Teilabriss Gebäude, Feuermauer

Diskutiere Teilabriss Gebäude, Feuermauer im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo ich plane mal ein altes WohnHaus abzureissen das derzeit am altem Bauernhof drangebaut ist. Der gesamte Trakt ist 50m lang. Abgerissen...

  1. #1 Bauernbua, 07.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 07.11.2022
    Bauernbua

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    Hallo ich plane mal ein altes WohnHaus abzureissen das derzeit am altem Bauernhof drangebaut ist. Der gesamte Trakt ist 50m lang.
    Abgerissen werden ca 18m. Auch die brandwand kommt weg
    Irgentwann kommt hier dann mal ein neues Gebäude hin. Was genau und welche maße weis ich aber noch nicht.
    Es geht mir jetzt darum wenn ich das Haus abreisse, dann ist das restliche stallgebäude auf der stirnseite offen da an der stelle weder mauer noch stützen sind vom Dachstuhl sind. Die frage ist kann man hier einfach eine Mauer hochziehen auf der stirnseite von unten bis oben sodass man eine neue feuermauer macht? Also dass das stallgebäude vorerst mal an der stirnseite komplett zugemauert ist von unten bis oben.

    Nehmen wir mal an ich baue dort irgentwann mal ein neues haus, kann man ja mit der stirnseitigen mauer keinen verband mehr erstellen wenn diese schon komplett steht.
    Wie wird sowas dann gelöst? Eine neue mauer hochziehen? Sodass Mauer an mauer steht?

    Ich weiss ist blöd geschrieben weis nicht wie ich mich ausdrücken soll hoff ihr wisst was ich meine. Fakt ist ich will das gebäude abreissen aber nicht direkt wieder was hinbauen. 20221107_182047.jpg
     
  2. #2 Bauernbua, 14.11.2022
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    Weiss sowas keiner? Will nicht unnötig jetzt schon die bauunternehmer aufscheuchen die wird man nimmer los :-D
     
  3. #3 Gast 85175, 14.11.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Also zuerst einmal muß die Scheune stehen bleiben, weil wenn Du da die Wand weg machst, dann bleibt das halt nicht automatisch von alleine stehen…

    Dann frage ich mich wieso man die Wand jetzt abreißt, nur um sie sofort wieder hoch zu ziehen. Was stimmt mit der Wand nicht?

    Und zuletzt, ja, man macht bei sowas heute ob zweischalig Wände, also „Wand vor Wand“. Man muss das nicht in allen Fällen, aber wenn du in der frühen Phase erst einmal davon ausgehst, dann machst wohl vorerst wenig falsch.
     
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  4. SIL

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    Die steht 'innen' zum Gebäude.

    Das setzt Fundament vorraus und bei der Höhe , eine der wenigen Angaben 24er MW geschätzt oder wenn wirklich später 'daran gebaut ' wird eher 30er, wie Chilli bemerkte , es hängt auch von deiner späteren Nutzung ab , soll die Scheune integriert werden oder nicht ...
     
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  5. #5 Jo Bauherr, 15.11.2022
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    Das Dilemma verstehe ich gut. Weil bis vor kurzem hatte ich quasi alles abreißen lassen, was nicht mit Mietverträgen juristisch-sattelfest gesichert war.
    Danach wurde der Altbau eben entsorgt - um stattdessen etwas 'chickes' dahinplanen zu lassen.

    Ursache war, dass 'Geld' in den letzten Jahren quasi nichts kostete!

    DERZEIT sehe ich es völlig anders.
    Alles Material+Energie, die die den tragenden Mauern historisch schon verbaut wurden - also im Fundament+im Dach etc. - warum bitte sollte man dieses mit Faktor 2+? (Abriss/Entsorgung + Neubau) jetzt noch einmal investieren?

    Schlanke Sanierung dürfte sich m.E. tatsächlich aktuell noch rentieren. Aber Abriss/Neubau oder Kernsanierung werden 'schwierig' sein - zumindest ohne ein Mindestmaß an überflüssigem Eigenkapital.

    Off topic off.

    .
     
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  6. BaUT

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    Gibt es diese "gemalte" Fuge in der Fassade überhaupt? Ich vermute die Antwort heißt: NEIN!
    Wieviele Trrennwände gibt es zwischen dem Wohnhaus und dem Stall? Vermutlich "nur" EINE Kommunwand.
    Wenn du echt den Wohnbereich dieses Gebäudes abreißen willst, dann ist damit der Bestandsschutz schon mal weg und du solltest dir vorher sicher sein, das du dort bauordnungsrechtlich wieder ein neues Wohnhaus anbauen darfst. Vielleicht vorher alle diese Überlegungen mit einem Ortsansässigen Architekten und dem Bauamt diskutieren?!
    Ansonsten sollte man beim Abriss natürlich die Kommunwand als Giebelwand des Stalles stehen lassen.
     
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  7. #7 DasKleineHaus, 15.11.2022
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    Wenn Du die Wand zur Scheune abreißt und wieder aufbaust brauchst Du für die Maßnahme eine Baugenehmigung, da Du in die Statik eingreifst. Und wie schon vorher jemand anmerkte, vor einem Abriss würde ich rechtssicher klären, ob an der Stelle zu einem späteren Zeitpunkt wieder gebaut werden darf.
     
  8. #8 Bauernbua, 15.11.2022
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    Nochmal eine neue skizze. Die jetzige feuermauer wird mit abgerissen da alles schrott. Ca 5m hinter der feuermauer müssen auch noch weg da uralte gemäuer, nass und schrott. Dahinter wirds brauchbar das wurd mal neu.
    An der stelle wo es abgerissen wird ist jetzt keine mauer, das größte problem ist dort der dachstuhl der dann quasie in der luft hängt. Das müsste ein zimmerer dann sagen wie man das macht. Hab sowas aber schonmal gesehen dass das abgefangen wird bis die neuen mauern stehen.

    Aber gut dass ich das schonmal weis mit der mauer an Mauer das war meine eigentliche Frage. Danke schonmal.

    Wäre eine neue feuermauer überhaupt notwendig? In dem stall ist kein stall mehr und auch kein Heu. Einfach ein leerer Raum. Wenn man keine feuermauer braucht wärs natürlich cool den oberen Teil des stalls iwann mal mitzunutzen wenn man ein neues Haus hinbaut. Aber das sind noch zukunftsgedanken. Ohne moos nix los
     

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  9. SIL

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    Auf eventuelle baurechtliche Probleme wurdest du ja hingewiesen, 24 er und spätestens ab 30er MW ist fast alles mindestens alt 'F90' , insofern da du aus stat. Grund relativ massiv baust , ist der Brandschutz mit gegebe, du könntest noch Skelettbauweise oder Komposit probieren , das ist aber noch teurer..
     
  10. BaUT

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    Nein, ein Statiker! Der muss den Abbruch und die statische Ertüchtigung des Restgebäudes berechnen!
     
  11. #11 hanghaus2000, 16.11.2022
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    Ich teile diese Bedenken.

    Ich wuerde auch eher an eine Sanierung und Erweiterung nachdenken. Eine zusaetzliche Wand in der Scheune sollte eher weniger Probleme bereiten.

    Gibt es Fotos vom Bestand?
     
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  12. BaUT

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    Worin besteht die Notwendigkeit eines Teilabrisses, wenn noch kein neuer SAnbau geplant ist? Jahrelange Nutzungsunterbrechnung und bestehende Einsturzgefahr?
    Deine zeichnerischen Qualitäten in allen Ehren, aber vielleicht wären ein paar Fotos (Übersicht außen und Blick in das Stallgebäude doch eine bessere Beratungsgrundlage).
     
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