Traufhöhe 4,75 - Satteldach

Diskutiere Traufhöhe 4,75 - Satteldach im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir wollen in Bayern bauen, die Satzung besagt 4,75 m Traufhöhe und Satteldach (keine max. Grad Neigung bekannt). Es ist ein...

  1. #1 skifahrer, 02.06.2021
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    Hallo zusammen,

    wir wollen in Bayern bauen, die Satzung besagt 4,75 m Traufhöhe und Satteldach (keine max. Grad Neigung bekannt). Es ist ein Doppelhaus geplant.

    Die Eigentümer sprechen davon, dass zweigeschossig bauen möglich ist. Der Begriff ist dehnbar.

    Gibt es Erfahrungen, ob zwei Vollgeschosse bei einer Traufhöhe von 4,75 m mit Satteldach realistisch sind?
     
  2. #2 Kriminelle, 02.06.2021
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    Soll das ein Scherz sein?
    1. was der Eigentümer sagt, ist irrelevant. Einzig der B-Plan zählt.
    2. 2-Geschossigkeit, der Begriff ist NICHT dehnbar.
    Dafür braucht es weniger Erfahrung als etwas Mathematik und Knowhow bei der Bauplanung.
    Obwohl ich hier noch nichtmal Knowhow sehe, denn wenn man von einer EG-Höhe von 3,00 Metern ausgeht, verbleiben ja mind. bzw ca 1,50 für einen ordentlichen KS, der mit oder ohne Gaube bei einem 45 Grad-Dach oder höher ein VG erreichen kann. Das ist jetzt über den Daumen gepeilt und wird von einem Architekten genau berechnet und umgesetzt.
    Allerdings bin ich immer der Meinung, dass Planung, Ansichten und Grundriss stimmen müssen - da ist es egal, wie man das Haus betitelt.
    In unserer Siedlung gibt es zig Häuser, die eingeschossig sind, aber auf den ersten und zweiten Blick nach Zweigeschosser aussehen.
     
  3. 11ant

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    Hoffnungsvoll spekulierend, der Bezugspunkt läge nahe des Erdgeschoß-Fußbodens.
     
  4. #4 skifahrer, 03.06.2021
    Zuletzt bearbeitet: 03.06.2021
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    Vielen Dank Euch beiden. Uns hatte nur die Passage, die maximale Wandhöhe bis zur Traufe darf 4,75 m betragen. Einbeziehungssatzung besagt auch zwei Vollgeschosse.

    Hat jemand zufällig ein Beispielfoto, wie ein Doppelhaus mit den besagter Traufhöhe und zwei Vollgeschossen aussehen kann?
     
  5. #5 Gast85808, 03.06.2021
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    Bayern... :lock Also, wie ist die Traufhöhe definert? Es gibt - gerade in Bayern - verschiedenste Versionen, eine sagt, Traufhöhe ist da, wo das Wasser abtropft, eine sagt, Schnittpunkt Außenwand /Dachhaut usw. usw. Dann Bezugspunkt: wo ist der Bezugspunkt? OK Gelände oder OKF Da dem Satzungsersteller mal mit einer Zeichnung konfrontieren, wie er sich das gedacht hat. Alles andere ist Raterei.
     
  6. #6 skifahrer, 03.06.2021
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    Danke Dir :).

    Auszug aus der Satzung: „Die maximale Wandhöhe der Hauptgebäude an der Traufe wird mit 4,75 m festgesetzt. Gemessen von Fertigfußboden EG bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut.“

    „Für alle Hauptkörper werden symmetrische Satteldächer festgesetzt.“
     
  7. #7 Gast85808, 03.06.2021
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    OKFF + 2,50 liHöhe EG plus 30 cm Decke, da bekommste dann rund 2,0 m Wandhöhe im OG hin ein paar cm wegen der Dachschräge mal außer Acht gelassen.

    Stop lese gerade Dachhaut: Das kann ja nu auch schon wieder der Dachziegel sein, dann müsste man die Sparrenhöhe noch wieder abziehen.
     
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  8. #8 Kriminelle, 03.06.2021
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    Deshalb auch meine Mindestzahl von 1,50. Ich gehe von 1,75 aus... auf jeden Fall ist ein Vollgeschoss möglich. Das war die Frage!
    wenn 2 Meter herauskommen, dann noch besser ;)
    Sorry, wie schon gesagt: an Fassaden stehen keine Maße dran, noch Höhenangaben
    Was ist denn jetzt Dein Anliegen, wo siehst Du ein Problem?
     
  9. #9 simon84, 03.06.2021
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    Vollgeschoss bedeutet nicht dass ein Raum an jeder Stelle gleich (zb 250) hoch ist, vielleicht ist das ein Verständnis Problem ?
     
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  10. #10 skifahrer, 03.06.2021
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    Richtig das Verständnis war, dass Vollgeschoss gleich überall gerade Wände bedeutet.

    Der Baukörper einer DHH wäre 7,25 x 5 m, das wird nicht der größte Grundriss aufgrund der erlaubten Maße.

    Was ich vermeiden möchte ist, dass im 1. Stock es einfach dermaßen eng wird und die Schrägen ein zu sehr beeinträchtigen.

    Die Wunschvorstellung ist, ein Wohnkeller, EG gerade mit entsprechend hohen Decken und ein vollwertigen ersten Stock.
     
  11. #11 K a t j a, 03.06.2021
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    Echt jetzt? Das ist das kleinste, was ich je gelesen habe im Forum. Allein mein Wohnzimmer ist größer. Ist das alternativlos?
    Statt der Außenansicht, würde ich mich hier eher um den Grundriss sorgen. Wieviele Personen sollen da einziehen?
     
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  12. #12 skifahrer, 03.06.2021
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    Ja, leider ist Bauland ziemlich rar. Der komplette Baukörper des Doppelhauses hat 14,50 x 10 m.
     
  13. #13 K a t j a, 03.06.2021
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    Wie soll der Grundriss aussehen? Wieviele Personen sollen da leben? Für maximal 2 Personen vielleicht noch denkbar.
     
  14. #14 skifahrer, 03.06.2021
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    Noch kein Grundriss. Idee ist eine Hälfte 2 und die andere 2+1.
     
  15. #15 K a t j a, 03.06.2021
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    Na dann zeichne mal was auf. 40cm Außenwände, 20cm Innenwände, ausreichend große Treppe. Küche, Wohnraum, GWC, Diele. - Ich bin gespannt.

    M.E. Quark. Wieviele Doppelhäuser mit diesen Maßen kennst Du? Ich kein einziges. Aber ich lass mich gern überraschen.
     
  16. #16 Morgaine, 03.06.2021
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    Sind es dann nicht 7,25 x 10 für eine Hälfte bei einer Teilung der 14,5x10???
     
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  17. #17 skifahrer, 03.06.2021
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    Richtig! Das sind die richtigen Maße
     
  18. #18 simon84, 03.06.2021
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    Bei solchen Grundstücken bietet sich eher an Geschossweise zu Teilen
     
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  19. #19 K a t j a, 03.06.2021
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    Achso!
     
  20. #20 Kriminelle, 03.06.2021
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    Ist aber eine schwere Geburt, die Grundflächenberechnung.... :)
    Hast Du das denn jetzt verstanden? "Vollgeschoss" kann man googeln... ist ja in vielen Bundesländern anders geregelt.
     
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