Tips für Innengrundrissoptimierung gesucht

Diskutiere Tips für Innengrundrissoptimierung gesucht im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; jetzt hat er doch glatt den ersten Archi verschlissen... :respekt

  1. #121 Hessekopp, 09.05.2012
    Hessekopp

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    jetzt hat er doch glatt den ersten Archi verschlissen...
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  2. McCorc

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    rolf, du bist ja süß, wenn das so einfach ginge mit der Treppe einfach über der Kellertreppe, hätten wir ein rieeeesenproblem weniger. Aber genau das klappt ja nicht. Die Kellertreppe ist sehr steil, und der Keller hat eine Höhe von etwas über 2m. Sprich, sobald schon eine Stufe genommen wurde, ist der Kopf schon in Höhe der Kellerdecke. Das kriegt man auch nicht eingeholt wenn man die Treppe zum OG weiter hinten anfangen lässt.
    Die einzige Möglichkeit ist. die OG-Treppe ganz woanders zu verlegen, oder so dass die letzten Stufen über der Kellertreppe enden. Erstes verschenkt Platz, zweiteres ist nur so wie bei unserem Entwurf gezeichnet oder horizontal gespiegelt möglich.
     
  3. #123 Gast036816, 09.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wer hat dir denn diesen bären aufgebunden?

    wenn ich an der kellertreppe nichts verändere, den antritt der treppe im eg gegenüber dem kg weiter vorziehe, dann ändert sich nichts an der kopffreiheit der treppe vom kg ins eg. du hast nur unter dem antritt der treppe im eg ein stück ungenutzter fläche, ca. 0,50 qm, vielleicht 0,75 qm.
     
  4. McCorc

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    Das wäre dann korrekt, wenn beide Treppen in etwa gleich steil wären. Die Kellertreppe ist aber gefühlt doppelt so steil wie eine übliche Treppe. Man müsste den Antritt der Treppe also soweit vorziehen dass die EG-Treppe die KG-Treppe nicht einholt. Man müsste das mal nachrechnen, aber ich schätze so mindestens 1m müsste man die Treppe noch vorziehen. Kann aber auch 1,5m sein.

    Nachtrag: Daher kam der Vorschlag den EG "höherzulegen" was aber mit Mehrkosten verbunden wäre und wir einen ebenerdigen Eingang haben wollten.
     
  5. McCorc

    McCorc

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    2. Nachtrag: Ich fahre mal morgen zur Baustelle und versuche die Steilheit der Kellertreppe zu messen, oder zumindest die Setzstufenhöhe.
     
  6. trekkie

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    Hab jetzt mal spassenshalber zwei Treppen übereinandergezimmert:

    GH KG =2.20m (fast schon unrealistisch) 11 Stg a' 20/26
    GH EG = 2.80m (angenommen) 15 Stg a' 18.7/26 (17/28 wäre zwar besser, aber nur mal als Prinzip)

    Klar ists knapp, aber wenn man den Antritt der Treppe EG-OG etwas weiter vorzieht, kommt man schon in gängige Bereiche,
    wenn man sich mal die Zeit nimmt, das durchzuspielen und auch den Grundriss entsprechend mit zu bedenken (hab ich jetzt nicht gemacht).
     

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  7. trekkie

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    Nachtrag: wenn deine bestehende Kellertreppe 'gefühlt' doppelt so steil ist, wie eine 'normale' Treppe, würde ich doch mal über Abriss nachdenken ... ich mein - heile Knochen sind viel wert;-)
     
  8. McCorc

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    Jetzt hab ich mal paar Angaben, die ich auf der Baustelle messen konnte:
    Es sind 13 Stufen mit 18/22.

    Die Geschosshöhe im EG wird mit 2.80 nicht ausreichen, da schon die Raumhöhe 2,75m beträgt. Also eher 2,90-2,95m, somit 16 Stufen.

    Der Keller wird sowieso nur als Lagerraum genutzt werden, da wird weder Wäsche gewaschen oder getrocknet, von daher stört die Steilheit erstmal nicht.
     
  9. #129 Gast036816, 09.05.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    18/22 als steigungsmaß ist nicht umwerfend, aber 18 cm höhe ist normal. 22 cm auftritt ist etwas für leute mit kurzen füßen. eine treppe vom eg ins dg mit 16 stg 18,5/26 stellt bei richtigem planansatz kein problem dar. die treppen übereinander können funktionieren!
     
  10. McCorc

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    Also wenn es tatsächlich funkionieren könnte, würde ich Vorschlagen die Laufrichtung der Treppen zu tauschen! Dafür müsste ja nur die Kellertreppe ausgebaut und in anderer Richtung aufgebaut werden. Solange man ja nichts rausschneidet, dürfte sich die Statik nicht verändern.
    In diesem Fall könnte man auch die Laufrichtung der EG-Treppe umkehren. Macht doch mehr Sinn oder?
     
  11. #131 ManfredH, 10.05.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Sag mal, was an meinem Beitrag

    hast du eigentlich nicht verstanden.?

    130 Beiträge inzwischen, und immer noch wird herumgeeiert! Ich finde, du solltest jetzt endlich entweder eine zufriedenstellende Umplanung veranlassen (durch einen, der es kann), oder lass es wie es ist und werde damit glücklich.
     
  12. #132 ManfredH, 10.05.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nachtrag: Entschuldigung, wenn ich es vielleicht etwas überspitzt und unfreundlich ausgedrückt habe.
    Aber deine Anhäufung von Konjunktiven und der Umstand, dass *du* per Internetforum Entwurfsvorschläge *für* deinen Architekten suchst, haben zu dieser gereizten Reaktion geführt.
     
  13. McCorc

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    Sorry Manfred, dass ich dich mit meinem Internetforumsbeitrag so sehr nerve, aber gerade jetzt wird es super spannend. Wenn es tatsächlich so ist, wie rolf es vermutet, dann bekommt unser Architekt verbal Prügel. Dafür brauche ich aber eine genaue Zeichnung der bestehenden Treppe, was ich heute auf der Baustelle erstellen werde.
    Sollten die Treppen übereinandergelegt werden können, dann hätte man völlig neue Möglichkeiten das OG zu gestalten und auch ein stichfestes Argument gegen den Architekten.
     
  14. ktown

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    Tja und sowas sollte eigentlich Aufgabe Ihres Architekten sein.Dafür bekommt er Geld. Es ist ein Armutszeugnis diesen Wunsch des Kunden so lapidar abzuwiegeln.
     
  15. #135 Thomas B, 10.05.2012
    Thomas B

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    Alleine daß ein BH ein örtliches Aufmaß erstellt um die Unsinigekeit der A.-Planung zu belegen zeugt schon von einem sehr merkwürdigen Planungsaublauf.

    ich kenne es eher so, daß Architekten ihre BH überzeugen wollen von irgendeiner pfiffigen Lösung, die der sture Bauherr einfach nicht erklennt/ erkennen will (Achtung: war ironisch überspitzt!).

    Problem bei Dir: Dein Planer ist nicht DEIN Planer, sondern der Lakai des BT/GU. Jede Stunde Arbeit, die ert investiert ist für ihn kein Geschäft. Also läßt er den BH planen und setzt dann nur brav um.

    Vorschlag (auch wenn's Geld kostet): Laß Dir von einem echten Architekten/ Planer einen vernünftigen und stimmigen Entwurf basteln, den dann der BT/GU umsetzen darf. Du mußt den A. ja nicht voll bezahlen, sondern nur für die Entwurfsleistung.
     
  16. McCorc

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    Dafür wird leider die Zeit nicht reichen, da der neue Planer wahrscheinlich erst vor Ort sich alles anschauen wollen wird, und dann auch Zeit für einen neuen Entwurf benötigt. Bald kommen aber schon die Rohbauer auf die Baustelle, sodass ich jetzt erstmal den GÜ beauftragt habe zu eruieren ob man die Laufrichtung der Kellertreppe tauschen kann. Erst so macht für mich die Treppenübereinanderlegung Sinn.
    Sollte dies verneint werden, werde ich trotzdem erstmal Baustopp veranlassen um den Punkt gründlich und objektiv beurteilen zu lassen.
    Sollte es doch möglich gewesen sein, bekommt der Architekt erstmal was hören und wird dann hoffentlich ausgetauscht werden.

    Parallel schreibe ich mir trotzdem die genauen Maße auf und versuche mit Allplan die Treppen übereinander zu konstruieren.
     
  17. ktown

    ktown

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    Problem an der Sache ist, dass dann vermutlich der Bau genausoviel kosten wird, wie wenn er gleich einen Architekten beauftragt hätte.

    Man braucht hier im Forum ja nur die Suchfunktion nutzen um festzustellen, wie und wo BT letztlich ihren Bauherrn doch noch das geld aus der Tasche ziehen.
    Es läuft wie es immer läuft. Mit einem niedrigen Preis ködern. Ist der Kunde dann mal unter Vertrag, dann kostet jeder Pups gleich ein Vermögen mehr.
     
  18. bismku

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    ist das bei freien Architekten nicht genauso? Da nach HOIA abgerechnet wird sinkt doch der Stundenlohn mit jeder geleisteten Stunde mehr.

    wie würd man das abrechnen/vereinbaren? Ist ja irgendwie LP 2 aber ohne Kostenschätzung und Teile von LP 1. Also wirklich nur Grundriss/Ansichten ohne Beratung zu Technik, Austattung, Budget usw. Macht man dann 50% von LP 1+2 oder gibts es da genaue Teilaufgaben mit % Zahlen? LP 1+2 sind ja 10% der Honorarsumme, 50% davon wären meist je nach Bausumme so um die 1.000 €. Ist das realisitsch oder nimmt da niemand einen Stift für in die Hand ohne Aussicht auf weitere LPs?
     
  19. McCorc

    McCorc

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    Ich habe heute mal den Keller genau bemaßt.
    Das Treppenfenster hat eine Größe von 1.35m x 1.95m.
    Es sind insgesamt 13 Stufen, wobei die 13. Stufe nur 8cm dick ist, weswegen ich annehme dass auf die Kellerdecke noch eine 8cm dicke Bodenplatte gegossen wird um die Stufe anzugleichen.

    Die Setzstufen sind etwas unregelmässig zwischen 18 und 20cm hoch (war auch schwierig zu messen, da kleinere Schäden vorhanden), aber meistens 19cm.
    Die Auflagefläche variiert ebenfalls zwischen 18 und 22cm.

    Interessant fand ich die Höhe des Kellers. Mir wurden zwar 2m genannt, aber momentan beträgt die Kellerhöhe 2,25m! Da die erste Setzstufe ganze 23cm beträgt, gehe ich mal davon aus, dass hier noch Estrich- oder anderer Bodenbelag noch eingeplant ist, sodass die Kellerhöhe wohl bei 2,20m landen wird. Die Kellerdecke ist (noch) 20cm dick und wir wohl mit o.g. Angleichung bei 28cm enden, also hat der gesamte Kellergeschoss eine geplante Höhe von 2,48m.

    Die Mitte der Kellertreppe trennt die 6. und 7. Stufe und hat eine Höhe von aktuell 1.40m.

    Wenn ich nun die EG-Treppe mit 16 Stufen zu 18,8/25,4cm plane, brauche ich nur 2 Stufen also ca. 50cm vorher anzusetzen und die Treppen passen perfekt übereinander. Der Architekt wird was von mir zu hören bekommen!
     
  20. #140 ManfredH, 11.05.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Na endlich! :28:
     
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