Trocknungszeit ist nicht Bauzeit? Einschränkungen bei Estrich und Putz

Diskutiere Trocknungszeit ist nicht Bauzeit? Einschränkungen bei Estrich und Putz im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forenmitglieder, Ich wende mich mit 2 Fragen an euch und hoffe, ihr könnt mir euren Rat oder Erfahrungen geben. Wir bauen mit der...

  1. #1 bigkahoona, 29.12.2019
    bigkahoona

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    Hallo liebe Forenmitglieder,

    Ich wende mich mit 2 Fragen an euch und hoffe, ihr könnt mir euren Rat oder Erfahrungen geben.
    Wir bauen mit der Firma Bavaria Hauskonzept GmbH aus Regensburg ein Haus im Umkreis von München. Vertraglich hat der Bauunternehmer eine Bauzeit von 12 Monaten vereinbart, diese begann im März 2019. Er sagt auch, Trocknungszeit sei keine Bauzeit.
    1. Frage: Ist das so korrekt?

    Der Keller wurde Ende März fertiggestellt. Aktuell sind Fenster verbaut, Außenputz aufgetragen und gemalert, Innen wurden die Elektro und Sanitärvorbereitungen gemacht, sowie die Dämmung im Dach und Dampfsperren aufgebracht. Es fehlen noch die Vorbereitung für die Fussbodenheizung, Estrich und Innenputz sind noch nicht gemacht. Bei Estrich und Innenputz sagt mein Bauunternehmer, dass sei jetzt witterungsabhängig.
    2. Frage: Wie ist man tatsächlich mit Estrich und Innenputz eingeschränkt?

    Meine Befürchtung ist, dass er aufgrund der aktuellen Temperaturen erst im Frühjahr weitermachen will und dies natürlich nicht sein Verschulden ist. Zusammen mit der Trocknungszeit würde die Bauzeit dann die 12 Monate weit überschreiten.

    Noch als Ergänzung: Die letzte Rechnung für Rohinstallation Sanitär, Elektro und Heizung wurde im Oktober gestellt. Die nächste Rechnung ist die Herstellung Innenputz. Innenputz steht aktuell nach Estricharbeiten und damit wohl erst im März an (jetzt schon über 3 Monate ab Fertigstellung Rohinstallation und Innenputz ist immernoch nicht drin). Damit erreicht er die vertragliche Bauzeit. Die Witterungsumstände und die Trocknungszeit wären ihm jetzt schöne Gründe, um die Bauzeit über die vertraglichen 12 Monate zu verlängern. Dabei hatten wir mehrere Wochen am Stück keinen Bauarbeiter auf der Baustelle gesehen..
     
  2. SIL

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    Nein, das muss als Puffer oder als obligio vom Unternehmen eingeplant sein. Nur höhere Gewalt, bzw einige vom Unternehmen nicht zu vertretende Umstände gelten als verlängernd.
    Auch Winter zählt nicht als Bauzeit verlängernd - max die extremen Winter.
    Hmm, Aussen fertig innen kein Innenputz...
    Es gibt bei der derzeitigen Witterung eigentlich keine Begründung, diese Arbeiten nicht auszuführen.
    Ich empfehle Ihnen, den Unternehmer zu mahnen und auf den zugesicherten Fertigstellungstermin zu verweisen und gleichzeitig bei Verzögerung die Kosten anmelden, das kann ja freundlich geschehen.
     
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  3. SIL

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    Das ist Larrifarri, natürlich ist es sein Verschulden.
     
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  4. #4 driver55, 30.12.2019
    Zuletzt bearbeitet: 30.12.2019
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    SIL hat im Prinzip bereits alles gesagt.

    Für Innenarbeiten ist jetzt doch der ideale Zeitpunkt.
    Seit wann macht man erst außen fertig und dann innen?:motz
    Planung gab es keine, wann welches Gewerk erledigt wird?
    Was meint denn euer kompetente Ansprechpartner, den es lt. HP für jeden BH gibt?
     
  5. #5 Fabian Weber, 30.12.2019
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    Bauzeitverlängerung kann nur geltend gemacht werden, wenn der Bauunternehmer nicht mit den Witterungsbedingungen rechnen muss. Wenn die vorab geplante Bauzeit sowieso über den Winter ging gibt’s auch keinen Anspruch, weil man das dann halt entsprechend einplanen muss.

    Jetzt musst Du halt aufpassen, dass Du nicht überzahlst und noch genug einbehältst von der Vertragsstrafe, falls Du eine hast.
     
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  6. SIL

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    Nein, das wirst du nicht durchsetzen können, als AN hast das mit einzuplanen - Schnee im August wäre in D so eine Ausnahme ;) oder ein Jahrhunderthochwasser sonst nix....
    Vermutlich nicht - der Verzug ist ja vorab nicht belegbar, da bleibt nur die Klage oder eine Vereinbarung am Ende, wichtig ist nur, dass entgegen Fibis Meinung :winken das die Fertigstellung gemahnt wird und zwar so exakt wie möglich, denn das BGB kennt nicht den 'Begriff Verzug ohne Mahnung', wenn ich den Kontext oben richtig lese wird eine bestimmte Bauzeit ja nicht ausgewiesen, ein exaktes Datum - selbst das 'offensichtliche Nichterreichen' oder 'bestehender Verzug' ist qualifiziert zu mahnen. :bef1021:
     
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  7. #7 msfox30, 30.12.2019
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    Zum Thema "winterungsbedingter" Verzug wurde ja ausreichend gesagt...
    Aber warum überhaupt Verzug?
    Bei uns wurde im Nov./Dez. 2016 der Innenputz gemacht und Jan. 2017 der Estrich. Da war's auch kalt. Da es aber drinnen ist, spricht doch nix dagegen, dass man hier einen Bauheizer aufstellt. Hat der Eli bei uns gemacht, weil sonst sein Kabel zu steif gewesen wären.
    Aber Achtung: Der Bauheizer zieht gut Strom. Falls dein AN diesen nicht im Preis hat, solltest du darauf achten.
     
  8. #8 Fabian Weber, 30.12.2019
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    @SIL lies mal nochmal, was ich geschrieben habe, ich meine genau das gleiche, wie Du.
     
  9. #9 Fabian Weber, 30.12.2019
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    @SIL biste wieder nur am überfliegen der Texte?
     
  10. SIL

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    Nein, aber dieses Thema, hatten wir schon mehrmals und du sagstest 'offensichtliches...' muss nicht bemängelt werden, gerade in Überschreitung der Bauzeit ;)
     
  11. #11 Fabian Weber, 31.12.2019
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    Sorry @SIL, ich verstehe gerade nicht was Du meinst.
     
  12. #12 simon84, 31.12.2019
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    Du kannst nicht einfach Geld einbehalten sondern musst die Gegenseite in „verzug“ setzen
     
  13. #13 Fabian Weber, 31.12.2019
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    Yo das ist doch klar...Kannst aber erst in Verzug setzen, wenn dieser auch eingetreten ist, also wenn ein Vertragstermin überschritten ist.

    Vorher geht nur eine Abhilfeanordnung.
     
  14. #14 jodler2014, 01.01.2020
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    Fabian diskutiert gerne aus ...
     
  15. #15 jodler2014, 05.01.2020
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  16. #16 bigkahoona, 11.01.2020
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    Danke für eure Kommentare, das hat mir schonmal geholfen.

    Gepannt bin ich jetzt noch, ob die Trocknungszeit wirklich nicht zur Bauzeit gehört. Wir hatten gestern einen Bauherrenberater vom Bauherrenschutzbund da. Der meinte, Trocknungszeit sollte natürlich schon zur Bauzeit gehören - und sollte eingeplant sein.

    Leider hat der Bauunternehmer im Vertrag die Trocknungszeit aus der Bauzeit ausgeschlossen. Das muss ich dann wohl so akzeptieren, fürchte ich.
     
  17. #17 bigkahoona, 11.01.2020
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    Ach, und noch als Ergänzung: Wir haben von der Bavaria Hauskonzept GmbH aus Regensburg bzw. vom Bauleiter seit Baubeginn vor 7 Monaten keine Planungstermine für die Gewerke bekommen. Uns wurde nur gesagt, wir sind dran, wenn wir dran sind... Bisher wurden wir 2-3 Wochen im Voraus über arbeiten informiert. Dazwischen war die Baustelle unbesetzt, ohne Info wann es weitergeht.
     
  18. #18 msfox30, 11.01.2020
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    Was für sche.. Lücken denken sich die Bauunternehmer noch aus? Wer definiert dann, wann etwas ausreichende trocken ist. Bei Estrich messbar, aber erst nach dem Aufheizen, bis dahin hat der Bauunternehmer zeitlich viel Spiel. Er kann den Estrich nach 6 Wochen aufheizen oder nach 12 Wochen. Auch nach 12 Wochen wird er nicht trocken (belegreif?) sein.
     
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