verwirkt.
    Na wenn das Haus innen fertig ist, dann ist es doch abnahmebereit.

    Wenn Eli und Sani nur rein müssen, um Sicherung einzuschalten bzw. das Wasser für den Außenwasserhahn anzustellen, ist das eine geringfügige Tätigkeit, die jetzt keinesfalls geeignet ist, die Abnahme zu verweigern.

    Natürlich will er den Gefahrenübergang an Dich abgeben. Ob er für das Haus zig verschiedene Gewährleistungsbeginne ansetzen kann und will, solltest Du ihn einfach mal fragen. Meines Wissens beginnt die erst mit der finalen Fertigstellung. Aber dafür gibts Advokaten.
     
  10. #30 Gerd1578, 23.02.2022
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    Bisher nicht und nach aktuellem Plan sollte auch die Außenfassade noch innerhalb der großzügig vertraglich vereinbarten Bauzeit knapp fertig werden.

    Natürlich habe ich mich auch gefragt, ob die Teilabnahme eine Vorbereitung eines für den Bauträger schon vorhersehbaren Verzuges ist à la "Wieso Verzug? Übergabe mit Teilabnahme innen ist doch rechtzeitig erfolgt. Die Fassade ist nur noch eine unerhebliche Restarbeit."
    Das wäre aber aktuell eine reine Vermutung ohne konkrete Hinweise. Da die Bauzeit einen Termin zur Bezugsfertigkeit garantiert, hoffe ich auch noch, dass es nicht zur Diskussion kommen wird, ob das Haus mit einer Teilabnahme innnen schon bezugsfertig war. Ich plane nicht einzuziehen, solange da noch über Monate ein Gerüst für die Fassadenarbeiten steht.
     
  11. #31 Gerd1578, 23.02.2022
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    Ist ein Haus vollständig abnahmereif, bei dem alleine Restarbeiten i.H.v. 5% der Bausumme für die Fassade ausstehen (Einbehalt wäre ja das Doppelte davon) und welche laut Auskunft des Bauträgers noch 2-3 Monate dauern sollen?
     
  12. #32 Fred Astair, 23.02.2022
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    Was eierst Du hier rum und erfindest ständig neue Formulierungen? Jetzt kommst Du mit "vollständig abnahmereif" um die Ecke.
    Das hat doch niemand behauptet.
    Du und nicht wir hast Dich freiwillig auf den Vertragspassus der Teilabnahme eingelassen. Niemand hat Dich gezwungen zu kaufen. Nun steh einfach zu Deiner Unterschrift und nerv nicht rum.
     
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  13. #33 Gerd1578, 23.02.2022
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    Du hast gesagt, dass das Haus sogar abnahmereif ist. Bisher war meinerseits und von meinem Bauträger nur von einer Teilabnahme innen die Rede.
     
  14. #34 Fred Astair, 23.02.2022
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    Jetzt wirds vollends albern. Nur weil ich nicht jedesmal ein "Teil" davorgesetzt habe, machst Du Dir jetzt die Hose nass? Mach doch was Du willst.
     
  15. #35 Gerd1578, 23.02.2022
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    Und nur weil ich bei meiner Rückfrage ein "vollständig" vor die Abnahme gesetzt habe, wirst du ausfallend:

    Es gab hier defintiiv brauchbarere Antworten als deine letzten beiden. Danke dafür an die Autoren. Es ist denke ich jetzt alles gesagt zu meiner Frage. Besser werden die Antworten nicht.
     
  16. #36 simon84, 23.02.2022
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    Weiss nicht wo du das reingelesen hast, aber war definitiv nicht meine Absicht sowas zu unterstellen.
    Mir ging es nur darum zu verstehen ob es dir darum geht Geld zurückzuhalten als Druckmittel/Motivation oder um den Beginn der Gewährleistungsfrist.

    Aber anscheinend weder noch, denn irgendwie wird hier ja auch kein klares Ziel kommuniziert :)
     
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  17. #37 msfox30, 24.02.2022
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    Muss mich hier als Laie auch mal einmischen. Wir hatten auch die Abnahme und die Terrassenüberdachung und Sockelputz waren noch nicht fertig. Das wurde im Protokoll entsprechend festgehalten.
    Warum versteifst du dich so sehr auf die Begriffe "innen" und "außen", nur weil dein BT diese Begriffe genannte hat?
    Ich würde es rein formal als "Abnahme" bezeichnen und im Protokoll ALLES auflisten was noch fehlt. Vermutlich wirst du dir dafür einen extra A4-Block mitnehmen müssen, weil die Vordrucke der BU/GU/GÜ dafür recht kurz gehalten sind.
    Wenn du im Vorfeld schon die Möglichkeit hast, das Haus zu betreten, solltest du die Liste vorher schon anfangen. Dann bist du der "aktive Part".
    In diesem Zuge solltest du dir auch schon über die Höhe des Einbehaltes Gedanken machen. Auch hier wärst du dann Proaktiv und muss nicht auf die Zahlen des AN vertrauen. Wie schon erkannt, behältst du das doppelte ein.
    Achja und nicht vergessen: Die Frist für die Ausführung der Restarbeiten muss da auch unbedingt stehen - als Datum.
    Was du dir auch noch überlegen könntest, ob du hier noch einmal eine Art "Entschädigung" einfließen lässt. Sprich, jeder Tag in dem das Gerüst steht, zahlt dir der BT einen Betrag X, weil du ja das Haus quasi nicht 100% nutzen kannst. Wenn sich der BT nicht darauf einlässt, muss du selbst entscheiden, ob die Abnahme verweigerst.
    --
    Geklärt werden muss also nur, ob es ein Unterschied zwischen Teilabnahme und Abnahme gibt.
    Bei uns endete z.B. mit der Abnahme der Zeitraum in dem wir vom GU Schadenersatz wegen Verzug anrechnen konnten. Genau das will dein BT vermutlich auch. Du kannst einziehen und es entsteht dir kein Schaden mehr.
    Im Zweifel schreibst du im Protokoll "Teilabnahme" drüber, lässt aber offen, ob das nun nur "innen" ist.
     
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  18. #38 Gast 85175, 24.02.2022
    Gast 85175

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    Also mal ernsthaft, der TE hat einen Vertrag unterschrieben in der das mit den Teilabnahmen vereinbart ist. Bis auf Abgrenzungsfragen wie zB die der Fenster sehe ich da absolut nichts was ihn für der Pflicht zur Teilabnahme bewahren könnte. Ratschläge wie:
    sind einfach nur aus der Luft gegriffen, das stimmt so alles nicht.

    Wenn es Vertragsjlausekn gibt die einem nicht passen, dann muss man das vor der Unterschrift regeln…
     
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  19. #39 Gerd1578, 24.02.2022
    Zuletzt bearbeitet: 24.02.2022
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    Du hast mein Problem und mein Dilemma verstanden.

    Wenn es mangels sinnvoller Abgrenzung gar keine sinnvolle Teilabnahme "innen" geben kann und es stattdessen beim Abnahmetermin (wie in meinem ersten Post genannt) dann plötzlich doch auf eine vollständige Abnahme seitens des Bauträgers hinausläuft, bei der die fehlende Fassade als Mangel / Restarbeit ins Protokoll soll..... dann ist das ja eine komplett andere Hausnummer. Wenn der Bauträger nach der Abnahme seine Rechnung stellt, dann wird er von mir aufgrund der fehlenden Fassade nicht einen weiteren Euro sehen können (Kosten für Klinkerfassade mal zwei als Einbehalt übersteigt die ausstehende Rate). Eigentlich ist das Haus damit nicht abnahmereif, denn das sind nicht nur unwesentliche Restarbeiten.

    Der Griff zur Teilabnahme "innen" hat daher für ihn mehrere Vorteile, vermutlich ist einer davon auch einen möglichen Verzug zu umgehen. Ich erfülle selbstverständlich meine Pflicht nach einer (Teil)Abnahmeaufforderung um meine Recht nicht zu verwirken. Ebenso wie der Bauträger das Recht auf die Teilabnahme hat, habe ich aber doch wohl das Recht sauber definiert zu bekommen, was abgenommen werden soll. Um nichts anderes geht es mir. Und wenn der Ratschlag lautet, mit einer langen vorbereiteten Liste zur (Teil)Abnahme zu erscheinen mit Punkten, die aus meiner Sicht noch nicht abnahmereif sind, dann ist das doch schon mal ein Ratschlag. So offensichtlich scheint es ja doch nicht zu sein, was man "innen" alles abnimmt, und was dann doch nicht.
     
  20. #40 Fred Astair, 24.02.2022
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    Falsch. Nur Du kannst Innen und Außen nicht unterscheiden und zierst Dich, wie die Zicke am Strick.
    Jeder pragmatisch denkende Mensch hätte mit der Abtrennung kein Problem. Selbst die Türen und Fenster lassen sich in zwei Seiten und Verantwortungsbereiche trennen.
     
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