Traufhöhe Vollgeschoss

Diskutiere Traufhöhe Vollgeschoss im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe ein Problem mit den Verständnis. Bauauflagen sind: Traufhöhe 3,50m ab Oberkante Bodenplatte 2 Vollgeschosse sind...

  1. #1 Gerhard 08, 15.04.2004
    Gerhard 08

    Gerhard 08 Gast

    Hallo,

    ich habe ein Problem mit den Verständnis.

    Bauauflagen sind:

    Traufhöhe 3,50m ab Oberkante Bodenplatte
    2 Vollgeschosse sind erlaubt.

    Möchte gern ein Passivhaus bauen und habe eine Dachstärke von
    0,6m

    wie komme ich dann auf 2 Vollgeschosse

    nach meiner Rechnung reicht es nicht einmal für ein EG voll aus.
    Darf das Bauamt solche Vorschriften erlassen das es unmöglich ist ein isoliertes Haus zu bauen.

    Die Traufhöhe wird begründet das es in Franken zu üblich ist.

    kann mir jemand helfen !!!!!

    Gruß
    Gerhard
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Auch Dachgeschosse sind Vollgeschosse, wenn sie über mehr als 2/3 ihrer Grundfläche eine (Außen-)Höhe von mindestens 2,30 m haben (Art. 3 BayBO). Bei 10 m Haustiefe, 2,90 m Geschosshöhe EG und Dachneigung 44° wäre das der Fall.
     
  3. #3 Gerhard 08, 15.04.2004
    Gerhard 08

    Gerhard 08 Gast

    Hallo Bruno,

    was helfen mir die Aussenmasse wenn ich innen Wohne und dann doch keine 2/3 sondern bei 2,30 nur 1/2 der Fläche habe

    Die Geschoßhöhe von 2,90 komm ich nicht klar den bei 45 Grad Neigung ist das Dach 85cm Strark dann beginnt das Dach ja schon im EG.

    2,90 muss noch Bodenaufbau 0,3m und Deckenstärke abgezogen werden 2,90 - 0,2 - 0,3 = 2,4m

    2,4m Raumhöhe ist mir zu wenig.

    Gruß
    Gerhard
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Die Vollgeschossregelung zielt leider auf das äußere Erscheinungsbild des Hauses ab. Je dicker das Dach, umso weniger bleibt innen zu Wohnen übrig. Bei 30 cm für den Bodenaufbau EG reichen 2,90 m Geschosshöhe natürlich nicht. Bei 3,00 m und Dachneigung 45° wäre das Dachgeschoss erst ab Haustiefen über 10,80 m ein Vollgeschoss. Das Dach in der Grafik (Haustiefe 10,00 m) ist noch kein Vollgeschoss. Der Dachaufbau schneidet übrigens nichts vom EG weg. Das ist nur eine theoretische Linie, die Konstruktion wird anders aussehen.
     
  5. #5 Gast_Max, 15.04.2004
    Gast_Max

    Gast_Max Gast

    Hallo Bruno!

    Durch die Bilder wird Deine Erkläung super verständlich!!!

    Mit welchem Programm machst Du diese Bilder?
    Gibt es (evtl. im www) eine Möglichkeit ein Haus unter den gegebenen Bedingungen zu optimieren bzw. mit den Werten herumzuspielen und verschiedene Versionen zu vergleichen?

    Gruß
    Max
     
  6. Bruno

    Bruno

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    Die Grafiken sind mit einem einfachen 2D-CAD erstellt. Ist nicht Freeware.

    Günstige und kostenlose CAD-Software ist z.B. bei http://www.lowbudget-cad.org/ gelistet.
     
  7. #7 hscholl, 15.04.2004
    hscholl

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    Dämmung im Planungsrecht

    Sie haben Recht:
    es ist nach wie vor nicht möglich, ein Wohnhaus höher als den Mindeststandart zu dämmen, ohne den Verlust in der eigenen Wohnfläche spüren zu müssen. Auch in NRW sind die Verhältnisse ähnlich.
    Leider hat der gesetzgeber den Zusammenhang zwischen dem Planungsrecht und dem EEG nicht umsetzen wollen oder können.--- Aber das ist eine andere Geschichte.

    Wenn ich Ihre Ausführungen lese, liegt aber Ihr Vorhaben auch in einembeplanten Bereich, der nur Satteldächer aus gestalterischen Gründen zulässt. Aber auch diese Form lässt Passivhäuser zu.
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Die B-Plan-Regelung kann man auch positiv lesen. Viele B-Pläne enthalten die Regelung "1 Vollgeschoss" bei ähnlichen Traufhöhen. Dann stößt man beim Dachausbau wirklich an Grenzen. Das ist hier nicht der Fall. Die Traufhöhe schränkt natürlich ein.

    Ggf. kann man es mit einer Befreiung versuchen, wenn es wirklich um die letzten 20 cm geht. § 31 BauGB sagt hierzu:

    "2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
    1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
    2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
    3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
    und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist."

    Auf 2 und 3 könnte man abzielen. Ohne nachbarliche Zustimmung geht aber nichts.
     
  9. #9 Gerhard 08, 16.04.2004
    Gerhard 08

    Gerhard 08 Gast

    Hallo,

    es geht ja meist nur um 20 bis 50 cm.

    da man einiges machen kann wie

    keinen Estrich weil der Keller aussen isoliert wird
    die Lüftungsrohre im Beton verlegen

    dann kommt man da schon besser hin

    und dann doch noch eine Dachgaube bauen auch wenn dies mehr kostet und schlecht für den Energieverbrauch ist.

    Leider ist das so das diese Vorschriften doch immer noch das Bauen teurer machen als es sein müste.

    Aber das mit der Ausnahmege. versuche ich doch einmal
    vieleicht kann man da was machen denn es soll ja Energie gespart werden.

    Gruß

    Gerhard
     
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