Traufhöhen und Geschossigkeit

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  1. #1 AndreMS, 24.09.2013
    AndreMS

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    Hey Experten,

    So langsam fange ich bestimmt an zu nerven :sleeping

    Ich habe eine Frage bezüglich der möglichen Höhe unseres Baus.

    Wir haben den Plan vom Vermesser erhalten und wissen, dass es keinen Bebauungsplan gibt!

    Jetzt stellt sich uns die Frage wie hoch können wir bauen?
    Wunsch ist 2 Vollgeschosse, also EG und OG ohne Schrägen, sowie einen ausgebauten Spitzboden!
    Zählt das dann auch schon als 2,5 Geschosse?
    Es gibt Häuser in dem Viertel die genauso gebaut haben wie wir es gebaut haben wollen nur der Vermesser hat bei den direkten Nachbarn 1 Geschoss gemessen (eigentlich 1,5 also keine Bungalows oder ich habe wieder falsch verstanden...).

    Die Traufhöhen der Nachbarn um uns herum liegen bei 69,42, 70,30, 68,65, 69,05 und die
    Firsthöhen bei 74,98, 73,50, 74,85, 73,07

    Könnt ihr mir diesbezüglich bitte bitte weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus!

    image.jpg
     
  2. #2 Bauliesl, 24.09.2013
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    Wenn es keinen B-Plan gibt musst Du Dich in die Umgebungsbebauung einpassen.
    Um zu den Traufhöhen etwas sagen zu können, müsste man die Geländehöhe bzw. die EFH kennen. So sehe zumindest ich das.
    Gruß,
    Liesl
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2013
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    Es hilft Dir gar nichts, was wir hier denken.
    Wenn Du kein 08/15 willst, sondern ausreizen, muss ohnehin die Umgebungsbebauung analysiert und dokumentiert und auf der Basis der Antrag (egal ob Bauantrag oder Voranfrage) begründet werden.
    Das aber kann nur ein örtlicher Planer
    Gleiches gilt ja auch für die GRZ und GFZ!
     
  4. #4 AndreMS, 30.09.2013
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    so ich wollte nochmals nachhaken...

    Die Geländehöhe liegt bei ca. 64,8 m.
    Die Traufhöhen der umliegenden Nachbarn also bei 10,18 m, 10,09 m, 8,07 m und 7,04m.

    Unsere geplante Firsthöhe beträgt 9,87 m!

    Es gibt ja keinen Bebauungsplan, haben wir uns denn "genug" in die Umgebung eingebettet das es klappen könnte?
    Also die FH von 2 von 4 Nachbarn passen, von den anderen beiden mit nem Meter oder 2 nicht.

    Drückt das Bauamt dann ein Auge zu oder wie sind eure Erfahrungen?
     
  5. #5 tillfisc, 30.09.2013
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    Ohne B-Plan braucht Ihr eine Genehmigung nach § 34 Baugesetzbuch:

    „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt..... , das Ortsbild darf nicht
    beeinträchtigt werden.“

    Die Interpretation dieser Formulierung erfordert dringend einen planenden Architekten. Er kann die Planung in die Umgebung einfügen und gegenüber der Genehmigungsbehörde die richtigen Argumente finden.
    Ich habe noch nie erlebt, dass ein Bauamt "ein Auge zudrückt", allerdings folgen die Genehmigungsbehörden meistens einer schlüssigen Argumentation, die die Einfügung gemäß oben stehendem Gesetzestext nachweist.
     
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